Vorlage - VO/14/10282/D3  

 
 
Betreff: Umsetzungskonzept Energienutzungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Direktorium 3   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
02.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

1. Beschlusslage:

 

Am 25.06.2014 wurden im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Inhalte, Zielsetzungen und Ergebnisse des Energienutzungsplans vorgestellt.

Der Ausschuss hat die Verwaltung unter anderem beauftragt, abschließend zu klären, in welchem Rahmen und zu welchen Konditionen die Energieagentur Regensburg bei der Umsetzung des Energienutzungsplans für die Stadt tätig wird. Das Ergebnis ist dem Ausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die fachliche Zuständigkeit für die Energieagentur liegt mittlerweile bei D 3.

 

 

2. Auftragserteilung an die Energieagentur Regensburg und Leistungsumfang

 

Die Energieagentur Regensburg e.V. (EAR) wurde von der Stadt Regensburg und dem Landkreis Regensburg zur Unterstützung von Kommunen gegründet. Die EAR ist für diesen Auftrag sehr gut geeignet und war bisher ein zuverlässiger Vertragspartner. Die Stadt Regensburg ist Gründungsmitglied der EAR.

Wegen der Vergabe an einen externen Auftragnehmer muss die Verwaltung kein gesondertes Personal einstellen, was ansonsten bei der ausgesprochen umfangreichen Aufgabe zwingend notwendig wäre.

 

Der Energienutzungsplan (ENP) ist die Grundlage für die weiteren Aktivitäten der Stadt Regensburg im Bereich Energie und Klimaschutz.

Als nächster Schritt muss die Umsetzung von im ENP genannten Maßnahmen begonnen werden.

Die Energieagentur Regensburg e. V. hat auf Aufforderung der Verwaltung ein „Umsetzungskonzept Energienutzungsplan der Stadt Regensburg mit Kostenangebot“ abgegeben.

 

Der Projektzeitraum läuft voraussichtlich von 2014 bis einschließlich 2018.

 

Die Leistungsinhalte gliedern sich grundsätzlich nach den Bereichen Lenkungs- und Beratungsgremium einerseits sowie diversen Arbeitsgruppen.

 

Im Lenkungs- und Beratungsgremium sitzen Entscheidungsträger aller wichtigenenergierelevanten Institutionen mit den Zielsetzungen:

 

  • ndelung von Kompetenzen
  • Austausch von Informationen
  • Entwicklung von Projektideen
  • Beseitigung von Hindernissen
  • Schaffung von Synergien
  • Vorbereitung und Treffen von Entscheidungen

 

In den Arbeitsgruppen werden konkrete Maßnahmenvorschläge des Energienutzungsplans bearbeitet und vorangebracht.

 

Folgende Arbeitsgruppen sind vorgesehen:

 

-               Arbeitsgruppe (AG) 1: Energiebildungszentrum (EBZR)

-               AG 2: Börse für regionale Brennstoffe

-               AG 3: Gebäudesanierungskampagne

-               AG 4: Wärmenetze

-               AG 5.1: Erneuerbare Energieerzeugung EVU

-               AG 5.2: Erneuerbare Energieerzeugung Unternehmen und Wohnungswirtschaft

-               AG 6: Zusammenarbeit Wirtschaftsunternehmen Lernende EnergieEffizienz-Netzwerke

   (LEEN)

-               AG 7.0 Mobilität der Zukunft

-               AG 7.1 Mobilität CarSharing

 

In den einzelnen Arbeitsgruppen nehmen Beteiligte aus unterschiedlichen Bereichen teil, z. B.: Vertreter der Stadt Regensburg (Politik und Verwaltung), Energieagentur, REWAG, ggf. Vertreter der OTH, Vertreter des Landkreises, Vertreter betreffender Landkreiskommunen, regionale Akteure im Brennstoffhandel, Vertreter der Wohnungswirtschaft (Stadtbau, … ), IHK, Netzwerk von interessierten Unternehmensvertretern, interessierte Energieberater, Regensburger Kreisverbände des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs und des Verkehrsclubs Deutschland, Vertreter RVV uns RVB, Marktanbieter (DB Flinkster, E-Wald, … ) interessierte Autovermietungen, E-Mobilitätscluster Stadt Regensburg.

 

Die Energieagentur Regensburg soll die Arbeitsgruppen und auch das Lenkungs- und Beratungsgremium verantwortlich managen, führen, sämtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen und auch inhaltlich begleiten.

 

Darüber hinaus sind auch allgemeine Projektleistungen zu erbringen, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit und Berichtsvorbereitung für weiterführende Gremien in Abstimmung mit der Stadtverwaltung je nach Bedarf der Arbeitsgruppen, laufende Kommunikation mit der Stadtverwaltung und dem Lenkungsgremium, Bereitstellung und Nutzung des Energienetzwerkes sowie der Räumlichkeiten und Ausstattung der Energieagentur Regensburg, Aufbau und Vorhalten einer Grundkapazität von Personal (ca. 2 Personen) und Büroleistungen für die Umsetzung des Energienutzungsplans der Stadt Regensburg sowie Leitung der Arbeitsgruppen.

 

Schließlich ist als Auftakt zur Umsetzung des Energienutzungsplans vorgesehen, mit allen interessierten gesellschaftlichen Gruppen ein „Leitbild Energie“ zu erarbeiten, welches die langfristigen energetischen Ziele der Stadt Regensburg festlegt.

Auch diesen Prozess soll die Energieagentur durchführen.

 

 

3. Direktvergabe

 

Bei einer Direktvergabe der Stadt Regensburg an die Energieagentur Regensburg ist eine EU-Bekanntmachung erforderlich. Eine entsprechende Beschlussfassung im Bau- und Vergabeausschuss erfolgt gesondert.

 

 

4. Kostenkalkulation der Energieagentur Regensburg e. V.

 

r die allg. Projektkosten, Erläuterung siehe Nr. 2., veranschlagt die EAR für den Zeitraum 2014 2018 Kosten in Höhe von 120.000,- €. Für die Erstellung „Leitbild Energie“, „Lenkungs- und Beratungsgremium“ sowie die o.g. Arbeitsgruppen ist ein Betrag von 279.360 € kalkuliert, insgesamt 399.360 €.

 

Kosten je Jahr in €:

 

2014:               29.200,-

2015:              115.440,-

2016:              98.160,-

2017:               88.560,-

2018:               68.000,-

Summe:              399.360,-

 

Inklusiv MwSt von 19 % ergibt sich eine Gesamtsumme von 475.239,- €

 

 

5. Haushaltsmittel

 

Es ist davon auszugehen, dass es im Jahr 2014 noch keine kassenwirksamen Rechnungen geben wird, weil noch eine Vorlaufzeit von einigen Wochen erforderlich ist.

r das Jahr 2015 ff. wurde eine Einstellung der Beträge in den Haushalt beantragt.


Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Ausschuss nimmt die Kostenkalkulation der Energieagentur Regensburg e. V. zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung gemäß der Vorlage.

 

2. Die Vergabe erfolgt gesondert im Bau- und Vergabeausschuss.

 


 

Anlagen: