Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2013 dem Stadtrat empfohlen, über die Entlastung zu beschließen.
Gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||