Vorlage - VO/14/10586/61  

 
 
Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz
- Änderung des Geltungsbereichs (BP)
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Ausgangssituation

Ein wichtiges Ziel der Stadt Regensburg ist die Realisierung eines Kultur- und Kongress­zentrums am Ernst-Reuter-Platz. Nach umfangreichen Untersuchungen von potenziellen Standorten und der Entscheidung für den präferierten Standort am Ernst-Reuter-Platz wurde am 17.02.2009 die Änderung des Flächennutzungsplanes, verbunden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz, beschlossen. Um die Umsetzung dieses Projektes auf dem sogenannten Kepler-Areal voranzutreiben, wurden nachfolgend verschiedene Verfahrensschritte bearbeitet. Die eigentumsrechtlichen Verhandlungen konnten soweit abgeschlossen werden, dass die Stadt Regensburg über das Angebot des evangelischen Pfründestiftungsverbandes auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Kepler-Areal bis zum 31. Oktober 2016 entscheiden muss. Um diese Entscheidung auf einer bauplanungsrechtlich sicheren Grundlage treffen zu können, ist die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens notwendig.

Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 zu verkleinern, um sich damit ausschließlich auf ein Bauleitplanverfahren für ein Kultur- und Kongress­zentrum zu konzentrieren. Aufgrund der nachfolgenden Beschlüsse vom 30.07.2013 (Beschluss: Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz) sowie abschließend vom 20.01.2015 (Beschluss: Schwerpunkte der künftigen Stadtentwicklung zwischen Hauptbahnhof und ehemaligem Eisstadion) sind die wesentlichen Ziele für das Bauleitplanverfahren bekannt und beschlossen.

Der bisherige Geltungsbereich ist räumlich weiter gefasst und beinhaltet Verkehrs- und Grünflächen im Bestand. Dies sind Bereiche, die durch das Wettbewerbsverfahren ZOB und öffentliche Räume zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz planerisch angegangen werden. Die grundsätzliche Funktion dieser Räume bleibt erhalten, sodass hier zum jetzigen Zeitpunkt kein Regelungsbedarf durch ein Bauleitplanverfahren besteht. Weitere Planungsverfahren ggf. auch Bauleitplanung im räumlichen Umfeld (Verkehrs- und Grünflächen) zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz können erst nach Abschluss des Wettbewerbs ZOB und öffentliche Räume und in Kenntnis der Ergebnisse durchgeführt werden. Parallel zum Wettbewerbsverfahren sind Entscheidungen hierfür vorzubereiten.

 

2.              Planungsrechtliche Situation

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan von 1983 ist der bebaute Bereich des Kepler-Areals als Kerngebiet dargestellt. Nördlich, südlich und westlich schließen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage an. Diese Flächen sind z.T. durch Verkehrsflächen unterbrochen. Mit der D.-Martin-Luther-Straße, der Maximilianstraße und dem Ernst-Reuter-Platz bzw. St.-Peters-Weg sind wichtige Verkehrsachsen dargestellt.

Mit Beschluss vom 05.02.2009 wurden die vorbereitenden Untersuchungen als Voraussetzung für eine später mögliche Festsetzung zu einem Sanierungsgebiet eingeleitet. Die Untersuchungen wurden noch nicht abgeschlossen.

Teile des Geltungsbereiches liegen im Denkmalensemble „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof, welches 2006 zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt wurde.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich dispositionsbeschränkte Flächen des Alleengürtels. Die „Baum-Allee um die Stadtgräben“ wurde durch Fürst Carl Anselm von Thurn und Taxis beauftragt, zwischen 1779 und 1781 auf seine Kosten hergestellt und der „hiesigen Inwohnerschaft zum Nutzen und Vergnügen“ überlassen. Aufgrund vertraglicher Regelungen bei der Schenkung unterliegt der Alleengürtel bis heute einer besonderen wenn auch nicht planungsrechtlich relevanten Schutzfunktion. Eingriffe sind dort unzulässig und müssen durch die zuständigen Stellen des Freistaates Bayern genehmigt werden. Zudem sind Biotopflächen kartiert, die z.T. deckungsgleich zu den dispositionsbeschränkten Flächen sind. Die Baumschutzverordnung sieht bei Rodungen im Baumbestand die Notwendigkeit für Ersatzpflanzungen vor. Artenschutzrechtliche Untersuchungen fehlen noch und können ebenfalls Ausgleichs- oder Ersatzbedarf zur Folge haben.

 

3.              Erforderlichkeit der Planungen

Zur Realisierung eines Kultur- und Kongresszentrums am Standort Kepler-Areal ist die Änderung der Art der Nutzung notwendig. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Kerngebiet entspricht nicht den spezifischen Anforderungen eines Kultur- und Kongresszentrums. Neben der Nutzungsänderung soll das Bauleitplanverfahren die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche, die Klärung der Eingriffe in Natur und Stadtlandschaft sowie die verkehrliche Neuordnung vornehmen.

Die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) reicht hierfür nicht aus, da eine Einfügung nicht in allen Punkten vorausgesetzt werden kann. Die Darstellung als Kerngebiet, in dem nach § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auch Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sind, ist aufgrund der beabsichtigten Nutzung nicht belastbar. Es ist von einem Nutzungskonzept auszugehen, welches nicht nur kulturellen Zwecken im engeren Sinne dient. Mit einem Kultur- und Kongresszentrum werden sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Interesse verfolgt. Hierzu zählen Tagungen, Messen, Kongresse, Ausstellungen, Betrieb einer öffentlichenTiefgarage etc. Die gleiche Argumentation kann auch für Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) sowie bzgl. der weiteren Gebiete nach §§ 2-10 BauNVO, in denen Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sind, angewendet werden.

Eine Einordnung nach § 11 BauNVO (Sonstige Sondergebiete), in dem explizit Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse genannt werden, wird für zielführend erachtet. Innerhalb des Verfahrens werden die Festsetzungsinhalte konkretisiert.

Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Im Bedarfsfall sind Ausgleichsmaßnahmen u.a. nach § 1a BauGB und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorzunehmen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8) durchgeführt. Die bisherige Ausweisung im Bereich des Kepler-Areals als Kerngebiet wird in eine Sondergebietsfläche Veranstaltungsnutzung geändert. Die Albertstraße soll als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Abweichend vom Änderungsbeschluss vom 17.02.2009 wird die Grünfläche beibehalten.

 

4.              Planungsalternativen

Mit Beschluss vom 15.05.2007 hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen sechs Standortalternativen für ein mögliches Kultur- und Kongresszentrum zur Kenntnis genommen [Bäckergasse, Ehemaliges Eisstadion am Unteren Wöhrd, Kepler-Areal am Ernst-Reuter-Platz, Friedenstraße, Petersweg, Prüfeninger Straße (EON-Gelände)] und die Verwaltung mit weiteren Prüfungen dieser Standorte beauftragt. Diese Auswahl wurde mit Beschluss vom 15.01.2008 durch den gleichen Ausschuss um die Standorte Ladehofstraße und Kunstforum Ostdeutsche Galerie ergänzt.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, des Kulturausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligung am 08.10.2008 wurde eine umfassende Standortuntersuchung nach einheitlichen Prüfkriterien vorgelegt. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, auf der Grundlage dieser Untersuchung die Realisierungsfähigkeit des bevorzugten Standorts Ernst-Reuter-Platz abschließend zu klären. Falls sich der Standort Ernst-Reuter-Platz als nicht realisierungsfähig erweisen sollte, wäre der Standort Unterer Wöhrd weiterzuverfolgen. Diese Entscheidung wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, des Kulturausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligung am 26.09.2012 und in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2012 nochmals bekräftigt.

Die verkehrliche Abwicklung wurde im Anschluss planerisch angegangen. Mit der Studie Verkehrskonzept RKK am Standort „Kepler-Areal“ von R+T, Darmstadt, 2009 wurde eine den Leistungsanforderungen gerecht werdende Verkehrserschließung für ein RKK mit einer öffentlichen Tiefgarage aufgezeigt. Die Studie beinhaltet auch Lösungsvorschläge für einen zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und die Erschließung im Umfeld des Regensburger Hauptbahnhofes. Durch das Wettbewerbsverfahren ZOB und öffentliche Räume werden Lösungsvorschläge erwartet, die insbesondere die Themen Radverkehr und Fußnger noch stärker berücksichtigen. Das Verkehrsmodell der Stadt Regensburg liefert hierr belastbare Prognosewerte.

Neben den eigentumsrechtlichen Angelegenheiten und der verkehrlichen Untersuchung wurde durch die Verwaltung die städtebauliche wie funktionsgerechte Realisierungsfähigkeit eines Kultur- und Kongresszentrums mittels Baumassenstudien geprüft. Die Studien sollen Anhaltspunkte für ein verträgliches Maß der Bebauung gegenüber dem denkmalgeschützten Ensemble der Altstadt und dem in Teilen unter Dispositionsbeschränkung stehenden Alleengürtel liefen. Eine Baumassenstudie (RKK mit Hotel) wurde den zuständigen Ausschüssen am 28.11.2013 vorgelegt. Eine weitere Baumassenstudie (RKK ohne Hotel) liegt dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 20.01.2015 zur Beschlussfassung vor.

Die Verwaltung empfiehlt dort, auf das Hotel in baulicher Verbindung mit einem Kultur- und Kongresszentrum zu verzichten. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 1 berücksichtigt bereits eine solche Vorgabe.

 

5.              Planungsziele

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Kultur- und Kongresszentrums mit ergänzenden Nutzungen für den betrieblichen Ablauf sowie einer öffentlichen Tiefgarage zu schaffen. Dazu sind die Verkehrsflächen entsprechend der Leistungsfähigkeit und verkehrsplanerischen Ziele anzupassen.

Da der Geltungsbereich teilweise Bereiche des denkmalgeschützten Ensembles der Regensburger Altstadt sowie dispositionsbeschränkte und naturschutzrechtlich belegte Flächen des Alleengürtels umfasst, gilt es, die Eingriffe in solche Strukturen zu minimieren bzw. einen größtmöglichen Erhalt oder die Wiederherstellung anzustreben. Der Aspekt einer verträglichen Höhenentwicklung vor dem Hintergrund der Altstadtsilhouette ist ebenfalls zu beachten.

 

6.              Festsetzungen

Da ein konkretes Planungsverfahren für ein Kultur- und Kongresszentrum noch durchgeführt werden muss, dienen die Varianten der Baumassenstudien als Grundlage für die Festsetzungen.

r die überbaubaren Grundstücksflächen wird als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet Veranstaltungsnutzung (SO VN) nach § 11 BauNVO festgelegt.

Innerhalb der im Vorentwurf des Bebauungsplanes festgesetzten Baugrenzen ist eine vollflächige Bebauung möglich. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0. Als Höhe der baulichen Anlage wird eine Oberkante (OK) als Höchstmaß von 365,0 m über Normalnull (NN) festgesetzt. Dies entspricht einer Bauhöhe von ca. 25 Metern vom momentanen Niveau des Erdbodens aus. Das Bestandsgebäude auf dem Kepler-Areal weist eine maximale Höhe von 372,5 m über NN aus. Als maßstabgebendes Referenzobjekt zu Gebäuden in der Altstadt kann das Gebäude Maximilianstr. 29 (sog. Heroldsbau) unmittelbar am nördlichen Rand des Ernst-Reuter-Platzes herangezogen werden. Hier ist eine Höhe von max. 363,2 m über NN gegeben.

An das Baufeld westlich angrenzend wird eine Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. An dieser Stelle soll ein grünes, fngerfreundliches und barrierefreies Vorfeld für das Kultur- und Kongresszentrum geschaffen werden. Deshalb wird zudem eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußngerbereich) festgesetzt. Diese erstreckt sich über die gesamte Maximilianstraße in diesem Bereich und schließt an den Ernst-Reuter-Platz an. Da diese Fläche auch bestehende dispositionsbeschränkte Flächen umfasst, muss eine gestalterische Lösung gefunden werden, die wesentliche Teile des vorhandenen Grünbestandes erhält, oder angemessen ersetzt. Um diese beiden Festsetzungsziele planerisch zu vereinen, soll das konkrete Planungsverfahren Kultur- und Kongresszentrum und auch das im Jahr 2015 durchzuführende Wettbewerbsverfahren ZOB und öffentliche Räumesungsvorschläge erarbeiten und dadurch die Festsetzungen konkretisieren.

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Aussagen zum Erhalt einzelner Bäume, Baumgruppen und keine Aussagen über einen notwendigen adäquaten Ersatz getätigt werden. Ziel ist aber, dass aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und naturschutzfachlichen Gründen ein „substanzielles Grün“ bestehen bleiben soll. Dieses soll sich entlang der südlichen Maximilianstraße orientieren und die Durchgängigkeit des Alleengürtels gewährleisten. Dabei ist in größtmöglichem Umfang der qualitativ hochwertige Baumbestand zu integrieren. Eine Vitalitätsprüfung ist in Bearbeitung. Innerhalb des Verfahrens zur Umweltprüfung sind Aussagen zum Baumbestand und dessen Erhalt sowie weitere Konkretisierungen über die Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung zu treffen.

Eine Unterbauung von Grünflächenr eine öffentliche Tiefgarage ist nur im nordwestlichen Bereich vorgesehen. Hier sind im Bedarfsfall technische Lösungen anzuwenden, die den größtmöglichen Erhalt und/ oder eine Neubepflanzung von Bäumen ermöglichen. Eine leistungsfähige und ausreichend (für die Benutzung bei Veranstaltungen) dimensionierte Tiefgarage ist im Planungsverfahren Kultur- und Kongresszentrum zu entwickeln.

Die Erschließung eines Kultur- und Kongresszentrums erfolgt für alle Verkehrsarten über das bestehende Straßensystem. Anpassungen aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens und der Integration einer öffentlichen Tiefgarage müssen im unmittelbaren Umfeld des RKK vorgenommen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst diese Flächen. Mit dem Verkehrskonzept von R+T, Darmstadt, 2009 wurde eine den Leistungsanforderungen gerecht werdende Verkehrserschließung aufgezeigt. Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens ZOB und öffentlicheume wurden weitere Planungsüberlegungen vorgenommen, z.B. Machbarkeit einer ZOB-Brücke als Ergänzung zur bestehenden Galgenbergbrücke (Beschluss: 25.03.2014). Diese Vorgaben dienen als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes (Anlage 4).

Das festgesetzte Sondergebiet Veranstaltungsnutzung bezieht im Moment gewidmete Straßenflächen ein. Durch die angepasste Erschließung wird diese Straßenfläche nicht mehr benötigt und kann dem Baufeld RKK zugeschlagen werden. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit ist damit gewährleistet.

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (D.-Martin-Luther-Straße) und Einfahrtbereiche (Albertstraße, St.-Peters-Weg) festgesetzt. In letztgenannten Bereichen sind Tiefgaragenein- und -ausfahrten, Anlieferung, Ver- und Entsorgung abzuwickeln.

 

7.              Voraussichtliche Auswirkungen

Auswirkungen sind durch Eingriffe in Natur, Kleinklima und Stadtlandschaft zu erwarten. Neben dispositionsbeschränkten Flächen und Biotopflächen wird die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg zu beachten sein. Ferner ist der Artenschutz abzuhandeln.

Das Thema Lärm ist ein weiterer Aspekt. Hierbei sind insbesondere der Lärm der baulichen Anlagen eines Kultur- und Kongresszentrums sowie der rm durch zu erwartende Verkehrszunahmen bei Veranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum und durch Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Tiefgarage zu nennen.

Aufgrund der Neuordnung der Verkehrsbeziehungen im Bereich des ÖPNV und MIV sind hier ebenfalls Auswirkungen zu erwarten.

Bei Eingriffen in den Boden ist zudem mit bodenarchäologischen Funden zu rechnen.

Um zu klären, ob aus bodendenkmalpflegerischer Sicht ein Kultur- und Kongresszentrum im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes verwirklicht werden kann, hat die Stadtverwaltung im Jahr 2009 im Grünbereich zwischen Maximilianstraße und Keplerbau archäologische Sondagen durchführen lassen. Neben Funden aus römischer Zeit wurden auch Überreste aus dem Mittelalter entdeckt. Dabei stieß das Grabungsteam auch auf die Südostecke des jüdischen mittelalterlichen Friedhofs (1210 - 1519), der seit langem in diesem Bereich vermutetet wurde. Es handelt sich laut Ausgrabungsergebnis um eine 300 m² große Fläche, auf der sich insgesamt 32 Grablegen befinden. Die Grabungen erfolgten in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde der Stadt Regensburg und des Europäischen Komitees zum Schutz jüdischer Friedhöfe in Europa.

 

8.              Weiteres Vorgehen

Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden eingeleitet. Der Öffentlichkeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Die Darlegungsunterlagen werden außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung geben.

Gleichzeitig wird das Wettbewerbsverfahren ZOB und öffentliche Räume zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz weitergeführt. Es ist vorgesehen, eine Bürgerbeteiligung in das laufende Verfahren einzufügen. Zunächst gilt es, die Bürgerinnen und Bürger allgemein über die Planungsabsichten im Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Altstadt sowie über das Wettbewerbsverfahren zu informieren. Darüber hinaus soll den Teilnehmern auch die Möglichkeit zur Diskussion gegeben werden. Ziel ist es, die Auslobung entsprechend den bürgerschaftlichen Anregungen soweit wie möglich zu präzisieren und zudem einen Bürgervertreter/ in für die Teilnahme an den Preisgerichtssitzungen zu gewinnen. Das Wettbewerbsverfahren verlängert sich durch diesen Schritt entgegen der ursprünglichen Zeitplanung um ca. 2 Monate und wird aller Voraussicht im November 2015 abgeschlossen.

Eine Bündelung der beiden Beteiligungsformate wird aus Verfahrensgründen durch die Verwaltung nicht befürwortet.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die im Beschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Darstellung als Sondergebietsfläche wird dahingehend angepasst, dass nur das Kerngebiet in Sondergebiet geändert wird. Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche bleibt erhalten. Der Geltungsbereich wird beibehalten und ist im beiliegendem Lageplan (Anlage 1) vom 20.01.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“ wird abweichend vom Aufstellungsbeschluss am 17.02.2009 und der Bekanntmachung vom 16.03.2009 entsprechend dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) geändert.

 

  1. Die im Bericht und im Vorentwurf (Anlage 3) vom 20.01.2015 dargestellten Planungsziele, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“, ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Informationsveranstaltung hingewiesen werden.

 


 

Anlagen:

 

1.              Lageplan Geltungsbereich zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes

2.              Lageplan geänderter Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“

3.              Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“

4.              Konzeptplan“ großer Umgriff

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_2015-01-20_41_FNP Änderung_ (266 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_2015-01-20_Lageplan_BP 1 (228 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_2015-01-20_Vorentwurf_BP 1 (1231 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_2015-01-20_Planungskonzept_BP 1 (1043 KB)