Vorlage - VO/14/10599/66  

 
 
Betreff: Künftige Stadtentwicklung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangssituation und Ziele der Vorlage

 

Der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Altstadt steht derzeit im Fokus intensiver Planungsüberlegungen. Zentraler Baustein ist dabei die Schaffung eines Kultur- und Kongresszentrums am Ernst-Reuter-Platz. Im Zuge dieser Planungen soll auch das Umfeld des künftigen RKK-Areals funktional und gestalterisch eine Neuordnung erfahren. Eine Baumassenstudie, die dem gemeinsamen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Kulturausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen am 28.11.2013 vorgestellt wurde, hat dabei die gemeinsame Unterbringung von RKK und Hotel auf dem sog. Kepler-Areal zumindest in Frage gestellt, so dass ein alternativer Standort für das Hotel gefunden werden musste.

 

Ausgangssituation für die aktuellen Planungen war:

 

  • das endgültige „Aus“ des Donaumarktes als Standort für das Regensburger Kultur- und Kongresszentrum (RKK) mit Hotel im Dezember 2006 und
  • die Entscheidung im Jahr 2012 für den Bau des Museums der Bayerischen Geschichte auf dem Donaumarkt mit der Konsequenz, die öffentlichen Stellplätze dort aufzugeben.

 

Diese Entscheidungen hatten eine Reihe von planerischen Auswirkungen, die wie folgt zusammengefasst werden können:

 

Mit der Aufgabe des Donaumarktes als RKK-Standort musste ein alternativer Standort für das Vorhaben gefunden werden. In einer vergleichenden Untersuchung wurde der Ernst-Reuter-Platz (Kepler-Areal) von der Verwaltung als der am besten geeignete Ort bewertet. Der gemeinsame Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungswesen, Kultur sowie Wirtschaft und Beteiligungen beauftragte in seiner Sitzung am 08.10.2008 die Verwaltung, „die Realisierungsfähigkeit des Standortes Ernst-Reuter-Platz abschließend zu klären“.

 

Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss, das in der Untersuchung als zweitbesten Standort bewertete ehemalige Eisstadion-Gelände weiter zu verfolgen, sollte der bevorzugte Standort nicht machbar sein. Nach aktueller Beschlusslage wäre das ehemalige Eisstadion damit quasi „Ersatz-RKK-Standort“.

 

Voraussetzung für den Bau und erfolgreichen Betrieb eines RKK am Ernst-Reuter-Platz ist die Neuordnung der verkehrlichen Bezüge in der Umgebung des Standortes, um r das Veranstaltungszentrum ein repräsentatives Vorfeld zu erhalten und eine funktionsfähige Erschließung zu gewährleisten. Unabhängig davon ist es seit langem ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung, die verschiedenen Angebote des öffentlichen Nahverkehrs rund um den Hauptbahnhof zu einem zukunftsfähigen Mobilitätsknoten zu entwickeln. Der Bustreff Albertstraße und die verschiedenen Haltestellen um den Bahnhofsvorplatz sind an den Leistungsgrenzen angelangt und können einen wachsenden ÖPNV nur eingeschränkt abwickeln. Die unterschiedlichen Positionen der Haltestellen sind wenig kundenfreundlich organisiert. Der am 29.07.2010 im Stadtrat beschlossene Nahverkehrsplan sieht eine „gravierend problematische Gesamtsituation an der maßgeblichen Verknüpfungshaltestelle Hauptbahnhof/ Albertstraße.“ Der Stadtraum zwischen Altstadt und Hauptbahnhof als wichtige Eingangssituation für Fußnger, Besucher der Stadt und Nutzer des Hauptbahnhofes weist zudem funktionale und gestalterische Defizite auf. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, eine Aufwertung vorzunehmen.

 

Eine weitere Voraussetzung für den erfolgreichen Betrieb eines Kongresszentrums sind ausreichende Hotelkapazitäten. Die Ansiedlung eines größeren Kongresshotels möglichst in baulicher Einheit mit dem RKK, zumindest aber in direkter Nachbarschaft, ist deshalb ein wichtiges Planungsziel. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse am Standort am Ernst-Reuter-Platz musste zusätzlich zur bevorzugten Option RKK und Hotel in baulicher Einheit stets nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit für ein Hotel im näheren Umfeld gesucht werden.

 

 

2. RKK und Hotel

 

2.1 Städtebauliche Eignung des Standortes „Ernst-Reuter-Platz“

 

2.1.1 Baumassenstudie RKK mit Hotel

 

Die bevorzugte Lösung für die Umsetzung des Projekts auf dem sogenannten „Kepler-Areal“ war stets eine Realisierung des Kultur- und Kongresszentrums in einem baulichen Zusammenhang mit einem Hotel. Eine leistungsfähige Hotellandschaft ist für einen erfolgreichen Tagungsbetrieb genauso wichtig wie die Saalbauten. Regensburg bietet zwar insgesamt viele Gästezimmer, jedoch, vor allem in der Altstadt, ausschließlich in Häusern mit kleineren Betriebsgrößen. Es fehlt ein Hotel, das entsprechend dem Wunsch vieler Kongressveranstalter die gemeinsame Unterbringung von größeren Kontingenten an Teilnehmern erlaubt. Die Möglichkeit des Tagens und Wohnens unter einem Dach ist aus Betreibersicht  ein großes Plus bei der Vermarktung.

 

Das Grundstück am Ernst-Reuter-Platz verfügt allerdings nur über ein eng begrenztes Flächenangebot und hält neben der ohnehin sensiblen Lage am Rand der historischen Altstadt weitere Herausforderungen bereit:

 

  • Teile der Fläche stehen unter Dispositionsbeschränkung und dürfen nur im Falle eines nachgewiesenen öffentlichen Interesses bebaut werden.
  • Insbesondere im westlichen, aber auch im östlichen Bereich des Grundstücks befindet sich ein umfangreicher Baumbestand.
  • In der Südwestecke des Areals wurden Reste des mittelalterlichen jüdischen Friedhofs gefunden. Dieser ist vor baulichen Eingriffen zu schützen.

 

Die Stadt Regensburg hat sich deshalb dafür entschieden, vor dem Einstieg in ein verbindliches Wettbewerbs- und Vergabeverfahren einen Zwischenschritt  einzulegen und sich mit Hilfe einer „Baumassenstudie“ an ein städtebaulich akzeptables Maß der Bebauung anzunähern. Die konkrete Aufgabenstellung lautete, das vorgegebene Raumprogramm des RKK und ein Hotel der Kategorie vier Sterne mit ca. 140 Zimmern/Suiten funktionsgerecht und städtebaulich akzeptabel auf dem Baugrundstück unterzubringen.

 

Die Ergebnisse der Baumassenstudie wurden dem gemeinsamen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungswesen, Kultur sowie Wirtschaft und Beteiligungen am 28.11.2013 vorgestellt. Im Kern bleibt festzuhalten, dass das Raumprogramm für ein RKK und ein Hotel in der Größenordnung von etwa 140

Zimmern auf dem Keplerareal nur dann unterzubringen ist, wenn die Bereitschaft besteht, an die Grenzen der baulichen Ausnutzung zu gehen. Dabei wären, je nach Variante, teils erhebliche Eingriffe insbesondere in den (dispositionsbeschränkten) Grünbereich entlang der Maximilianstraße unvermeidlich.

 

Das Festhalten an einem RKK und einem Hotel in baulicher Einheit würde nach den Ergebnissen der Baumassenstudie zu erheblichen Risiken im weiteren Planungsprozess führen. Schwierige Abwägungsprozesse von denkmalpflegerischen, naturschutzrechtlichen und anderen Belangen mit ungewissem Ausgang wären vorprogrammiert. Dies alles vor dem Hintergrund, dass die Stadt Regensburg spätestens zum 31. Oktober 2016 das Angebot des evangelischen Pfründestiftungsverbandes auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Keplerareal angenommen haben muss. Angesichts der komplexen Situation ist es zumindest fraglich, ob sich die städtebauliche Verträglichkeit für eine RKK- und Hotelnutzung verbunden mit einer bauplanungsrechtlichen Grundlage bis dahin klären ließe.

 

 

 

2.1.2 Baumassenstudie RKK ohne Hotel

 

Die Verwaltung hat sich deshalb dazu entschlossen, zwei weitere Varianten der Baumassenstudie RKK ohne Hotel prüfen zu lassen (siehe Anhang). Eine der beiden Varianten hat einen etwas flächigeren Ansatz, die zweite dagegen einen eher kompakten „Fußabdruck“. Die Ergebnisse der Baumassenstudie Teil II werden in der Sitzung ausführlich vorgestellt und sind folgendermaßen zu bewerten:

 

  • Zumindest in der kompakten Variante gelingt die funktionsgerechte Anordnung der Säle und Flächen so, dass die Forderung nach einem Erhalt von „substanziellem“ Grün entlang der Maximilianstraße erfüllt werden kann.
  • Die Baumassenstudie „ohne Hotel“ zeigt auf, wie die Themen „Städtebau“, „Denkmalpflege und Welterbeverträglichkeit“, „Funktionalität“, „Grün“ und „dispositionsbeschränkte Flächen“ miteinander in Einklang zu bringen sind.
  • Details zur Anordnung der Tiefgarage, der entwurfsabhängigen Gestaltung der Grün- und Freiflächen müssen in späteren Verfahrensschritten (Bebauungsplan, Wettbewerb) geklärt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf das Hotel auf dem RKK-Grundstück zu verzichten, wenn es gelingt, in der Nachbarschaft des RKK ein leistungsfähiges Kongresshotel zu realisieren.

 

 

2.2 Bebauungsplan RKK

 

Bereits am 17.02.2009 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“ beschlossen. Der damalige räumliche Geltungsbereich ging allerdings weit über das eigentliche  RKK-Gelände hinaus und ist in weiten Teilen identisch mit dem Umgriff des derzeit in Vorbereitung befindlichen Planungswettbewerbs „ZOB und öffentliche Räume zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz“ (siehe Gliederungspunkt 4). Die Verwaltung wird dem Stadtrat deshalb in einer gesonderten Vorlage die Änderung des Aufstellungsbeschlusses empfehlen. Der Bebauungsplanumgriff umfasst ein von der Maximilianstraße, Albertstraße, D.-Martin-Luther-Straße und Ernst-Reuter-Platz definiertes Gebiet. Mit der Beschlussvorlage soll auch der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet werden. Nur mit einem kompakten, auf das RKK bezogenen Bebauungsplan besteht die realistische Chance zur Schaffung von Baurecht in den kommenden ca. eineinhalb Jahren.

Weitere Planungsverfahren ggf. auch Bauleitplanung im räumlichen Umfeld zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz können erst nach Abschluss des Wettbewerbs „ZOB und öffentliche Räume“ angegangen werden. Parallel zum Wettbewerbsverfahren sind Entscheidungen hierfür separat vorzubereiten.

 

 

 

 

3. Hotel in der Maximilianstraße

 

Die Ansiedlung eines größeren leistungsfähigen Hotels möglichst nahe am geplanten RKK hatte von Anfang an hohe strategische Bedeutung. Eine Aufgabe der idealen Konstellation „Tagen und Wohnen unter einem Dach“ ist nur unter der Voraussetzung denkbar, dass eine sichere Option für den Bau eines Hotels im direkten Umfeld besteht. Mit dem Erwerb des ehemaligen Vereinsbank-Gebäudes (Maximilianstraße 26) wird die Stadt  Regensburg nun diese Option schaffen. Die Maximilianstraße 26 liegt nur wenige Meter vom geplanten RKK entfernt und kann so die geforderte enge räumliche Verknüpfung in ausreichendem Maß erfüllen.

 

Umgekehrt verschafft die Unterbringung des  Hotels an anderer Stelle dem RKK auf dem ohnehin beengten Grundstück etwas mehr Spielraum und mindert die Umsetzungsrisiken.

Mit dem Erwerb des ehemaligen Vereinsbank-Gebäudes ist der Stadt Regensburg ein wichtiger Schritt zur Realisierung des Kultur- und Kongresszentrums gelungen.

 

 

4. Öffentliche Räume im Umfeld der RKK Standortes

 

Der Bau und Betrieb eines Kultur- und Kongresszentrums ist nur unter der Voraussetzung einer weitgehenden Neuordnung der verkehrlichen Bezüge im Umfeld des Ernst-Reuter-Platzes denkbar. Betroffen sind der Individualverkehr und der öffentliche Verkehr gleichermaßen. Darüber hinaus ist der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Altstadt von vielfältigen funktionalen und gestalterischen Defiziten geprägt, deren Behebung auch ohne die Planungen zum RKK ansteht. Ein Grundproblem dabei sind die vielfältigen Nutzungsansprüche, die auf einen eng begrenzten Raum treffen.

 

Am 30.07.2013 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen deshalb beschlossen, ein Wettbewerbsverfahren für die öffentlichen Räume zwischen Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz durchzuführen. Der Planungsbereich RKK bleibt dabei ausgeklammert. Der Wettbewerb verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe sind die Verkehrsbeziehungen und -abwicklungen darzustellen sowie deren Funktions- und Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die zweite Phase legt den Schwerpunkt auf den städtebaulichen Entwurf des gesamten Stadtraumes (Infrastruktureinrichtungen, Oberflächengestaltung, Freianlagenplanung etc.).

 

Der Wettbewerb wird durch eine Bürgerbeteiligung begleitet, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und deren Ideen und Anregungen, soweit möglich, in die Auslobungsunterlagen einfließen zu lassen. Außerdem ist vorgesehen, dass aus dem Kreis der Teilnehmer am Beteiligungsverfahren eine Person an den Preisgerichtssitzungen teilnimmt.

 

Mit dem Wettbewerbsverfahren „ZOB und öffentliche Räume“ werden insbesondere folgende verkehrlichen Ziele verfolgt:

 

  • Die Anlage eines funktionsfähigen zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) durch Verlagerung des Bustreffs Albertstraße in Richtung Hauptbahnhof und Bündelung mit

den zurzeit verstreut liegenden Haltestellen im Bahnhofsvorfeld.

  • Herstellung möglichst direkter und umwegefreier  An- und Abfahrwege des ZOB für

den ÖPNV, mit dem Ziel einer Straffung der Linienwege und Verkürzung der

Fahrzeiten.

  • Einbeziehung einer Busbrückenlösung mit Haltestellenanlagen über

den Gleisen der Bahn, die für die in Nord-Süd-Richtung verkehrenden Buslinien

kurze Fahrzeiten und kurze Umsteigewege zum Zug gewährleistet (die bauliche

und wirtschaftliche Realisierungsfähigkeit wurde

voruntersucht (vgl. Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und

Wohnungsfragen am 20.03.2014).

  • Weitgehende Verlagerung der Durchgangsverkehre des motorisierten

Individualverkehrs (MIV) aus dem unmittelbaren Umfeld des ZOB unter

Beibehaltung der Erreichbarkeit des Bahnhofs.

  • Verkehrliche Neuordnung im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes zur Anbindung der künftigen Parkierungsanlage RKK und des Parkhaus am St.-Peters-Weg.
  • Ertüchtigung / Aufwertung der südlichen Maximilianstraße als funktionale Verbindung

Altstadt Hauptbahnhof insbesondere für Fußnger und Radfahrer.

  • Berücksichtigung der Belange von Fußngern und Radfahrern im gesamten

Planungsbereich in Bezug auf technische Anforderungen (Wegbreiten, Beläge),

barrierefreie Übergänge, Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr in definierten

Bereichen etc.

  • Schaffung von Abstell- /Warteflächen für Busse im erweiterten Umfeld des

Hauptbahnhofs zur Entlastung des Bahnhofsvorplatzes.

  • Schaffung eines vom Durchgangsverkehr freien Vorfelds für das RKK.
  • Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs für Anlieferverkehre, Kurzzeitparker, Bring- und Holverkehre sowie Taxen. Schaffung ausreichender Stellplatzkapazitäten für die vorgenannten Nutzergruppen.

 

Als städtebauliche, freiraumplanerische Vorgaben für den Wettbewerb „ZOB und öffentliche Räume“ werden folgende Ziele formuliert:

 

  • Funktionale und gestalterische Stärkung der südlichen Maximilianstraße als

Verbindungsachse vom Hauptbahnhof zur Altstadt.

  • Gestaltung eines attraktiven Bahnhofsvorplatzes als innerstädtischer Eingang und als

Begegnungsfläche (barrierefrei / behindertengerecht) mit entsprechend qualitativ

hochwertigen Aufenthaltsflächen.

  • Erhalt und Wiederherstellung des Alleengürtels als zusammenhängend erlebbare

Grünanlage, Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in dispositionsbeschränkte

Flächen.

  • Erhalt, Gestaltung und Neuordnung von weiteren Grünflächen.
  • Gestaltung und Anpassung des Ernst-Reuter-Platzes als Schnittstelle zwischen der

bereits umgestalteten nördlichen Maximilianstraße und dem Wettbewerbsgebiet.

  • Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum.
  • Durchgängiges Beleuchtungskonzept für Straßen, Grünanlagen und Plätze.

 

Abschließende Ergebnisse des Wettbewerbs sollen im vierten Quartal 2015 vorliegen.

 

 

5. Fazit

 

Mit den skizzierten Bausteinen erfährt der städtebaulich wichtige Bereich Hauptbahnhof/Ernst-Reuter-Platz und Umfeld eine konkrete Ausgestaltung, die entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Regensburg ist.

Es werden richtungsweisende neue Infrastrukturmaßnahmen, aber auch hohe städtebauliche und gestalterische Qualitäten entstehen.

 

Die nun geplante räumliche Trennung von RKK und Hotel senkt das Umsetzungsrisiko dieses wichtigen Vorhabens deutlich, ohne dadurch den späteren Betriebserfolg zu gefährden. Damit einher geht die funktionale und gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zwischen Hauptbahnhof und Altstadt, deren zentraler Baustein die Neuanlage des ZOB sein wird.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt die Baumassenstudie für das RKK ohne Hotel zur Kenntnis.

 

2.              Für die künftigen Planungen auf dem sog. „Kepler-Areal“ wird das Raumprogramm des RKK ohne Hotel zugrunde gelegt. Diese Voraussetzung ist auch für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“ und den Planungswettbewerb „ZOB und öffentliche Räume zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz“ maßgeblich.

 

3.              Der Beschluss der Ausschüsse für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Wirtschaft und Beteiligungen sowie Kultur vom 08.10.2008, den Standort Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion) weiter zu verfolgen, sollte sich der Standort Ernst-Reuter-Platz als nicht realisierungsfähig erweisen, wird aufgehoben. Stattdessen beschließt der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen, das ehemalige Eisstadion am Unteren Wöhrd als potenziellen Standort für ein RKK endgültig aufzugeben.

 


 

Anlagen: