Vorlage - VO/15/11134/31  

 
 
Betreff: Luftschadstoffsituation in der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betrieb von 1973 bis 1998 eine Luftmessstation auf dem Dachauplatz. Mit der Neugestaltung des Dachauplatzes musste die
Station 1998 auf den Schwanenplatz verlegt werden.

Momentan wird der Schwanenplatz überplant und anschließend neu gestaltet. Deswegen wurde die Station am 11. März 2015 auf den kleinen Parkplatz vor dem Gebäude D.-Martin-Luther-Straße 14 verlegt.

 

Das LfU ermittelt an der Luftschadstoff-Messstation folgende Luftschadstoffkonzentrationen:

- Schwefeldioxid (SO2)

- Kohlenmonoxid (CO)

- Feinstaub PM10

- Staubniederschlag

- Ozon (nur von 1991 bis 2012, weil die Werte relativ niedrig waren)

- Stickstoffmonoxid (NO)

- Stickstoffdioxid (NO2)

 

Von den hier gemessenen Luftschadstoffen sind nur Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid problematisch, weshalb der Bericht der Verwaltung nur diese Luftschadstoffe behandelt.

 

Gemäß der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung der Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über die Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) gelten für Stickstoffdioxide und Feinstaub (PM10) zum Schutz der menschlichen Gesundheit folgende Grenzwerte:

 

 

Stickstoffdioxid (NO2):

 

§ 3 (1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2)

200 Mikrogramm pro Kubikmeter

bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

 

Dieser sog. Kurzzeitwert von 200 µg/m³ wurde in der Stadt Regensburg immer eingehalten

 

 

§ 3 (2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2)

40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

 

Der sog. Langzeitwert von 40 µg/m³ wurde bis einschließlich 2013 nicht eingehalten. Im Kalenderjahr 2014 wurde ein Wert von 38 µg/m³ ermittelt. Damit wurde im Jahr 2014 erstmalig der Wert von 40 µg/m³ unterschritten.

Der abnehmende Verlauf der Stickstoffdioxidkonzentration ist in der Abb. 1 dargestellt.

 

 

 

Feinstaub (PM10)

 

§ 4 (1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10

50 Mikrogramm pro Kubikmeter

bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalender Jahr.

 

Die Anzahl der Feinstaub-Überschreitungstage ist in Abb. 2 gezeigt. In den Jahren 2004 (43 Überschreitungstage), 2005 (37 Überschreitungstage) und 2006 (61 Überschreitungstage) wurde der sog. Kurzzeitwert von 35 zugelassenen Tagen mit max. 50 µg/m³ nicht eingehalten, siehe Abb. 2.

Seit dem Jahr 2007 ist dieser Wert eingehalten.

Die Abb. 2 zeigt den charakteristischen Jahresverlauf der Feinstaubüberschreitungstage über das Jahr je Monat. In den Wintermonaten gibt es aufgrund von Inversionswetterlagen und dem vermehrten Betrieb von Heizungen deutlich mehr Tage mit erhöhter Staubbelastung als im Sommer.

 

§ 4 (2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10

40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

 

Die Abb. 1 zeigt die deutliche Abnahme der Feinstaubbelastung in den letzten Jahren.

 

 

Abb. 1

 

Abb. 2

 

 

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

 

Im Jahr 2014 wurden erstmalig alle Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 eingehalten.

r den Luftschadstoff Feinstaub ist dies hauptsächlich auf den milden Winter Ende 2014 zurückzuführen. Baustellen- und wetterbedingt gab es im Frühjahr 2014 insgesamt 28 Überschreitungstage. Ende des Jahres 2014 ermittelte das LfU an der Messstation Schwanenplatz im September und Oktober jeweils nur einen Überschreitungstag und keine im November und Dezember.

Im Jahr 2015 gab es bis Mitte Juni neun Überschreitungstage beim Feinstaub.

 


 

Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Regensburg

 

r die Aufstellung des Luftreinhalteplans ist nach Art. 8 des Bay. Immissionsschutzgesetz das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Nach § 47 Abs. 1 BImSchG ist bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte ein Luftreinhalteplan mit den erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Minderung der Luftverunreinigung aufzustellen.

Grundsätzlich zuständig ist also der Freistaat Bayern, entsprechende Maßnahmen werden aber in Abstimmung zwischen Stadt Regensburg und Regierung der Oberpfalz bzw. Umweltministerium getroffen.

Im Hinblick auf die Gesundheitsgefahr, die von Luftschadstoffen ausgeht, sind generell immer alle Maßnahmen zu ergreifen, die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nachweisbar einen spürbaren Effekt haben. Unter diesen Gesichtspunkten sind in der Vergangenheit immer wieder die Brennstoffverordnung, die Einführung einer Umweltzone und das LKW-Durchfahrtsverbot sowie andere Maßnahmen im Bereich des Verkehrs diskutiert worden. Hierzu im Näheren folgende Ausführungen.

 

1. Brennstoffverordnung

Die Stadt Regensburg war jahrelang mit der Regensburger Brennstoffverordnung Vorreiter in Sachen Luftreinhaltung. In der Vergangenheit galten in der Brennstoffverordnung strengere Werte als in der 1. BImSchV. Seit 01.01.2015 gilt die Stufe 2 der 1. BImSchV. Damit ist der wesentliche Regelungsgehalt der Regensburger Brennstoffverordnung weggefallen. Für die Luftreinhaltung ergibt sich keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung durch die strengeren Grenzwerte der 1. BImSCHV Stufe 2.

Aus diesem Grund hat die Stadt Regensburg die Brennstoffverordnung im Jahr 2014 aufgehoben. Bereits im Verfahren zur Aufhebung der Brennstoffverordnung hat die Regierung darauf hingewiesen, dass sie eine Brennstoffverordnung mit einem lligen Verbot für feste Brennstoffe für sinnvoll erachten würde.

Die Stadt hat mit der Brennstoffverordnung immer das Ziel der Feinstaubreduzierung verfolgt, gefördert werden sollte aber auch der Einsatz erneuerbarer Energien. Ein völliges Verbot fester Brennstoffe, wie von der Regierung befürwortet, läuft dem Ziel der CO2-Minderung zuwider. Im Einzelnen wird auf die Stadtratsvorlage vom 23.10.2014 zur Aufhebung der Brennstoffverordnung verwiesen.

 

2. Maßnahmen im Bereich des Verkehrs

Ein hoher Anteil der Luftschadstoffe kommt aus dem Bereich des Verkehrs. Auch unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung unternimmt die Stadt Regensburg daher hohe Anstrengungen um die Verkehrsbelastung in der Stadt und speziell in der Altstadt zu reduzieren. Die Stadt arbeitet derzeit neben dem allgemeinen Verkehrskonzept an verschiedenen Maßnahmen wie z.B. Förderung der Elektromobilität, Förderung des Fahrradverkehrs, Car-Sharing, Fahrradverleihsystem und Logistikkonzepte für die Altstadt. Auch bei der Nachrüstung alter Busse und bei der Neubeschaffung umweltfreundlicher Busse werden die Regensburg Verkehrsbetriebe aktiv. Es ist beabsichtigt die Altstadtbuslinie auf einen Elektrobetrieb umzustellen.

Auf das Thema LKW-Durchfahrtverbot und die Umweltzone wird im Folgenden gesondert hingegangen.

 

3. LKW-Durchfahrtverbot

Am 26.07.2011 hat der zuständige Ausschuss des Stadtrates ein LKW-Durchfahrtverbot für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 Tonnen beschlossen. Mit Schreiben vom 10.08.2011 wurde die Regierung der Oberpfalz gebeten, diese Maßnahme möglichst bald mit einer 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans umzusetzen. Mit Schreiben vom 19.03.2013 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass die Aufnahme eines flächenhaften LKW-Durchfahrtverbotes in der beantragten Form derzeit nicht befürwortet werden könne. Auch in weiteren Gesprächen mit dem Ministerium und der Regierung der Oberpfalz hat sich gezeigt, dass das LKW-Durchfahrtverbot keine Aussicht auf Umsetzung im Luftreinhalteplan hat.

 

4. Umweltzone

Am 06.03.2007 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen die Einführung einer Umweltzone grundsätzlich beschlossen. In die Umweltzone sollten Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) nicht einfahren dürfen. Die Umsetzung verzögerte sich aber aufgrund gesetzlicher Änderungen im Zusammenhang mit der Plakettenverordnung und der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Im Jahr 2010 folgte die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. In diesem Zusammenhang teilt das Umweltministerium mit, dass die Einführung einer Umweltzone für den Altstadtbereich in der angedachten Form keine nennenswerte Wirkung hat. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 19.10.2010 behandelt. Das Thema Umweltzone wurde in die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht aufgenommen, jedoch als noch zu prüfende Maßnahme angesprochen. Das Ministerium bat zu prüfen, ob die Maßnahmen Umweltzone in angepasster Form weiterverfolgt werden soll.

Es wurde ein weiteres Gutachten eingeholt (TÜV-Gutachten von Dezember 2010). Als Umgriff für die Berechnung der Umweltzone wurde der Bereich Altstadt südlich der Donau und nördlich des Alleengürtels herangezogen. Es wurde ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit verschiedenen Schadstoffgruppen geprüft, als Ergebnis zeigte sich bei Szenario 3 (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, mit roter und gelber Plakette; frei nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette) eine Abnahme der Gesamtbelastung bei Feinstaub um 5,9 %. Unter Abwägung der Argumente für und gegen die Einführung einer Umweltzone hat sich der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 26.07.2011 dafür ausgesprochen, die Einführung einer Umweltzone zurückzustellen.

Als Reaktion auf die hohen Feinstaubwerte im Jahr 2014 wurden Anfang 2015 verwaltungsintern mögliche Maßnahmen zur Schadstoffminimierung geprüft. Zu diesem Zweck fand im Umweltreferat am 12.03.2015 ein Gespräch mit Vertretern der Regierung der Oberpfalz statt. Neben anderen verkehrlichen Maßnahmen wurden die Voraussetzungen für die Einführung einer Umweltzone besprochen. Am 23.04.2015 fand erneut ein Gespräch zum Thema Luftreinhalteplan bei der Regierung der Oberpfalz statt. An diesem Gespräch nahmen auch der Regierungspräsident, der Oberbürgermeister und Herr Bürgermeister Huber teil. Es wurde vereinbart ein Gutachten für die Errichtung der Umweltzone in Auftrag zu geben. Umgriff soll dabei der Alleengürtel sein. Erlaubt sein soll nur noch die Einfahrt mit grüner Plakette. Der TÜV erarbeitet derzeit dieses Gutachten. Nach Vorliegen des Gutachtens wird das Ergebnis mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt und die Einführung der Umweltzone zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan vorbereitet.

 


 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

I.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen

II.              Nach Vorliegen des TÜV-Gutachtens ist die Einführung der Umweltzone als Maßnahme zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan mit der Regierung der Oberpfalz abzustimmen. Anschließend ist ggfs. ein konkretes Konzept zur Einführung der Umweltzone zu erarbeiten.


 

Anlagen: