Vorlage - VO/15/11139/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Werk Regensburg, Leibnizstraße 4
(Errichtung und Betrieb einer weiteren Ammoniak-Trailerstation mit zwei mal zwölf Tonnen flüssiger Ammoniak)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Schreiben vom 23.03.2015, eingegangen am 25.03.2015, beantragte die Firma OSRAM Opto Semiconductors GmbH, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Ammoniak-Trailerstation um eine weitere Ammoniak-Trailerstation mit zwei mal zwölf Tonnen flüssigen Ammoniaks. Durch die Erweiterung stehen der Antragstellerin dann vier Behälter (= Trailer) mit je zwölf Tonnen flüssiger Ammoniak zur Verfügung. Alle Trailer sind an ein Entnahmesystem angeschlossen, wobei ständig aus mindestens einem Trailer entnommen wird. Die weiteren Trailer stellen eine Redundanz dar und gewährleisten eine unterbrechungsfreie Produktion beim Wechsel der leeren Trailer.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 9.3.1, Spalte c, Buchstabe G des Anhangs zur 4. BImSchV und laufende Nr.9, Spalte 4 des Anhang 2 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits mit Bescheid vom 13.05.2015 ausgesprochen, da es sich um die Änderung und Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

 

Für das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs.3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Die Durchführung und Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt daher.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz –Gewerbeaufsichtsamt-, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der OSRAM Opto Semiconductors GmbH die Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Ammoniak-Trailerstation durch die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Ammoniak-Trailerstation mit zwei mal zwölf Tonnen flüssigen

Ammoniaks zu erteilen.

 

 


 

Anlage:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doc20150619085207 (181 KB)