Vorlage - VO/15/11146/67  

 
 
Betreff: Bewerbung um die Bayerische Landesgartenschau 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangssituation

Bereits im Jahr 1995 wurden in Regensburg die Möglichkeiten zur Durchführung einer Landesgartenschau geprüft. Im Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 17.10.1995 hat man jedoch festgestellt, dass vor dem Hintergrund der damals bestehenden und absehbaren finanziellen Situation eine Landesgartenschau nicht durchgeführt werden kann. Es wurde aber das längerfristige Ziel beschlossen, im Bereich der Donauinseln eine Landesgartenschau abzuhalten.

 

In den Folgejahren haben sich die Zielsetzung und die Inhalte von Landesgartenschauen in zunehmendem Maße gewandelt von der Leistungs-Blumenschau der gärtnerischen Verbände zu immer komplexeren und nachhaltig umgestalteten Arealen, die auch nach Beendigung der Schau qualitativ hochwertige, langfristig nutzbare und ökologisch aufgewertete Stadt- und Landschaftsgebiete hinterlassen haben. Eine Landesgartenschau kann dazu beitragen, unter landschafts- und stadtplanerischen sowie ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Allgemein können dadurch nachhaltig Stadtklima, Erholungsmöglichkeiten und Lebensbedingungen der Bevölkerung sowie der heimischen Tier- und Pflanzenwelt verbessert werden. Insbesondere kann eine Landesgartenschau dazu beitragen, bestehende räumliche Defizite im Grünflächenangebot dauerhaft zu mindern und komplexere städtebauliche wie siedlungsstrukturelle Entwicklungsaufgaben zu beschleunigen.

 

Landesgartenschauen dienen weiterhin der Weiterentwicklung der Gartenkultur, sind Plattform für kulturelle und sonstige Informationsveranstaltungen, tragen bei zur Förderung örtlicher Vereine und Verbände und leisten einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung durch primäre Investitionen und dadurch ausgelöste Folgeinvestitionen.

 

Mit Blick auf die genannten positiven Aspekte einer Landesgartenschau wurden in Verbindung mit der laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erste standörtliche Überlegungen für die Durchführung einer Landesgartenschau in Regensburg getroffen. Mit Blick auf die möglichen positiven Aspekte einer Landesgartenschau hat der Ausschuss für Umweltfragen, Klima- und Naturschutz am 27.01.2015 beschlossen, zur Vorbereitung eines Maßnahmenbeschlusses zur Bewerbung für die Austragung einer Landesgartenschau in Regensburg eine vertiefende Standorteignungsprüfung durch die Verwaltung durchzuführen.

 


2. Ergebnisse der Standorteignungsprüfung

Unter Beteiligung mehrerer Fachämter wurden zuchst drei für das Vorhaben grundsätzlich geeignete Standorte ausgewählt, die dafür bestehenden Freiflächen abgegrenzt und diese im Kontext mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanung anhand einfacher Kriterien und auf der Basis vorliegender Daten bewertet. Danach konnten die geeigneten Standorte in zwei Eignungsstufen eingeordnet werden:

 

- Gut geeigneter Standort

Der Standortrkelgut“ ist nach der Bewertung als gut geeigneter Standort eingestuft. Er erfüllt im Wesentlichen alle Kernanforderungen an einen Landesgartenschaustandort und eröffnet gute Möglichkeiten für ein nachhaltiges Gesamtkonzept sowie eine dauerhaft tragfähige Folgenutzung. Eine gute Vernetzung mit den umgebenden städtebaulichen Ausgangsstrukturen ist ebenso gegeben wie die Möglichkeit, erkannte bzw. bestehende städtebauliche Defizite zu verbessern bzw. positiv zu beeinflussen.

 

- Bedingt geeignete Standorte

Die StandorteErweiterung Donaupark“ und „Donauraum zwischen Unterem Wöhrd und Westhafen“ sind nach der Bewertung nur als bedingt geeignet eingestuft. Der Standort „Erweiterung Donaupark“ verfügt über durchweg positiv bewertete Ausgangsfaktoren. Jedoch gibt es in einzelnen wesentlichen Aspekten, wie der Möglichkeit zur Beseitigung von Defiziten in der Grünflächenversorgung oder den erkennbaren Restriktionen und Konflikten mit fachlich begründeten oder rechtlich verankerten Zielen des Naturschutzes, schwer überwindliche Einzelpunkte, die der Durchführung einer Landesgartenschau entgegenstehen.

Der Standort Donauraum zwischen Unterem Wöhrd und Westhafen“ scheint insbesondere aufgrund seiner Lage an der Donau und zur nahen Innenstadt als gut geeigneter Standort. Es mangelt hier jedoch an größeren zusammenhängenden Flächen für den zentralen Gartenschaubereich. Zudem werten die wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bindungen die Standorteignung ab.

 

Im Vergleich der drei untersuchten Standorte ist der Bereich um das Pürkelgut in seiner Eignung gegenüber den beiden anderen Standorte am besten geeignet. Hier könnten wesentliche Defizite in der Grünflächenversorgung des umgebenden Stadtteils verbessert werden, in die die neu zu strukturierenden Flächen ehemaliger Kasernen im Nordwesten einbezogen werden könnten.

Die Schaffung von Grünflächen um das Pürkelgut nnte ein wichtiger Impuls für dessen substanzsichernde Nutzung werden. Eine Inwertsetzung des Baudenkmales durch dessen Eigentümer, das Haus Thurn und Taxis, und seiner Umgebung wiederum wären eine Aufwertung mit Bedeutung für den gesamten Stadtteil.

Eines der wesentlichen Entscheidungskriterien für den Standort Pürkelgut re jedoch die gesicherte Grundstücksverfügbarkeit, die derzeit nicht gegeben ist.

 

3. Weiteres Vorgehen

Bezogen auf einen möglichen Standort Pürkelgut sollen im Rahmen eines zu vergebenden Planungsauftrages Bewerbungsunterlagen für die Landesgartenschau 2024 erarbeitet werden. In diesem Rahmen sollen auch erste konkrete Ideen für eine Landesgartenschau im Umfeld des Pürkelgutes in einfachen Entwurfsskizzen entwickelt und dargestellt werden. Dabei  sollen die besonderen standörtlichen Potentiale in das Ideenkonzept einbezogen werden. Weiterhin sollen in dem Planungsauftrag erste Ansätze zur Lösung zentraler Anforderungen an einen Landesgartenschaustandort wie:

  • örtliche Gegebenheiten für temporäre Veranstaltungen während der Durchführungsphase,
  • Anbindung an das Verkehrsnetz für den Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr,
  • Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten,
  • Schaffung werthaltiger dauerhafter Grünflächen  und
  • ein mögliches Gesamtkonzept für Folgenutzungen

aufgezeigt werden.

 

Im Zeitrahmen, in dem die Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden, ist eine Abstimmung mit den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Weiterhin soll bereits in dieser frühen Planungsphase die Öffentlichkeit in die Bewerbung einbezogen werden. Dazu ist beabsichtigt, in zwei bis drei Terminen Anfang des vierten Quartals 2015, eine Ideenwerkstatt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie relevanten Interessenverbänden durchzuführen. Deren Ergebnisse werden soweit möglich in das Leitbild der Bewerbung und einzelne Realisierungsansätze einbezogen.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für die nächste erreichbare Landesgartenschau im Jahr 2024 sind bis Mitte/Ende Februar 2016 einzureichen.

Nach Wegfall der Geschäftsgrundlage für den LOI zwischen der Stadt Regensburg und dem Haus Thurn und Taxis wegen der nicht erfolgten Ansiedlung eines Logistikwerkes müssen neue Verhandlungen mit dem Hause Thurn und Taxis geführt werden. Grundlage dieser Verhandlungen müssen Inhalte des LOI in Bezug auf die gesamten Flächen sein, wobei klar ist, dass der Erwerb des Schlosses und dessen Inwertsetzung nicht durch die Stadt erfolgen werden.

Das Schloss und dessen Umfeld müssen also im besten Falle vom Eigentümer oder einem Dritten inwertgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wäre eine Einbeziehung in die Landesgartenschau und in der Zeit danach in die Nutzungsüberlegungen wünschenswert. Sollten die Verhandlungen mit dem Haus Thurn und Taxis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht abgeschlossen werden können oder keine Einigkeit erzielt werden können, wird von weiteren Planungen in Sachen Landesgartenschau Abstand genommen.

 

4. Kostenberechnung

 

Die Kosten für die zu erarbeitenden Bewerbungsunterlagen wurden mit 40.000 bis 45.000 € ermittelt.

 

 

5. Finanzierung

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über eine Mittelbereitstellung aus der Budgetrücklage des Direktoriums 3 zur Verfügung gestellt.

 

 


1. Der Bericht der Verwaltung über die durchgeführte Standorteignungsprüfung zur Durchführung einer Landesgartenschau wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Ausschuss für Umweltfragen, Klima- und Naturschutz empfiehlt/ der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg bewirbt sich vor dem Hintergrund der Sachverhaltsdarstellung für die Durchführung der Bayerischen Landesgartenschau im Jahr 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Bewerbungsunterlagen nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erstellen.

 

3. Dem Ausschuss sowie dem Stadtrat sind die Bewerbungsunterlagen in geeigneter Form zu präsentieren und einer abschließenden Beschlussfassung, insbesondere vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen, zuzuführen.

 

 


 

Anlagen: