Vorlage - VO/15/11272/61  

 
 
Betreff: 58. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kremser Straße
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195, südlich der Kremser Straße
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FN-Plan)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB (B-Plan)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
11.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangssituation

 

Mit der Einstellung der Rübenverarbeitung am Standort Regensburg im Jahr 2007 wurden von der Zuckerfabrik die Schlämmteiche, die westlich des Stadtteils Irl beiderseits der Kremser Straße errichtet wurden, ebenfalls aufgegeben. Seit diesem Zeitpunkt liegen diese Flächen größtenteils brach.

 

Von den bestehenden 16 Kassetten sind nur noch einige wenige mit Wasser gefüllt. Der Wasserstand variiert dabei zwischen trockenen und feuchten Wetterperioden. Prägend ist jedoch eine Vegetation  aus Bäumen, Sträuchern und Röhricht, die nach Aufgabe der Absetzbecken entstand. Die noch vorhandene alte Infrastruktur (z.B. Rohrleitungen, Pumpenanlagen) muss im Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung zurückgebaut werden.

 

Nach dem aktuellen Untersuchungsstand weist das Kassettengelände vor allem für feuchteabhängige Brutvogelarten als auch für Durchzügler und Gast- und Rastvögel eine hohe Bedeutung auf. Im Zeitraum zwischen 2008 und 2013 wurden 103 Vogelarten, teils streng geschützt, im Kassettengelände beobachtet. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 27,5 Hektar. Die Kassettenflächendlich der Kremser Straße sind zum größten Teil im Eigentum der LAGO A 3 Vermögensverwaltungs GmbH, die auf den beiden westlichen Kassetten bereits eine Logistikhalle errichtet hat (Baugenehmigung 2012). Mit der Errichtung dieser Halle war bereits die Bebauung der übrigen Kassetten beabsichtigt. Die weitere Entwicklung wurde damals im Rahmen eines Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.

 

 

2. Leitzieler den Stadtosten

 

Der Stadtosten soll auch künftig den gewerblich-industriellen Schwerpunkt Regensburgs bilden und in dieser Funktion ausgebaut werden. Besonders soll er als Zentrum der lokalen und regionalen Transportlogistik gestärkt werden. Zugleich sind aber auch die Funktionen des Raumes als Lebensraum geschützter Arten und Teil der Biotopstruktur zu erhalten, um  langfristig den dort lebenden Vögeln einen Lebensraum sowie den durchziehenden Arten einen Rastplatz bieten zu können (Verweis: Regensburg Plan 2005).

 

 

3. Anlass der Bebauungsplanaufstellung und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

 

Nach Errichtung der ersten Halle im Jahr 2012 beabsichtigt das Unternehmen Lago A 3 Vermögensverwaltung GmbH die ehemaligen Klär- und Schlämmteiche als Logistikstandort weiter auszubauen.

 

Das Plangebiet ist derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Aufgrund der Komplexitä Schaffung von Baurecht in einem Bereich, der Habitat teils streng geschützter Vogelarten ist (Verbotstatbestand § 44 BNatSchG), Bewältigung des Lärm- und Verkehrsproblems kann Baurecht nur im Rahmen eines Bebauungsplanes (§ 30 Baugesetzbuch) geschaffen werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nach § 1 Absatz 3 BauGB dann erforderlich, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

 

 

4. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

 

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes liegt im Spannungsfeld mannigfacher Interessen. Einerseits ist es Ziel der Stadtentwicklung, den Wirtschaftsstandort Regensburg zu stärken und in diesem Zusammenhang an einem geeigneten Standort Arbeitsplätze im Gewerbe zu schaffen. Andererseits sind insbesondere die Belange des Arten- und Naturschutzes in ausreichender Weise zu berücksichtigen. Durch die geplante bauliche Entwicklung werden Lebensräume zahlreicher, teils strenggeschützter Vogelarten zerstört, für die ein entsprechender Ausgleich auf naturschutzfachlich geeigneten Stellen geschaffen werden muss. Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen, als Instrument einer gerechten Bodenordnung, hat dafür Sorge zu tragen, dass für die derzeit noch konkurrierenden  Interessen ein verträglicher Ausgleich geschaffen wird.

 

 

5. Flächennutzungsplan

 

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Klär- und Schlämmteiche, nördlich der Kremser Straße sowie für eine Teilfläche südlich davon eine Fläche für Versorgungsanlagen (Kläranlage) dar. Daran schließen im Wesentlichen Gewerbeflächen bis zur Autobahn A 3 an. Mit Aufgabe der Nutzung als Klär- und Schlämmteiche ist die Darstellung (Kläranlage) obsolet. Gleichzeitig erfordert die Bewältigung der vorhandenen Konflikte eine Differenzierung der Darstellung des FNP zwischen potentiellen Bauflächen und Flächen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen beidseits der Kremser Straße schafft großgige zusammenhängende Entwicklungsmöglichkeiten entlang einer vorhandenen Erschließung.  Die südlich und östlich dargestellten Entwicklungsflächen für Naturschutzmaßnahmen bieten einerseits einen Teil der notwendigen Flächen bei unvermeidbaren Eingriffen in die Schlämmteiche und andererseits (entlang der Autobahn) zusammenhängende Entwicklungspotentiale rund um den Aubach. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung, den Stadtosten als Gewerbestandort zu stärken und gleichzeitig Teile der Kassettenflächen als Lebensraum und Rastplatz teils streng geschützter Vogelarten zu erhalten.

 

 

6. Bebauungsplan Planungsziele

 

6.1 Nutzungskonzept

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 27,5 Hektar; davon sind ungefähr 15 Hektar Gewerbe und 12,5 Hektar Ausgleichsfläche. dlich der Kremser Straße entstehen die neuen Gewerbeflächen. Eine Nord-Süd gerichteter Grünstreifen gliedert diese in überschaubare Teilflächen und bietet Vernetzungspotential. Die südlichen Kassettenfchen sollen zum großen Teil als Habitat erhalten bleiben. Dabei ist die Kassette 10 c (einzig permanent wasserführender Bereich, siehe Lageplan) für Wasservögel von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sollen auf den westlich und östlich angrenzenden Fchen weitere wertvolle Lebensräume geschaffen werden. Angestrebt wird, einen möglichst hohen Anteil der erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen innerhalb bzw. im direkten Umfeld des Bebauungsplanes nachzuweisen.

 

6.2 Artenschutz

 

Generell sind im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, zur Gewährleistung der artenschutzrechtlichen Belange, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchzuführen. Hierbei ist zu untersuchen, ob sogenannte artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden und zu prüfen, ob durch das geplante Vorhaben (hier: Schaffung von Gewerbeflächen) ein unmittelbarer Verlust an Individuen, eine Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder eine erhebliche Störung der artenschutzrechtlich relevanten Arten verursacht werden.

 

Werden die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, können gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahmen von den Verbotstatbeständen erteilt werden. Nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG nnen im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden wenn,

  „andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“, vorliegen.

 

Eine Ausnahme darf nur dann zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, was bedeutet, dass auch bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Arten durchgeführt werden müssen.

 

Die bisher durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass mit erheblichen Gefährdungen bis zur totalen Zerstörung der Lebensräume einzelner Arten zu rechnen ist (z.B. Brutvögel der Röhrrichte, Wasservögel).

r diese Arten ist davon auszugehen, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt bleibt und eine Zerstörung oder Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG anzunehmen ist.

 

Ob Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit den vorliegenden Verbotstatbeständen möglich sind, muss mit der Weiterentwicklung des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen einer aktualisierten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) konkret untersucht werden.

 

Als künftiger Lebensraum, insbesondere für die geschützten Vogelarten, stehen im Plangebiet weiterhin die südlichen Kassetten sowie die westlich und östlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen zur Verfügung. Vor allem für Wasservögel  sind die Kassetten 10 c und der Übergangsbereich zum Aubachsystem von besonderer Bedeutung.

 

Inwieweit darüber hinaus weitere geeignete Habitate außerhalb des eigentlichen Planungsbereiches geschaffen werden müssen, ist ebenfalls im weiteren Verfahren zu prüfen.

 

6.3 Verkehrskonzept / Erschließung

 

Zur Absicherung langfristig noch entwickelbarer Potentiale an gewerblichen Ansiedlungsflächen istr den Regensburger Osten im Februar 2015 ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben worden, das auf Grundlage des Flächennutzungsplanes, bestehender sowie planungsrechtlich gesicherter Gewerbegebiete und abgestimmter Strukturdaten die künftige Verkehrsentwicklung untersucht.

Dieses ist Grundlage der Voreinschätzung des erforderlichen Erschließungsbedarfs bei einer gewerblichen Entwicklung entlang der Kremser Straße.

 

Diese verfügt derzeit weder über einen entsprechenden Querschnitt für Ortsstraßen noch über einen ausreichend tragfähigen Unterbau. Für eine Erschließung der Gewerbeflächen im Bebauungsplangebiet ist nicht nur der Ausbau der Kremser Straße auf einer Länge von etwa 1 km erforderlich. Darüber hinaus ist eine  Anbindung an die Leibnitzstraße bzw. die BAB notwendig, um das gesamte Bebauungsplangebiet aufsiedeln zu können. Der Knoten an der Siemensstraße kann auch beim Ausbau der Kremser Straße nur den Verkehr aus dem westlichen Teil des  Bebauungsplangebietes aufnehmen. Durchgangsverkehr in Richtung Osten muss, zur Entlastung des Ortsteiles Irl, durch bauliche Maßnahmen im Einmündungsbereich bzw. am Ausbauendpunkt der Kremser Straße verhindert werden.

 

6.4 Lärm

 

Der Regensburger Osten, ist als Standort zahlreicher Gewerbe- und Industriebetriebe spürbaren Lärmimmissionen ausgesetzt. Hauptsächlich betroffen sind die schutzwürdigen Nutzungen (Wohnen), z.B. im Ortsteil Irl, die darüber hinaus noch den Belastungen der unmittelbar in Nachbarschaft verlaufenden Autobahn A 3 und der Staatsstraße 2660 (ehemalige B 8) ausgesetzt sind.

 

Bei der Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes sowie im Zuge der Planung der Erschließungsstraßen ist deshalb besonders darauf zu achten, dass auch die Belange der Irler Bevölkerung auf ausreichenden Lärmschutz berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung ist deshalb ein Schallgutachten erforderlich, das in einem ersten Schritt die bestehendenrmbelastungen (Gewerbe + Verkehr) im Regensburger Osten ermittelt und gegebenenfalls bereits vorhandene Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte darstellt.

Im 2. Schritt sind für die geplanten Gewerbe-und Industriegebiete die noch zur Verfügung stehenden Lärmkontingente zu berechnen. In Summe dürfen die bestehenden Schallimmissionen mit den noch freien Lärmkontingenten die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Wohnbevölkerung nicht überschreiten.

 

Bei Bedarf sind entlang der neuen Erschließungsstraßen Schallschutzmaßnahmen festzulegen.

 

Im 3. Schritt sind die freien Kontingente auf die geplanten Gewerbe- und Industriegebiete im Regensburger Osten entsprechend ihrer Bedeutung zu verteilen.

 

Inwieweit die Flächen der ehemaligen Schlämmteiche als Gewerbe- / Industriegebiet entwickelt werden können und in welchem Umfang Lärmkontingente zur Verfügung stehen, kann abschließend erst nach Vorlage des Schallgutachtens, das bis zum Auslegungsbeschluss bearbeitet wird, beurteilt werden.

 

 

7. Weiterentwicklung der Gewerbe- und Grünflächen bis zur Straubinger Straße

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 steht im Kontext, den Regensburger Osten als Gewerbe- und Industriestandort zu stärken. Durch die Darstellungen im Übersichtsplan Anlage 3 werden zu den ca. 15 Hektar im Bebauungsplan, weitere 65 ha Gewerbeflächen bis hin zur Straubinger Straße, zur Deckung des dringenden Bedarfs definiert. Die Planung soll in die weiteren Überlegungen zum neuen Flächennutzungsplan einfließen.

 

Die dargestellten Grünflächen, mit einer Gesamtfläche von etwa 35 ha, übernehmen im Wesentlichen die Funktionen als naturschutzfachliche sowie artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen. Die Eingriffe, die durch die Realisierung der neuen Gewebegebiete sowie im Zuge der Erschließungsmaßnahmen entstehen werden, sind vorrangig im räumlichen Zusammenhang auszugleichen. Am östlichen Rand wird eine Zäsur zu den anschließenden Landwirtschaftsflächen sowie zum Stadtteil Irl geschaffen. In einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, inwieweit auf den südlichen Flächen weitere Maßnahme zur Renaturierung des Aubaches und zur Schaffung von Retentionsraum für Aubach-Hochwasser glich sind.

 

Der Bereich um Irl und Harting stellt einen thermischen Ausgleichsraum für das anschließende Stadtgebiet dar und hat damit hohe Bedeutung für das Stadtklima. Damit diese Flächen ihre Funktion nachhaltig erfüllen können, wäre unter stadtklimatischen Aspekten  keine weitere Bebauung wünschenswert. Die Sicherung bzw. die Schaffung der ausgewiesenen großgigen Grünflächen wirkt zumindest den negativen Auswirkungen der geplanten Gewerbeansiedlung (z.B. Temperaturerhöhung, Bodenversiegelung, Emissionen) entgegen. Insbesondere ist die von Ost nach West angelegte Grünschneise für die Weiterleitung der bodennahen Luftströme (Frischluftzufuhr) in das Gebiet hinein wichtig.

 

Anlage: Luftbild Kassettenflächen

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Für das Gebiet der Kremser Straße, von den Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik bis zur Autobahn A 3, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren), einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan vom 11.11.2015, im Original M: 1/10 000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 195, südlich der Kremser Straße ist im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 195 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (Vorentwurf) vom 11.11.2015 (im Original Maßstab 1:2500), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.               Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Vorentwurf (Nutzungskonzept) vom 11.11.2015, sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

4.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 


 

Anlagen:

 

1. 58.FNP-Änderung Entwurf Übersichtsplan (im Original M: 1/10 000)

2. BP 195 Vorentwurf: Geltungsbereich mit Nutzungskonzept (M: 1/ 2500)

3. Übersichtsplan: Entwicklung der Flächen zwischen A 3 und Straubinger Str. (M: 1/12 500)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 __BP 195_Planzeichnung__ (697 KB)    
Anlage 2 2 58 FNP Änderung_Übersichtsplan (426 KB)    
Anlage 3 3 BP 195_Rahmenkonzept (926 KB)