Vorlage - VO/15/11532/65  

 
 
Betreff: Vereinbarung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zum Neubau der Protzenweiherbrücke; Neuregelungen zur barrierefreien Ertüchtigung der Treppe zur Gerhardinger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
15.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge des Neubaus der Protzenweiherbrücke hat die Stadt Regensburg mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) eine Vereinbarung geschlossen. U.a. sollte die WSV auf ihre Kosten als Ersatz für den früheren Steg über das Schleusentor Ufertreppen und barrierefrei ertüchtigte Rampen errichten. Dies wurde am 26. Mai 2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen berichtet und beschlossen (Vorlage VO/09/44385/65).

 

Mit Ausnahme der barrierefreien Ertüchtigung der Treppenanlage am Ende der Gerhardinger Straße wurde das Vorhaben zwischen der Stadt und der WSV einvernehmlich und reibungslos abgewickelt. Lediglich die Schaffung einer Rampenverbindung zur Gerhardinger Straße stellte sich bei der Planung sowohl baulich (u.a. Verlegung von bestehenden Versorgungsleitungen) als auch gestalterisch (u.a. der Wegfall bestehender Bäume) als sehr schwierig und teuer heraus. Wegen des damaligen Zeitdrucks zur Wiedereröffnung  der Brückenverbindung nach Stadtamhof hat die WSV den Treppenumbau zurückgestellt. Auch nach der Wiedereröffnung der Protzenweiherbrücke hat die WSV die Planungen nicht mehr weiterbetrieben. Für eine bestandsorientierte barrierefreie Rampenlösung konnte bisher keine sinnvolle und vertretbare Lösung gefunden werden. Eine solche wäre erst im Zuge einer umfangreichen Umgestaltung der Auffahrtsrampe zur Protzenweiherbrücke denkbar. Der Bau einer barrierefreien Rampe lässt sich auch erst als Teil einer größeren Maßnahme wieder wirtschaftlich abwickeln. Da dafür nicht mehr die WSV, sondern vorrangig die Stadt Vorhabensträger wäre, ist es zweckmäßig, dass für den Bau einer Rampenverbindung die Vorhabensträgerschaft von der WSV auf die Stadt übergeht.

 

Die WSV hat in einem Schreiben an das Tiefbauamt eine Abtretung ihrer Verpflichtung zur barrierefreien Umbau der Treppe zur Gerhardinger Straße an die Stadt Regensburg vorgeschlagen. Als finanziellen Ausgleich r den Planungs- und Bauaufwand wird von der WSV ein einmaliger Ablösebetrag in Höhe von 240.000,- € brutto angeboten.

 

Die Übernahme der Verpflichtung und die Höhe der Ausgleichszahlung ist aus Sicht der Verwaltung dann angemessen und vertretbar, wenn die barrierefreie Wegeverbindung konzeptionell und planerisch in eine künftige Umgestaltung des Brückenrampenbereichs integriert und erst zusammen mit einer entsprechenden Umbaumaßnahme hergestellt wird. Ein solches Vorhaben ist einerseits noch nicht absehbar (nicht im IP-Entwurf 2015 2019 enthalten und darüber hinaus derzeit allenfalls langfristig angedacht), so dass die barrierefreie Ertüchtigung der bestehenden Treppe zeitlich zurückgestellt wird. Andererseits besteht aktuell keine besondere Dringlichkeit, da mit der Gräßlschleife weiterhin eine etwas umwegige (ca. 100 m), aber moderat geneigte (4 bis 5 %) Alternativroute zur Verfügung steht.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt:

 

Mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wird eine ergänzende Vereinbarung zur Übernahme der Verpflichtung der künftigen barrierefreien Ertüchtigung der Treppe zur Gerhardinger Straße durch die Stadt und zur Ausgleichszahlung in Höhe von 240.000,- € durch die WSV abgeschlossen.

 


 

Anlagen: