Vorlage - VO/15/11576/61  

 
 
Betreff: Grünthaler Straße; Radweg vom heutigen Radwegende auf Höhe des Brandlbergs bis zur Stadtgrenze bei Grünthal
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
15.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1. Bestandssituation

Die Grünthaler Straße wurde beim Bau der Brandlberger Brücke in den 1980er Jahren über den Haidhofweg hinaus noch auf knapp 300 m ausgebaut und besitzt hier beidseitige Radwege und auf der Südseite einen Gehweg. Weiter östlich müssen der Fuß- und Radverkehr die Fahrbahn benutzen.

Bis zur Vorderen Keilbergstraße besitzt die Fahrbahn eine Breite von etwa 7,0 bis 7,50 m, im Anschluss daran verringert sich die Breite auf etwa 5 m. Die Belastung durch Kfz-Verkehr ist nach der Eröffnung der Pilsen-Allee deutlich zurückgegangen, liegt aber im schmalen Teilstück nördlich der Hinteren Keilbergstraße immer noch bei ca. 4.200 und beim Brandlberg bei 7.900 Kfz/Tag. Bei diesen Verhältnissen ist angesichts der nicht immer angepassten Geschwindigkeit der Kfz das Radfahren auf der Fahrbahn mit einem gewissen Risiko verbunden, obwohl es hier bislang keine Unfallauffälligkeiten gibt.

Die Gemeinde Wenzenbach baute im Jahr 1992 einen Geh- und Radweg von Gonnersdorf nach Südwesten bis auf etwa 250 m an die Stadtgrenze heran. Ein Vorschlag der Gemeinde zur Verlängerung auf Stadtgebiet bis zum Brandlberg wurde seinerzeit dahingehend beantwortet, dass ein Bau eines Geh- und Radwegs zum damaligen Zeitpunkt nur ein Provisorium darstellen könne, das beim Bau der damals geplanten Hauptzufahrt zum Keilberg über die Hintere Keilbergstraße wieder beseitigt werden müsse. Angesichts der hohen Kosten wegen schwieriger topografischer Verhältnisse wäre ein solches Provisorium nicht zu rechtfertigen.

Im ersten Radverkehrsplan aus dem Jahr 1989 ist der Bau eines Radwegs in der Grünthaler Straße mit einer Fortführung über die Hintere Keilbergstraße in geringster Dringlichkeit eingestuft. Von der Hinteren Keilbergstraße bis zur Stadtgrenze wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Bei der Fortschreibung im Jahr 2012 wurde die Strecke vom Brandlberg bis zur Stadtgrenze in die zweite Dringlichkeitsstufe von dreien eingestuft.

 

 

2. Bewertung der Sachlage

Die Grünthaler Straße ist im fraglichen Abschnitt mit einer geringen Ausnahme nicht angebaut. Vor allem der Abschnitt nördlich der Vorderen Keilbergstraße vermittelt die Route den Eindruck einer außerörtlichen Straße. Das verleitet den Kfz-Verkehr zu schnellem Fahren, obwohl bis zur Stadtgrenze die Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Mit Blick weiterhin auf die Verkehrsbelastung mit über 4.000 Kfz/Tag und auf die gemeindeübergreifende nahräumige Verbindungsfunktion ist die Anlage eines von der Fahrbahn abgetrennten Geh- und Radwegs gerechtfertigt.

 

 

3. Planungsinhalt

Vom Brandlberg bis zur Vorderen Keilbergstraße ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zweirichtungsverkehr auf der Südostseite der Fahrbahn vorgesehen. Er ist hier auf der Seite des Kalksteinbruchs leichter zu realisieren als auf der Nordseite, wo nicht nur bewaldete felsige Hänge, sondern auch ein Naturschutzgebiet anschließen.

Der Weg wird durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt. Die reine Wegebreite beträgt 2,50 m, zur Fahrbahn hin schließt sich ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m an.

Der Weg kann mit einem maßvollen Eingriff in das benachbarte Kalkwerksgelände angelegt werden. Die Vorgabe des Kalkwerksbetreibers, dass die Betriebsanlagen nicht berührt werden dürfen, kann eingehalten werden.

rdlich der Vorderen Keilbergstraße soll der Weg ebenfalls auf der Südostseite der Fahrbahn liegen, da auch hier auf große Länge auf der gegenüber liegenden Seite bewaldete felsige Hänge und ein Naturschutzgebiet angrenzen und auf der Südostseite das Gelände weitgehend flach ist. Zwischen der Vorderen und der Hinteren Keilbergstraße schließt allerdings süstlich unmittelbar an das Straßengrundstück ein weiteres Naturschutzgebiet an. Für den geplanten Wegebau ist hier ein Eingriff von ca. 1.400 m2 erforderlich, der ausgeglichen werden muss. Die betroffenen Flächen werden jedoch aktuell landwirtschaftlich genutzt.

Der Straßenabschnitt zwischen Vordere Keilbergstraße und Stadtgrenze hat heute nur eine Fahrbahnbreite von nur rund 5 m. Damit dieser besonders schmale Querschnitt zu einem späteren Zeitpunkt auf das Regelmaß von 6,50 m verbreitert werden kann, ohne den Rad­weg verlegen zu müssen, wird der Radweg in einem Abstand von 3,25 m zum heutigen Fahrbahnrand geplant. Dieser Abstand berücksichtigt das Erfordernis eines Sicherheitstrenn­streifens von 1,75 m gemäß den einschlägigen Regelwerken, hier den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Dieser Abstand wird für Außerortslagen wegen der höheren Geschwindigkeiten gefordert.

Es wird versucht, diesen Querschnitt auch innerhalb der kleinen Siedlung am Stadtrand herzustellen.

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 sind für diese Maßnahme insgesamt Mittel in Höhe von 1,35 Mio. €r Planung, Bau und Grunderwerb eingeplant. Die Grundstücksver­handlungen für den gesamten Streckenabschnitt laufen bereits.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung und der anliegenden Pläne die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

 


 

Anlagen:

 

2 Pläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-11-09-Grünthalerstr-Radweg_noerdlich_VKS (530 KB)    
Anlage 2 2 2015-11-09-Grünthalerstr-Radweg_suedlich_VKS (449 KB)