Vorlage - VO/15/11582/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Klausenburger Straße und Kanalsanierung
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Kenngrößen der Maßnahme:

- Länge der Klausenburger Straße:250 m

- mittlere Breite des vorhandenen Verkehrsraums:6,50 m

- Länge des Sammelkanals DN 300 (zu sanieren)275 m

- Anzahl der Hausanschlusskanäle (zu sanieren)21 Stück

 

Ausgangssituation

 

Die Klausenburger Straße verläuft auf einer Länge von rund 250 m zwischen der Brandlberger Straße und der Sandgasse. Sie ist durchgängig auf einer Breite von etwa 5 m asphaltiert. Im Süden besteht ein unbefestigter, geschotterter und rund 1,5 m breiter Seitenstreifen, der mittels Granitbordsteinen von der Fahrbahn getrennt ist. Ein Gehweg fehlt.

 

Die Fahrbahn ist stark uneben, rissig und verdrückt. Es gibt flächig Asphaltausbrüche und zahlreiche provisorisch verschlossene Flickstellen. Trotz einiger vorhandener Straßenabläufe ist eine geregelte Oberflächenentwässerung nicht mehr gewährleistet. Durch frühere Spartenverlegungen ist der Straßenaufbau sehr uneinheitlich. Der Straßenoberbau ist durchwegs unterdimensioniert und irreparabel verschlissen.

Durch Unterhaltsmaßnahmen lässt sich die verbrauchte Bausubstanz nicht mehr wiederherstellen, eine grundlegende Neuherstellung des Straßenoberbaus nach den Regeln der Technik im Zuge eines Straßenausbau ist unumgänglich. Da eine Kanalsanierung ansteht (siehe weiter unten), die auch mit Aufgrabungen verbunden ist, ist es wirtschaftlich geboten, die Baumaßnahmen miteinander ausführen zu lassen.

 

r die Klausenburger Straße besteht sowohl von der Sandgasse als auch von der Brandlberger Straße einfahrend ein angeordnetes Durchfahrtsverbot, jedoch für Anlieger frei. Es werden überwiegend auf der Südseite unter Inanspruchnahme des unbefestigten Seitenstreifens Anlieger- und Besucherfahrzeuge abgestellt.

 

 

nftige Straßengestaltung:

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung als reine Erschließungsstraße im Umfeld von überwiegend dem Wohnen dienenden Einzelgebäuden mit vorherrschender Aufenthaltsfunktion ist die Klausenburger Straße als Wohnweg einzustufen. Die Straßengestaltung soll nach den Stadtstraßen-Richtlinien dem Mischverkehrsprinzip folgen, was mit einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Bereich konform geht. Die Anlage eines Gehweges mit einer Mindestbreite von 2 m scheidet schon deshalb, aber auch aus Platzgründen aus.

 

Die künftige Straßengestaltung als verkehrsberuhigter Bereich steht nicht im Zusammenhang mit einem Verbot der Durchfahrt (mit Ausnahme der Anlieger).

 

Im verkehrsberuhigten Bereich gilt nach der Straßenverkehrsordnung folgendes:

 

- Schrittgeschwindigkeit

- Der Kfz-Verkehr darf Fußngerverkehr weder gefährden noch behindern und muss gegebenenfalls warten.

- Fußnger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

- Es darf nur innerhalb  der gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

- Fußnger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen und es überall Kinderspiel erlaubt.

- Bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist allen anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt zu gewähren, d.h. es gilt kein Rechts-vor-Links, sondern man muss sich wie beim Verlassen einer Grundstückszufahrt nachrangig verhalten.

 

Diese Verkehrsregeln haben unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche Gestaltung der Straße, da nicht durch Beschilderung, sondern nur durch klare, optisch erkennbare und verständliche Strukturen das verkehrsgerechte Verhalten beeinflusst werden kann.

 

- die Einmündungen in die Sandgasse und die Brandlberger Straße müssen als Zufahrten ausgebildete werden, d.h. mit durchgängigen abgesenkten Bordsteinen und Gehwegbelägen quer zur Klausenburger Straße ohne Eckausrundungen der Einmündungstrichter;

- Kenntlichmachung der Änderung der Streckencharakteristik an den Einmündungen durch Einengungen bzw. durch Baumtore;

- keine optisch missverständliche Unterteilungen des Straßenraums in Fahrbahnen und Gehwegen;

- geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen im Straßenverlauf durch wechselseitige Parkstände und Pflanzinseln.

- Beseitigung von potentiellen, da nicht erkennbaren Gefahrenstellen, hier insbesondere Abrücken des Fahrverkehrs von der Anbindung des abschüssigen Fußweges, der uneinsehbar in die Klausenburger Straße einmündet, durch bauliche Maßnahmen.

 

 

weitere wesentliche Randbedingungen, die außerdem bei der Planung zu berücksichtigen sind:

- Es werden ausschließlich städtische Straßengrundstücke überplant und umgebaut.

- Freihalten und Befahrbarkeit von Grundstückszufahrten und Zugänge

- Berücksichtigung der Höhenlagen von Zufahrten, Zugängen, Einfriedungen

- Gewährleistung einer ausreichenden Neigung an jeder Stelle der befestigten Fahrbahn für den Abfluss von Oberflächenwasser

- Berücksichtigung der Spartenlagen und der Schutzabstände zu Versorgungsleitungen; aus diesem Grund war es auch nicht möglich und wirtschaftlich nicht vertretbar, baumbestandene Grüninseln auf der südlichen Hälfte des Straßenquerschnitts anzulegen.

Unter diesen Prämissen hat die Stadtverwaltung einen Amtsvorschlag erarbeitet, der u.a. neben der durchgängigen asphaltierten Fahrbahn wechselseitig 8 öffentliche Stellplätze und 8 baumbestandene Grüninseln vorsah.

 

 

Anliegerbeteiligung:

 

Am 14.10.2015 hat die Stadtverwaltung im örtlichen Pfarrheim zum Ausbau der Klausenburger Straße und zur bevorstehenden Kanalsanierung eine Anliegerversammlung durchgeführt. Dabei wurde den Anliegern unter anderem der Amtsvorschlag vorgestellt. Anschließend fand ein ausgiebiger Meinungsaustausch und rege, aber konstruktive Diskussion über das Ob und Wie des städtischen Bauvorhabens zwischen den Anliegern und mehreren Vertretern verschiedener städtischer Fachämter statt. Thematisiert wurden auch die bei solchen Straßenbaumaßnahmen anfallenden Straßenausbaubeiträge, die nach geltender Rechtslage von den Anliegern erhoben werden müssen.

 

Ohne die zahlreichen, kritischen und informativen Redebeiträge der Anlieger im Einzelnen zu bewerten, so hat sich im Ergebnis doch folgendes überwiegendes Meinungsbild der Anlieger herauskristallisiert: Der Amtsvorschlag enthält gegenüber dem tatsächlichen Bedarf zu wenig öffentliche Stellplätze und es sind zu viele Straßenbäume, die sich negativ auf die angrenzenden Anliegergrundstücke auswirken würden (Verschattung, Laubfall). Insbesondere im mittleren Streckenabschnitt der Klausenburger Straße wurde ein Stellplatzdefizit vorgetragen.

 

Um diese Thematik im Detail zu klären und auch vorgetragene Einzelinteressen beurteilen und angemessen würdigen zu können, wurde mit den Anliegern eine Ortsbegehung vereinbart, die am 31.10.2015 stattfand. Der vor Ort markierte Amtsvorschlag (Stellplätze und Grüninseln wurden aufgesprüht) wurde zur Diskussion gestellt.

 

Danach wurde der Amtsvorschlag angepasst und insbesondere die Anordnungen der Stellplatzflächen und Grüninseln geändert, so dass nunmehr bis zu siebzehn Stellplätze möglich werden. Außerdem sind weiterhin sieben baumbestandene Grüninseln vorgesehen. Dieses Ergebnis ist Gegenstand der Beschlussvorlage.

 

Ein Einvernehmen mit allen Anliegern konnte jedoch nicht überall gelingen. Die wenigen Baumstandorte sind weiterhin nicht überall akzeptiert. Auf die Straßenbäume sollte jedoch die Stadt als Straßenbaulastträger aufgrund der sinnvollen und richtigen Gestaltungsprinzipien nicht gänzlich verzichten. Andererseits lässt sich der Standort der Grüninsel und somit des Straßenbaumes aufgrund der Randbedingungen auch nicht beliebig festlegen. Strauchpflanzungen sind aus Sicht der Stadtverwaltung keine Alternative, da diese zu pflegeintensiv sind und keine adäquate gestalterische Wirkung wie Einzelbäume besitzen. Um jedoch den platzmäßig beschränkten Standortbedingungen gerecht zu werden, aber auch den Befürchtungen der betroffenen Anliegern entgegenzukommen, sind kleinkronige und keine großchsigen Baumsorten vorgesehen.

 

 

Fahrbahnaufbau:

Der neue bituminöse Oberbau entspricht der Belastungsklasse 0,3 der Straßenbaurichtlinien (RStO 12) für Anliegerstraßen:

 

  3 cmAsphaltdeckschicht AC 8 DN

11 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

36 cm     Frostschutzschicht  0/32        

50 cmGesamtaufbau

 

Entlang den Einfriedungen und Zufahrten in etwa vor den Grundstücksgrenzen wird beidseitig eine durchgängige Zeile aus Granitgroßsteinen verlegt. Lediglich im Bereich der zukünftigen Grüninseln ist die Zeile unterbrochen. Zwangspunkte insbesondere in der Höhenlage können vereinzelt das Anpassen von Grundstückseinfahrten und Einfriedungen erfordern.

 

Der Einmündungsbereich in die Brandlbergerstraße wird etwas verschmälert und beidseitig „begrünt“. Zudem ist zukünftig auf der Nordseite ein durchgängiger, mit Betonplatten befestigter Gehweg entlang der Brandlberger Straße geplant.

 

Bei der Sandgasse existiert bereits eine durchgängige Geh- bzw. Radwegfurt in Höhe der Klausenburger Straße. Hier muss lediglich die Gehwegfurt baulich erneuert und die vorhandene Absenkung weiter Richtung Süden verlängert werden.

 

Abgesehen von Anpassungsarbeiten ist der fußufige, abschüssige Verbindungsweg zur Sudentendeutsche Straße nicht von dieser Maßnahme berührt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird im Anschlussbereich an die Klausenburger Straße ein rund 2,25 m breites Vorfeld mittels Plattenbelag und Poller angelegt.

 

Straßenentwässerungseinrichtungen:

In der Regel wird das Oberflächenwasser von der etwa 2,5 % quergeneigten Fahrbahn im Abstand von rund 25 m über Straßeneinläufe und eine dreizeilige Rinne aus Granitgroßsteinpflaster in den vorhandenen Mischwasserkanal abgeleitet.

 

Aufbau der PKW-Stellplätze:

  8 cmPflastersteine aus Beton, Format: 24/16 cm

  4 cmPflasterbett

15 cm Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT); 0/32

23 cm       Frostschutzschicht; 0/32                  

50 cmGesamtaufbau

 

Ein einzelner Pkw-Stellplatz hat eine Abmessung von mindestens 5 m Länge und 2 m Breite (jeweils einschl. Randeinfassung). Die Stellplätze werden grundsätzlich als Längsparker wechselseitig am Straßenrand angeordnet. Lediglich im Einmündungsbereich Brandlberger- / Klausenburger Straße kann eine senkrechte Parkbucht für drei Stellplätze angelegt werden.

Die Pflasterflächen sind umlaufend mit einer Granit-Zeile oder einem Granitbordstein eingefasst.

 

Grüninseln mit Einzelbäumen:

Die Gninseln besitzen eine Größe von mindestens 4,00 m x 2,00 m (einschl. Randeinfassung).

Die Ausführung der Randeinfassung erfolgt mittels eines Granitbordes B 6. Dieser wird an der Längsseite mit einem Stich von 10 cm gegenüber dem Fahrbahnbelag versetzt.

 

Die Inseln werden anschließend mit einem speziellen Bausubstrat ausgestattet. Zur Schaffung ausreichenden Wurzelraumes kommt tragfähiges Substrat auch unterhalb der angrenzenden Parkbuchten zur Ausführung.

 

Der in unmittelbarer Baumnähe verlaufende städtische Mischwasserkanal und die dortigen Hausanschlüsse werden mit Kunststoff Inliner (PE-Rohre) saniert und die Nähte verschweißt, so dass Wurzeleinwüchse verhindert werden.

 

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuert. Es ist vorgesehen, die bestehenden Maststandorte nahezu unverändert zu belassen. Gegenüber dem Bestand ist zusätzlich eine weitere Straßenlaterne vorgesehen.

Als Leuchtentyp kommt eine in den Wohngebieten übliche technische LED-Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 5,00 m zur Ausführung.

 

Etwaige Spartenanpassungen:

 

Im gesamten Straßenquerschnitt verlaufen Sparten verschiedener Träger. Bei einem Oberbau von insgesamt 50 cm ist speziell bei den vorhanden Stromleitungen und Nachrichtenkabeln die tatsächliche Tiefenlage entscheidend, ob diese durch den Straßenausbau tangiert werden. Bei Bedarf müssen die betroffenen Leitungen und Kabel tiefer gelegt werden. Größere Umverlegungen von Sparten sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und zum Teil aus Platzgründen nicht möglich.

Die vorhandenen Schieber- und Hydrantenkappen der bestehenden Gas- und Wasserleitungen sind bei geänderter Höhenlage der Straße anzupassen.


Sparten - Kanalsanierung:

 

Die Kanäle in der Klausenburger Straße mit dem Baujahr 1951 gehören zum Kanalsanierungsgebiet „Konradsiedlung“ und wurden im Rahmen der selektiven Kanalinspektion im Stadtgebiet im Jahr 2013 untersucht.

 

Bereits aufgrund des Baujahres ist anzunehmen, dass der Kanal undicht ist, da sich die bis in die 60er Jahre verwendeten Dichtungen (Teerstrickdichtung) als nicht ausreichend abwasserresistent erwiesen haben.

Darüber hinaus wurden bei der Inspektion weitere sanierungsbedürftige Schäden sowohl im Sammelkanal als auch in den Anschlusskanälen in Form von Rissen, Wurzeleinwuchs und verschobenen Verbindungen festgestellt.

 

Aufgrund der Randbediungen ist eine wirtschaftliche Sanierung des Sammelkanals mit einem grabenlosen Verfahren durch Einzug eines Kunstoff-Inliner-Rohres (PE-Liner) im sogenannten „Close-Fit“-Verfahren vorgesehen.

Die Anschlusskanäle werden in offener Baugrube bis zum privaten Kontrollschacht erneuert, wobei die Anschlusskanäle am Hauptkanal und an den Muffen verschweißt werden.

 

Es wird angestrebt, dass fehlende private Kontrollschächte im Vorfeld oder im Zuge der Kanalsanierungsmaßnahme von den Anliegern mit eingebaut werden.

 

Sanierungsbedürftige Schäden an den öffentlichen Einsteigschächten werden im Zuge der Maßnahme durch Erneuerung von Steigeisen und zementgebundene Innenbeschichtung behoben.

 

Unabhängig von der erforderlichen Sanierung des Kanals sind mit dem Asphalteinbau die gesamten Schachtdeckel an den neuen Höhenverlauf der Straße anzupassen.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich folgende Kostenansätze:

Straßenausbau (einschl. Erneuerung der Straßenbeleuchtung)rd. 350.000,- €

Kanalsanierung rd. 325.000,- €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 auf dem UA 6305/05 unter der Haushaltsstelle 1.6305.9505 (Straßenbau) sowie auf dem UA 7009/25 unter der Haushaltsstelle 1.7009.95025  (Kanalbau) berücksichtigt.

 

Es können von den Anliegern Straßenausbaubeiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung erhoben werden.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die Kanalsanierung sowie der Straßenausbau sollen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2016 abgewickelt werden.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausbau der Klausenburger Straße und die Kanalsanierung werden entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2016 durchgeführt.

 


Anlagen:

 

Nr. 1:Übersichtslageplan vom November 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 2:Lageplan vom November 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 3:Querschnitt  vom November 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 4: Kanallageplan vom XXX.2015 – unmaßstäblich-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage_Klausenburger_Anlage1+3+4_DINA4 (786 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussvorlage_Klausenburger_Anlage2_Lageplan-DINA3 (471 KB)