Vorlage - VO/15/11587/66  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2016
Altstadtsanierung-
Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt

 

Bereits seit mehr als vier Jahrzehnten unterstützen der Bund und das Land Bayern mit dem bewährten Instrument der Städtebauförderung die Sanierung und Neugestaltung weiter Teile der Altstadt.

 

Auch in den kommenden vier Jahren sind wieder zahlreiche städtebauliche Maßnahmen in der Regensburger Altstadt geplant oder bereits in der Ausführungsphase, die mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden sollen.

Auf der Grundlage der Haushaltsgesetze und der Städtebauförderrichtlinien teilt die Stadt Regensburg den voraussichtlichen Förderbedarf für diese Projekte einmal jährlich der Regierung der Oberpfalz mit.

 

In der als Anlage beigefügten Bedarfsmitteilung werden für die Jahre 2016 bis 2019 zum einen die bereits begonnenen oftmals mehrjährigen Maßnahmen aufgeführt, für die bereits Fördermittel bewilligt wurden. Zum anderen werden auch als förderfähig eingestufte neue, noch nicht laufende bzw. in der Planungsphase befindliche Projekte aufgenommen.

 

Im nicht investiven und investitionsvorbereitenden Bereich können unter anderem  Kosten für vorbereitende Untersuchungen in künftigen Sanierungsgebieten, für Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Gutachten gefördert werden. Ein aktuelles Förderprojekt in diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Erstellung einer Dokumentation, in welcher die 2014 abgeschlossene Sanierung des Archivgebäudes des St.-Katharinenspitals vorgestellt wird.

 

Zum Jahreswechsel 2014/2015 konnte eine bedeutende Baumaßnahme abgeschlossen werden:  Bei der erfolgreichen Sanierung des ehemaligen Präsidialpalais am Bismarckplatz dem heutigen „Haus der Musik“ stand die Städtebauförderung wie schon so oft an der Spitze der Fördermittelgeber.

 

Die Instandsetzung der Steinernen Brücke wird auch im Jahr 2016 fortgesetzt: Der momentan laufende dritte Bauabschnitt soll abgeschlossen und der vierte Bauabschnitt begonnen werden. In diesem werden bis zum Jahr 2017 die romanischen Brückenbögen VI bis IX instandgesetzt, die neue Brückenoberfläche mit Abdichtung, Brüstung, Granitplattenbelag und Beleuchtung der Bögen hergestellt und die Eisbrecher an den Pfeilern II bis IX saniert. Die Arbeiten erstrecken sich voraussichtlich bis Ende 2017. Zu diesem Zeitpunkt soll die Brücke wieder vollständig begehbar sein.

 

Die flächenmäßig größte Baumaßnahme in der Altstadt steht auch bei der Zuteilung der Fördermittel an erster Stelle: Die bereits seit längerem geplante städtebauliche Entwicklung des Donaumarkt-Areals und der angrenzenden Straßen und Plätze wurde durch das Neubauprojekt des Museums der Bayerischen Geschichte in die Wege geleitet. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich im Investitionsprogramm inzwischen in fünf Einzelprojekte und erstreckt sich vom Ufer der Donau im Bereich des Donaumarkts bis zum Beginn des Dachauplatzes im Süden.

 

Seit 2015 wird im eigentlichen Donaumarkt-Areal die Gestaltung der Freiflächen umgesetzt. Die Arbeiten erstrecken sich auf den Bereich des Donaumarkts einschließlich der Donauuferzone sowie der an den Donaumarkt angrenzenden Straßen Trunzergasse, Klostermeyergasse und Gichtlgasse und sollen bis zur Eröffnung des Museums der Bayerischen Geschichte im Jahr 2018 weitestgehend abgeschlossen sein

 

Ab dem Jahr 2016 ist auch der Beginn der Baumaßnahmen für die Neugestaltung von Adolph-Kolping-Str. und St.-Georgen-Platz sowie von Schwanen- und Hunnenplatz und Kalmünzergasse vorgesehen. Die Bauarbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der Neu- und Umgestaltung des Donaumarktes sowie dem Neubau des Museums der Bayerischen Geschichte.

 

Weitere in der Bedarfsmitteilung enthaltene städtische Maßnahmen sind die Neugestaltung der zentralen Fußngerzone, die Umgestaltungen der Obermünsterstraße mit Obermünsterplatz sowie des Arnulfsplatzes mit Neuhausstraße. Der Umbau der Fußngerzone soll voraussichtlich 2017 beginnen, während die Baumaßnahmen im Obermünsterviertel ab dem Jahr 2019 vorgesehen sind.

 

An der Peripherie der Altstadt befindet sich das Untersuchungsgebiet „Keplerareal“, das Gegenstand einer grundlegenden Neuordnung und Neugestaltung sein wird. Für diesen Bereich des südlichen Altstadtentrées sollen auch im Jahr 2016 die intensiven Planungsarbeiten fortgesetzt werden. Der in diesem Zusammenhang angestrebte Ideen- und Realisierungswettbewerb soll baldmöglichst durchgeführt werden.

 

Weitere Details zu den einzelnen städtebaulichen Maßnahmen können den als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung 2016 entnommen werden.

 

Das mit den Fachämtern abgestimmte Gesamtvolumen der Programmanmeldung 2016 beläuft sich auf 15.128.000, €.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten  i. H. v. 15.128.000, betragen insgesamt 60 % (9.076.800, ). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H .v. 6.051.200,  ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2016 bis 2019 umfassen folgende Beträge:

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2016

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2015 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2015

11.885.000.-

2016

15.128.000.-

2016

8.830.000.-

2017

7.090.000.-

2017

8.930.000.-

2018

               5.515.000.- 

2018

4.490.000.-

2019

3.840.000.-

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 (Unterabschnitt 3331/00, Unterabschnitt 6152/01, Unterabschnitt 6406/00, Unterabschnitte 6408/03/06/11, Unterabschnitte 6417/02/03/04, Unterabschnitt 6440/00, Unterabschnitt 7017/04, Unterabschnitt 7901/17, Unterabschnitt 7920/01 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 (u.a. Haushaltsstellen 0.6152.5310/6316/6321/6360/6551) vorgesehen.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Bedarfsmitteilung 2016 (einschließlich der Fortschreibung) für die Städtebauförderung (Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) mit einem Gesamtvolumen von 15.128.000.- € ist der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.


Anlagen:

Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung

Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsmitteilung Städtebauförd 2016 gesamt (25 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungen Bedarfsmitteilung_16.11.15 (475 KB)