Sachverhalt:
Einleitung:
Am 01.04.2015 begann auf Beschluss des Stadtrats eine einjährige Probephase, in der das Radeln in der Altstadt weitgehend zugelassen wurde. Seitdem sind alle Fußgängerzonen in der Altstadt sowie der Alleenring für den Radverkehr ohne zeitliche Beschränkung freigegeben. Zudem wurde eine Vielzahl an Einbahnregelungen für Radler aufgehoben.
Im Probezeitraum wurde außerdem nach dem Umbau der Wollwirkergasse und der Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich auch hier das Radeln entgegen der Einbahnregelung zugelassen.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind der Anlage A zu entnehmen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Begleitet wurde die Maßnahme mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit. Unter dem Motto „Respekt bewegt – gemeinsam achtsam durch die Altstadt“ wurden die Verkehrsteilnehmer, Besucher und Bewohner der Altstadt umfassend über die neuen Regelungen informiert und für ein rücksichtsvolles Miteinander von allen Seiten geworben.
Neben den üblichen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit – Flyer, Plakate, Pressetexte – wurde großer Wert auf die direkte Ansprache gelegt. Nach der Auftaktveranstaltung am Ostersamstag 2015 fanden weitere Aktionstage statt. Rege nachgefragt wurden insbesondere Übersichtskarten im Taschenformat, denen die neuen Regelungen zu entnehmen sind.
Einen weiteren Informationsstand hatte die Verwaltung beim Tag der offenen Tür im Neuen Rathaus im November 2015 aufgebaut. Die Studierenden wurden zum jeweiligen Semesterbeginn durch Infostände an den Hochschulen informiert. Zugriff auf alle Informationen besteht zudem über eine eigens eingerichtete Homepage www.respekt-bewegt.de.
Um den Bekanntheitsgrad der Maßnahmen und der Kampagne zu steigern, wurden so genannte Give-aways eingesetzt. Besonderer Beliebtheit erfreuten sich dabei die Sattelschoner. Eine Übersicht über die Maßnahmen und die verteilten Materialien findet sich in Anlage B.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Kampagne einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Gerade die gelben Sattelschoner sind überall im Stadtbild zu sehen. An den Aktionsständen erhielt die Verwaltung viel positive Resonanz für die Maßnahmen an sich, aber auch gerade für die Kampagne.
Die Kampagne soll in den kommenden Jahren fortgeführt werden. So soll z. B. bei der Veranstaltung „Regensburg mobil“ am 04.06.2016, die gleichzeitig Auftakt zum Stadtradeln sein wird, wieder über das Altstadtradeln und die Kampagne informiert werden. Auch erneute Info-Stände zum Semesterbeginn bieten sich an. Infomaterial kann an verschiedenen Stellen mit viel Publikumsverkehr ausgelegt werden. Ergänzend helfen einzelne Schwerpunktaktionen die Menschen weiter für das Thema zu sensibilisieren.
Konflikte / Unfallgeschehen:
Der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) und die Polizei haben das Verkehrsgeschehen seit dem 01.04.15 regelmäßig intensiv beobachtet und das Verkehrsverhalten kontrolliert. Durch den VÜD wurde in 1.200 Überwachungsstunden das Verkehrsverhalten von über 17.300 Radlern kontrolliert. Lediglich 300 Personen (1,7 %) fuhren dabei zu schnell. Zusätzlich wurden bei 30 Radlern aus dieser Gruppe Behinderungen von Fußgängern festgestellt (0,17 %). Insgesamt wurden 150 gebührenpflichtige oder gebührenfreie Verwarnungen ausgesprochen (0,9 %). Da die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel gering waren, wurden mehrheitlich gebührenfreie Verwarnungen ausgesprochen. Regelrechte „Raser“ wurden kaum beobachtet.
Ähnlich intensiv hat die Polizei das Verkehrsgeschehen überwacht (vgl. auch Anlage D). In rund 1.000 Einsatzstunden wurden nur 113 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Auch hier wurden in der Regel lediglich gebührenfreie Verwarnungen ausgesprochen. Selbst bei einer mehrstündigen Überwachung in Zivil konnten keine Gefährdungen von Fußgängern beobachtet werden. Die Polizei sieht im Lieferverkehr ein deutlich größeres Gefahrenpotenzial für die Fußgänger, als im neu zugelassenen Radverkehr.
Bei der Polizei ist während der Testphase kein Unfall zwischen Fußgängern und Radlern gemeldet worden. Aus verschiedenen E-Mails und Schreiben an die Verwaltung und Berichten gegenüber der Polizei und dem VÜD kann geschlossen werden, dass in der Altstadt vereinzelt Unfälle passiert sind, die aber nicht zur Anzeige kamen („Dunkelziffer“). Die Unfallschwere kann hierbei jedoch nur gering gewesen sein, da andernfalls die Polizei, z. B. über die Krankenhäuser, davon Kenntnis erhalten hätte.
Diese nicht-gemeldeten Unfälle beschränken sich nicht auf die Fußgängerzonen, sondern treten ebenso in den Wohnverkehrsstraßen, den Ortsstraße oder z. B. auf der Steinernen Brücke auf. Es ist davon auszugehen, dass sich derartige nicht-gemeldete Unfälle auch bereits vor Einführung der Neuregelung ereignet haben. Da das Thema jedoch nicht im Fokus stand, hatte die Verwaltung davon keine Kenntnis erhalten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verstöße gegen die Verkehrsregelungen sehr gering sind. Auch die regelmäßigen Beobachtungen durch die Mitarbeiter der Verwaltung ergaben, dass sich die weit überwiegende Zahl der Radler in den Altstadtgassen diszipliniert verhält.
Verkehrserhebungen:
Sowohl vor als auch während der Testphase wurden an verschiedenen Punkten in der Altstadt Erhebungen durchgeführt, um die Zahl der Radler zu erfassen. Erfasst wurden die Daten in den Jahren 2013 und 2015 an Donnerstagen und Samstagen im September / Oktober in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Dabei ist Folgendes festzustellen:
In der Anlage C sind die Werte für 5 Erfassungsstandorte zusammengefasst.
Alleengürtel: Auf die Freigabe der Fürst-Anselm- und Prebrunn-Allee hat die Verwaltung nahezu keine negativen Reaktionen erhalten. Ähnlich wie schon zuvor in der Ostenallee war die Freigabe des Radverkehrs hier weitestgehend konfliktfrei. Sowohl die Zahl der Fußgänger als auch die der Radler bewegt sich in einem Rahmen, der ein rücksichtsvolles Miteinander problemlos ermöglicht. Die Radler passen in aller Regel die Geschwindigkeiten der jeweiligen Situation an. Fußgänger empfinden die Radler nur in seltenen Fällen als störend.
Einbahnregelungen: Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 45 die Möglichkeiten der Straßenverkehrsbehörde, Verbote oder Beschränkungen des fließenden Verkehrs anzuordnen. Dort heißt es in § 45, Absatz 9: „ … dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
2010 hat das BVerwG hinsichtlich der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht, die eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im o. g. Sinn ist, festgestellt, dass „eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegen müsse. Zählungen aus früheren Jahren zeigen, dass in den Altstadtgassen an vielen Stellen schon seit längerer Zeit im Radverkehr gegen die Einbahnregelungen verstoßen wird. Trotzdem sind keine Unfälle registriert worden. Insofern ist es zulässig die jetzigen Regelungen dauerhaft beizubehalten, insbesondere, weil es sich bei den Wohnverkehrsstraßen straßenverkehrsrechtlich um gemeinsame Geh- und Radwege handelt.
Fußgängerzonen: In verschiedenen Schreiben, Mails, Leserbriefen und Gesprächen wird deutlich, dass das subjektive Empfinden der Fußgänger – zumindest in Einzelfällen – von den objektiven Zahlen abweicht. Gerade ältere Menschen und Familien mit Kindern berichten, dass sie sich in den Fußgängerzonen nicht (mehr) wohl fühlen würden. Ein ungestörter Schaufensterbummel wäre nicht möglich, Kinder müssten an der Hand gehen, ältere Personen hören die Radler zu spät und erschrecken sich.
Bereits in der Vorlage vom 19.11.2014 wurde ausgeführt: In den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen werden zum Radverkehr in Bereichen des Fußgängerverkehrs Empfehlungen formuliert. In der ERA 10 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) heißt es dazu:
„Die Praxis zeigt, dass Radverkehr in Fußgängerbereichen in sehr unterschiedlichen Situationen verträglich ist.“
Weiter heißt es in der ERA:
„Grundsätzlich sollte die Zulassung des Radverkehrs in Fußgängerbereichen die Ausnahme darstellen und nur dann in Betracht kommen, wenn dort wichtige Ziele des Radverkehrs liegen oder eine Umfahrung der Bereiche ein Sicherheitsrisiko darstellt oder stark umwegig ist. Radwege oder Markierungen in Fußgängerbereichen sind auszuschließen. Eine bauliche Anlage einer Fahrgasse für den Radverkehr ist dann problematisch, wenn sie einen Vorrang gegenüber dem Fußgängerverkehr suggeriert.“
Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften lassen zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen Anordnungen zur Erleichterung des Radverkehrs zu, wenn die Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und damit die Voraussetzungen für eine endgültige Regelung noch nicht abschließend feststehen. Die versuchsweisen Maßnahmen müssen notwendig und geeignet sein, das Ermittlungsziel zu erreichen, nämlich Gewissheit über die Voraussetzungen einer abschließenden Dauerlösung zu schaffen. Der Maßnahmenzeitraum darf in der Regel ein Jahr nicht überschreiten.
Es kann festgestellt werden, dass sowohl die in der ERA angeführten Kriterien zur Zulassung des Radverkehrs in Fußgängerbereichen erfüllt sind, als auch die Voraussetzungen für die probeweise Durchführung verkehrsregelnder Anordnungen eingehalten wurden. Die Umfahrungsrouten sind stark umwegig, in der Altstadt sowie in den Fußgängerzonen im Speziellen befinden sich für den Radverkehr wichtige Ziele und Alternativrouten stellen teilweise ein Sicherheitsrisiko dar.
Vielen Passanten ist die Unterscheidung zwischen Fußgängerzonen und Wohnverkehrsstraßen nicht bewusst. Aufgrund des niveaugleichen Ausbaus von Hauswand zu Hauswand stufen Besucher der Altstadt regelmäßig auch die Wohnverkehrsstraßen, etwa die Ludwig- oder Gesandtenstraße, als Fußgängerzone ein. Gerade die genannten Straßen haben inzwischen eine höhere Passantenfrequenz als etwa die Schwarze-Bären-Straße und liegen gleichauf mit der Weiße-Lilien-Straße. Hier bei der Zulassung des Radverkehrs zu unterscheiden ist daher kaum begründbar.
Beteiligung Dritter / Meinungen von Bürgern: Die Verwaltung hat auf Anregung der AG Radverkehr von den Maßnahmen tangierte Institutionen gebeten, die Versuchsphase in einer Stellungnahme zu bewerten. Im Einzelnen wurden folgende Stellen befragt: Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) Behindertenbeirat Faszination Altstadt Industrie- und Handelskammer Polizei Regensburger Verkehrsbetriebe Seniorenbeirat Stadtjugendring Stadtmarketing Regensburg Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage D beigefügt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Situation unterschiedlich bewertet wird. Der Seniorenbeirat äußert sich mehrheitlich kritisch. Die Bewertung lässt jedoch den Schluss zu, dass der Beirat die Belange Rad fahrender Senioren nicht hinreichend gewürdigt hat. Die Verkehrsbetriebe sehen punktuelle Sicherheitsdefizite am Haidplatz und am „Zacharias-Eck“. Das Stadtmarketing Regensburg begrüßt die Öffnung, da das Fahrrad einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zum Umweltschutz leistet. Der Zusammenschluss „Faszination Altstadt“ lehnt die Öffnung der Fußgängerzonen und Einbahnstraßen mit knapper Mehrheit ab, wobei sich nur sehr wenige Einzelhändler an der Befragung überhaupt beteiligt haben. Fahrverkehr, ob in Form von Kfz oder Rädern, liefe dem Ziel der Steigerung der Aufenthaltsqualität entgegen.
ADFC und VCD bewerten die Maßnahmen positiv und plädieren für eine Beibehaltung. Sie verweisen auf Beobachtungen und darauf, dass es vereinzelte „Raser oder Rowdies“ schon vor der Testphase gegeben habe und diese auch bei einer Rücknahme der Freigaben weiterhin in der Altstadt anzutreffen wären. Der Einzelhandel würde vom Radverkehr nicht unerheblich profitieren. Die Polizei verweist auf die Unfallstatistik und die Kontrollen, die z. T. gemeinsam mit dem VÜD durchgeführt wurden.
Im Vorfeld der Testphase und während des ersten Informationsstands am Ostersamstag 2015 hatten sich einige Bürger insbesondere zur Freigabe der Fußgängerzonen besorgt oder kritisch geäußert. In Summe wurden in Telefonaten, Mails oder Gesprächen rund fünf Duzend negative Bewertungen artikuliert. Im Verlauf der Probephase konnte festgestellt werden, dass die kritischen Meinungen zurückgingen und das Lob im gleichen Maße zunahm. In der Probephase gingen bei der Verwaltung nur 10 ablehnende Schreiben/Mails ein.
Städtevergleich: Die FH Erfurt erhielt Ende 2015 einen Forschungsauftrag zu dem Thema „Radverkehr in Fußgängerzonen“, gefördert vom Bundesverkehrsministerium. Die Verkehrsplanung hat an dem ersten Projektworkshop im Februar 2016 teilgenommen und folgende Erkenntnisse gewonnen:
Zu den weiteren Städten, die das Radeln in Fußgängerzonen rund um die Uhr zulassen, gehören u. a.: Aschaffenburg (Deutscher Fahrradpreis 2015, 3. Platz) Bonn Chemnitz Duisburg Erlangen Frankfurt/M. Freiburg Mainz Münster Oberhausen Ratingen Schwäbisch Hall Trier Würzburg (seit über 10 Jahren freigegeben)
Schon diese ungezielte Recherche hat somit ergeben, dass in Deutschland in mindestens 22 Kommunen das Radeln in Fußgängerzonen „rund um die Uhr“ erlaubt ist. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl noch deutlich höher liegt. Es zeichnet sich außerdem ein Trend ab, dass in diversen Kommunen in nächster Zeit ebenfalls das Radeln in den Fußgängerzonen zugelassen bzw. ausgeweitet wird.
Die Mehrzahl der Kommunen hat sich für eine zeitlich begrenzte Freigabe in den Nachtstunden entschieden, etwa zwischen 20 und 9 Uhr. Vielfach geht dies auf die Interventionen der Einzelhändler zurück. Erhebungen in den Kommunen zeigen, dass die Sperrzeiten nur begrenzt auf Akzeptanz stoßen. Dies deckt sich mit den Erfahrungen in Regensburg vor der Freigabe. Das Beispiel Gera zeigt, dass selbst die Polizei eine ganztägige Freigabe der Fußgängerzone befürworten würde.
Radverkehr und Einkaufen: In den letzten rund 15 Jahren wurden in Deutschland, aber auch z. B. in Österreich, Frankreich oder in den Niederlanden, einige Forschungsarbeiten zum Einkaufsverhalten der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmergruppen erstellt. Diese Studien gelangten zu folgenden Ergebnissen:
Dies alles spricht dafür, den Radverkehr in der Altstadt nicht wieder einzuschränken. Im Gegenteil: wenn sich die Radler willkommen fühlen, bleiben sie auf Dauer der Altstadt als Kunden treu. Eine Befragung in Kiel hat gezeigt, dass Kunden sensibel auf positive oder negative Signale im Radverkehr reagieren. Gut ein Drittel der Befragten gab an, dass Fahrradfreundlichkeit für sie ein Grund wäre, bewusst in einem Geschäft häufiger einzukaufen.
Empfehlung: Trotz gewisser Nachteile für einzelne Betroffene ist zu konstatieren, dass die Maßnahmen zu einer deutlichen Förderung des Radverkehrs beitragen. Ein hoher Anteil des Radverkehrs am Modal-Split ist die beste Möglichkeit, die Ziele
zu erreichen.
Das Verhalten der meisten Radler ist rücksichtsvoll. Fußgänger sind in der Altstadt schon seit Jahrzehnten die Präsenz von Radlern gewöhnt. Eine Differenzierung zwischen Wohnverkehrsstraßen und Fußgängerzonen wird von vielen Altstadtbesuchern gar nicht vorgenommen. Die positiven Effekte des Radverkehrs werden auch von vielen Nicht- oder Selten-Radlern anerkannt. Als störend wird dagegen zunehmend der Kfz-Verkehr empfunden.
Spontane Negativ-Äußerungen von Bürgern zur Radl-Freigabe gehen häufig auf eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Situation in der Altstadt zurück, wie Nachfragen oft zeigen. Die Altstadtbesucher und -bewohner beklagen zu viel Autoverkehr, nächtlichen Lärm und Unrat, zu viele und zu große Freisitze, die vielen und großen Touristengruppen, leerstehende Geschäfte oder die Parkplatzsituation. Der Radverkehr ist da für viele nur ein aktueller Aufhänger, den Unmut zu äußern. Kaum jemand hat persönliche negative Erfahrungen gemacht, vieles ist Hören-Sagen oder es wird Bezug auf Zeitungsberichte und Leserbriefe genommen.
Es gibt in der Altstadt keine Routen, die keine Konflikte zwischen Fußgängern und Radlern erwarten lassen und gleichzeitig für den Radverkehr attraktiv wären. Vor allem in der West-Ost- und Ost-West-Beziehung ist die Route Gesandtenstraße – Schwarze-Bären-Straße ideal. Um aus Richtung Ostengasse, Wöhrdstraße und Steinerne Brücke in Richtung Prüfeninger Str. zu gelangen, bietet sich v. a. die Platzfolge / Ludwigstraße an. Der schnellste Weg zwischen Hauptbahnhof und Steinerner Brücke verläuft über die Fröhliche Türken-Str. und den Neupfarrplatz. Aus Sicherheitsgründen meiden viele Radler die D.-Martin-Luther-Straße. Der geringe Fahrkomfort in der Speichergasse, am Alten Kornmarkt, am Domplatz und Krauterermarkt sowie in der Obermünsterstraße ist ebenfalls ein Hemmnis für den Radverkehr.
Die zum 01.04.2015 eingeführten Regelungen sind klar und eindeutig. Zu unterscheiden ist im Wesentlichen nur noch zwischen Fußgängerzonen (Schrittgeschwindigkeit) und Wohnverkehrsstraßen (angemessene Geschwindigkeit). Wenn nun einzelne Bereiche aus der allgemein gültigen Regelung herausgenommen würden – etwa Sperrung von Einbahnstraßen, zeitliche Begrenzungen o. ä. – würden Verständlichkeit und Akzeptanz leiden. Das Sperren des Radverkehrs an einer Stelle würde automatisch mehr Radverkehr an anderer Stelle bedeuten.
Es wird daher empfohlen, die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Freigabe der Fußgängerzonen, zur Öffnung der Einbahnstraßen und zur Benutzung des Alleengürtels unbefristet zu verlängern. Um die Akzeptanz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, muss auch in den nächsten Jahren kontinuierlich für die gegenseitige Rücksichtnahme geworben werden.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
Anlage A – Übersichtskarte „Freigabe des Radverkehrs in der Altstadt“ Anlage B – Übersicht Öffentlichkeitskampagne „Respekt bewegt“ Anlage C – Verkehrserhebungsdaten Anlage D – Stellungnahmen zur Probephase
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