Vorlage - VO/17/12910/61  

 
 
Betreff: Möblierungskonzept Altstadt
Umsetzung Spaziergang 1 - Standortauswahl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
21.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage:

 

Mit Beschluss vom 29.11.2016 (Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen) und 01.12.2016 (Stadtrat) wurde die Verwaltung beauftragt, die Phase 1 des Möblierungskonzeptes ab dem Jahr 2017 sukzessive umzusetzen und die Standorte

r die einzelnen Möblierungselemente je Umsetzungsphase zur Entscheidung vorzulegen (technische Ausführung).

 

 

2. Spaziergang 1 - Standortauswahl

 

Der 1. Spaziergang der Phase 1 des Möblierungskonzeptes soll 2017 umgesetzt werden. Er führt in Ost West Richtung durch den stark frequentierten Bereich der Altstadt.

 

Im  Übersichtsplan (Anlage 1) werden die Route des ersten Spaziergangs, dieume und die Anzahl der geplanten Möblierungselemente dargestellt. Ebenso sind die einzelnen Planausschnitte der Anlage 2 gekennzeichnet.

In der Anlage 2 (Plan 1 10 + Legende) sind die konkreten Standorte der geplanten Bäume und Möblierungselemente in einem größeren Maßstab (M 1:500) dargestellt.

 

Insgesamt sollen entsprechend dem Standardmöbelkatalog (siehe Beschluss Anlage 3 vom 29.11.2016) 49 Bänke, 3 Doppelbänke, 2 Bänke um Bäume, 59 Fahrradbügel, 19 Abfallbehälter sowie 13 Bäume und ein Spielpunkt im Bereich des ersten Spaziergangs umgesetzt werden.

 

 

3. Abstimmung

 

Die vorgeschlagenen Möblierungs- und Baumstandorte wurden mit allen betroffenen Fachstellen abgestimmt. Die Anregungen des Seniorenbeirats wurden so weit als möglich aufgegriffen (z.B. nke mit Holzauflagen und Rahmen). Vor allem mit der Unteren Denkmalschutzbehörde fand während des gesamten Planungsprozesses eine enge Abstimmung statt. Ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis gem. Art. 6 (1) und Art 7 (1) DSchG wurde gestellt.

 

Hinweise:

 

Kohlenmarkt (Anlage 2, Plan 2):

Durch die Pflanzung von zwei Bäumen im Bereich des Kohlenmarktes soll aus stadtgestalterischer  Sicht der Gestaltungsgrundsatz, grüne Plätze im Altstadtbereich zu stärken, weiter verfolgt werden. Zusätzliche Bäume bilden nicht nur Ruheoasen, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Stadtklima.

Auf dem Kohlenmarkt befinden sich vier um den Brunnen gruppierte Bäume sowie ein Einzelbaum. Das Motiv des Einzelbaums wird in der Planung aufgegriffen. Im südlichen Bereich zur Wahlenstraße markiert ein neuer Einzelbaum den Übergang vom Platz in die Wahlenstraße.Im östlichen Bereich zur Goliathstraße hin soll zur Stärkung des grünen Platzes ebenfalls ein Einzelbaum gepflanzt werden.

Durch den geplanten Baum zwischen dem Kohlenmarkt und der Goliathstraße an der Ecke Blauen-Lilien-Gasse wird der Kohlenmarkt Richtung Osten optisch erweitert. Somit wird die bestehende räumliche Aufweitung zwischen Kohlenmarkt und Goliathstraße (historischer Platz mit ehemaligem Brunnen „am Ruderbrunnen“) eindeutig dem Kohlenmarkt zugeordnet. Die Kombination aus konsumfreier Bank und schattenspendendem Baum soll die Aufenthaltsqualität steigern und den hohen Nutzungsdruck in diesem Bereich vermindern.

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Fachämtern wurden seitens der Denkmalpflege Bedenken gegen die Baumstandorte am westlichen Ende der Goliathstraße sowie an der Ecke Kohlenmarkt / Wahlenstraße (Anlage 2, Plan 2) formuliert. Aus denkmalpflegerischer Sicht laufen diese beiden Standorte der historischen Stadtstruktur zuwider. Gegenwärtig läuft das denkmalpflegerische Erlaubnisverfahren. Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, die im Rahmen dieses Verfahrens eingeholt wird, liegt jedoch noch nicht vor. Je nachdem, wie diese Stellungnahme ausfällt, soll über die Baumstandorte entschieden werden,

 

 

Haidplatz (Anlage 2, Plan 3)

Im Bereich des Balkons am Thon-Dittmer-Palais sind zwischen den Säulen monolitische Bänke geplant. Dieser Bereich wird derzeit von zahlreichen Radfahrern zum kurzzeitigen Abstellen der Fahrräder genutzt.

r die Fahrräder gibt es augenblicklich keinen ausgewiesenen Fahrradabstellplatz im Bereich des Thon-Dittmer-Palais. Es ist geplant, im Fechthof Fahrradstellplätze zu schaffen. Auf diese Stellplätze wird z.B. durch Flyer in der vhs und der Stadtbücherei und durch eine Beschilderung hingewiesen werden.

 

Auf dem Haidplatz gibt es, abgesehen von der Haltestellenbank, keine konsumfreien Bänke. Es gibt aufgrund der speziellen Raum- und Nutzungssituation des Haidplatzes (raumbildender Brunnen in der Mitte, sehr viele genehmigte Freisitze im Fassadenbereich, Zugänge, Schaufenster, Sondernutzungen etc.) nur sehr wenige geeignete Stellen für Sitzgelegenheiten, die monolitischen Bänke unter dem Säulenportikus sind daher dringend notwendig.

 

Um die Akzeptanz der Bänke unter dem Balkon zu testen, wird vorgeschlagen, im Frühjahr 2017 eine ca. 2 monatige Testphase mit Hockerbänken (Typ Lebenshilfe) durchzuführen. Nach positiver Testphase werden diese dann durch monolithische Bänke ersetzt.

 

 

Domplatz (Anlage 2, Plan 8):

Im Bereich nördlich der Dompost sind 5 Bäume, 6 Bänke und 8 Fahrradbügel geplant.

Durch die Pflanzung der Bäume und die Errichtung der konsumfreien Bänke mit Domblick soll die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Das Pflanzen der Bäume wirkt sich stadtklimatisch positiv aus. Die Anordnung der Bäume ist so gewählt, dass sie auch bei einer künftigen Umgestaltung des Domplatzes am Standort verbleiben können wie auch das König-Ludwig-Denkmal. Die vorhandenen Fahrradabstellanlagen sind überfüllt, daher wird auch hier Handlungsbedarf gesehen.

 

Die Bäume und Fahrradbügel sind zum Teil im Bereich der bestehenden PKW-Stellplätze geplant. Im Bereich zwischen dem König-Ludwig-Reiterdenkmal und dem Fußngerübergang soll ein PKW-freier Aufenthaltsbereich mit Bänken und Fahrradbügeln entstehen. Insgesamt werden 5 Stellplätze entfallen.

 

Das von der Verwaltung erstellte Parkraumkonzept für die Innenstadt sieht eine Verlagerung von Stellplätzen aus dem öffentlichen Straßenraum in die Parkhäuser sowie aus der Kernaltstadt heraus an den Innenstadtrand vor. Dieser Prozess wird sich über Jahre hinweg erstrecken.

Ziel des Parkraumkonzeptes ist es, die Zahl der Stellplätze insgesamt konstant zu halten, indem u.a. neue Parkierungsanlagen für Bewohner sowie Altstadtkunden und -besucher errichtet werden sollen. Dazu zählen insbesondere die Mobilitätsdrehscheibe auf dem Unteren Wöhrd (1.500 Stellplätze geplant), eine Quartiersgarage unter dem Emmeramsplatz sowie ein Parkhaus für Bewohner und Kunden/Besucher in der Gräßlschleife in Stadtamhof. Das Parkraumkonzept sagt zum Thema Stellplätze in der Altstadt u.a. folgendes aus: „Stellplätze im Straßenraum verbrauchen viel Fläche. Flächen, die für den ruhenden Verkehr reserviert sind, können nicht anderen Verkehrsteilnehmern (Fußnger, ÖPNV-Nutzer, Radfahrer) zur Verfügung gestellt werden. … Die Stellplätze in der Altstadt können reduziert werden, wenn diese am Innenstadtrand kompensiert werden.“

 

Da aber an kaum einer anderen Stelle in der Altstadt so viele ebenerdige Stellplätze vorhanden sind, wie im Bereich Alter Kornmarkt / Domplatz / Krauterermarkt, und dies zu erheblichem Parksuchverkehr führt, soll der historisch sehr bedeutsame Platz mit Blick auf die Gesamtabwägung zugunsten einer verbesserten Aufenthaltsqualität durch Bäume, Sitzmöbel und eine Fahrradabstellanlage bereits jetzt aufgewertet werden. Zudem befindet sich in fußufiger Entfernung das Parkhaus Dachauplatz mit 700 Stellplätzen. Das Parken hier ist in den ersten 60 Minuten kostenlos.

Somit ist der Entfall von 5 Stellplätzen in der Gesamtabwägung aus Sicht der Verwaltung vertretbar, auch wenn kurzfristig kein Ersatz geschaffen werden kann.

 

4. Kosten

 

r die zur Umsetzung in 2017 vorgesehenen Maßnahmen des Spaziergangs 1 sind Kosten in Höhe von 451.000 € ermittelt worden.

 

 

5. Finanzierung

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2016 2020 im UA 6360/09 unter den Haushaltsstellen 1.6360.9589/95891/95892  in ausreichender Höhe berücksichtigt.

 

 

6. Möblierungskonzept Standardmöblierung

 

Das in der Sitzung vom 01.12.2016 vom Stadtrat beschlossene Möblierungskonzept - Standardmöblierung wurde zwischenzeitlich um eine Liste von Bäumen, die sich aufgrund ihrer Eigenschaften für die Platzierung im Stadtraum besonders eignen, ergänzt und liegt als Anlage 3 dem Beschluss bei.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.Mit den vorgeschlagenen Standorten und den vorgesehenen Möblierungselementen und Bäumen entsprechend der Anlage 2 besteht Einverständnis.

 

2.Die Aufstellung der Möblierungselemente und die Pflanzung der Bäume soll im Laufe des Jahres 2017 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.

 

3.Die Ergänzung des Möblierungskonzeptes - Standardmöblierung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtsplan Spaziergang 1 mit Bäumen

Anlage 2 Standortauswahl Spaziergang 1 Plan 1 10 + Legende

Anlage 3 blierungskonzept Altstadt - Standardmöblierung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Uebersichtsplan mit Baeumen (7056 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Spaziergang 1 (10977 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Standardmöblierung (14947 KB)