Sachverhalt:
Der Mischwasserkanal in der Simmernstraße wurde gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels TV – Kanaluntersuchung im Jahr 2005 im Bereich westlich des Steiglehnerweges inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Die Untersuchung bestätigte die Sanierungsbedürftigkeit des Kanals mit dem Baujahr 1943, die bereits in früheren Untersuchungen im Rahmen des Kanalsanierungsgebietes Kumpfmühl im Jahr 2001 für den Bereich östlich des Steiglehnerweges festgestellt wurde.
Nach den Auswertungen der TV - Kanalinspektion wurde bei dem rund 60 Jahren alten Kanal überwiegend folgende Schäden festgestellt: Der Mischwasserkanäle einschließlich der Hausanschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen weist Muffenversätze, Risse, Wurzeleinwuchs, Scherbenbildungen mit bereits fehlenden Wandungsteilen sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf.
Die geforderte Dichtheit des Kanals kann weder für den Sammelkanal noch für die Anschlusskanäle nachgewiesen werden. Der Kanal ist daher baulich zu sanieren.
Aus Gründen der hydraulischen Leistungsfähigkeit sowie aus Gründen des verbesserten Unterhalts ist gemäß Generalentwässerungsplan darüber hinaus teilweise eine Vergrößerung der Nennweiten des Kanalquerschnittes notwendig.
Aufgrund des Kanalzustandes sowie der erforderlichen Vergrößerung des Kanalquerschnittes ist im Bereich zwischen Königswiesenweg und Steiglehnerweg eine Erneuerung in offener Bauweise vorgesehen. Im Abschnitt zwischen Steiglehnerweg und Bischof-Wittmann-Straße kann die Sanierung des Sammelkanals durch grabenlose Renovierung mittels Inliner-Verfahren erfolgen, wobei die Anschlusskanäle in offener Bauweise erneuert und zusätzliche Schächte eingebaut werden.
Die beschriebene Maßnahme war bereits Bestandteil der Stadtratsbeschlüsse vom 28.10.2010: „Kanalsanierungsgebiet Sedan-, Simmern-, Albertstraße“ für den Abschnitt Königswiesenweg-Steiglehnerweg und 20.09.2001: „Kanalsanierung Gebiet Kumpfmühl“ für den Abschnitt Steiglehnerweg- Bischof-Wittmann-Straße Für die Umsetzung der Maßnahme (Bereich Simmernstraße West) war allerdings zunächst die hydraulische und bauliche Sanierung im Hafnersteig erforderlich. Die Kanalerneuerung im Hafnersteig wurde nun 2016 abgeschlossen.
Gegenstand des vorliegenden Maßnahmenbeschlusses ist die Fortschreibung bzw. Überarbeitung der Planung und Kostenberechnung nach aktuellen Standards, die geänderte zeitliche Umsetzung sowie die Zusammenfassung der beiden o.g. Abschnitte (westlich und östlich Steiglehnerweg) in einer Maßnahme. Der in den früheren Maßnahmenbeschlüssen dargestellte fachliche Umfang der notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen ändert sich dabei nicht.
Mit Durchführung der vorliegenden Maßnahme wird die Kanalsanierung in der Simmernstraße komplett abgeschlossen (der Bereich Bischof-Wittmann-Str. bis Kumpfmühler Straße wurde bereits 2012 durchgeführt).
Zeitlicher Ablauf:
Die Umsetzung soll überwiegend in 2017 erfolgen, Restarbeiten in 2018.
Umfang der Maßnahme:
Folgender Sanierungsumfang ist vorgesehen:
ca. 255 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300 bis DN 600 ca. 170 m Renovierung der Mischwasserkanäle mittels Liner DN 300 ca. 4 Stck. Erneuerung von Einsteigschächten ca. 4 Stck. Erneuerung von Straßensinkkästen ca. 25 Stck. Erneuerung von Hausanschlusskanälen ca. 14 Stck. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.
Für die Straßenwiederherstellung wurden aufgrund des vorhandenen Straßenzustands und der gegebenen Randbedingungen drei wesentliche Abschnitte definiert: - Straßenwiederherstellung auf gesamter Breite im Bereich zwischen Königswiesenweg und Hafnersteig - Straßenwiederherstellung nur im Bereich des Rohrgrabens im Bereich zwischen Hafnersteig und Steiglehnerweg - Straßenwiederherstellung der punktuellen Aufgrabungen für Schächte und Anschlusskanäle im Bereich zwischen Steiglehnerweg und Bischof-Wittmann-Straße.
Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben.
Der Straßenentwässerungsanteil der Maßnahme ist beitragspflichtig nach KAG. Sollte im Zuge der Baudurchführung festgestellt werden, dass weitere Teile der Straße erneuert werden müssen, ist zu prüfen, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aufwand zusammen mit den Kanalbaukosten entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet.
Kosten der Maßnahme:
Gemäß Kostenberechnung ergeben sich folgende gerundete Werte:
Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle: 490.000,- €
Kosten für die Renovierung der Kanäle mittels Liner:220.000,- €
Summe Mischwasserkanäle:710.000,- €
Kosten für Erneuerungsmaßnahmen der Straßenentwässerungsleitungen 85.000,- €
Gesamtsumme Kanalbau incl. Straßenentwässerung: 795.000,- €
Kosten für zusätzliche Straßenerneuerung außerhalb von Kanalgräben105.000,- €
Kosten der Gesamtmaßnahme:900.000,- €
Haushaltmittel:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2016 – 2020 im UA 7009/03 auf der Haushaltsstelle 1.7009.9503 für die Mischwasserkanäle. im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung im UA 6370/02 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9502 für zusätzliche Straßenwiederherstellung / Erneuerung außerhalb von Kanalgräben berücksichtigt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Mischwasserkanal in der Simmernstraße ist im Abschnitt zwischen Königswiesenweg und Bischof-Wittmann-Straße einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu sanieren. Anlagen:
Übersichtslageplan unmaßstäblich
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