Vorlage - VO/17/13077/61  

 
 
Betreff: Parkbauten Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd und Gräßlschleife
- Planungsauftrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.         Einleitung

 

Am 04.04.2017 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen das Parkraumkonzept Innenstadt beschlossen. Zwei Leitprojekte in diesem Konzept sind die Mo-bilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd und eine Park- und Quartiersgarage in der Gräßl-schleife.

 

2.         Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd

 

Durch den Wegfall der rund 350 Stellplätze am Donaumarkt ist im östlichen Altstadtbereich ein Defizit an Parkmöglichkeiten, gerade auch für die Bewohner, entstanden. Durch den Bau des Museums der Bayerischen Geschichte wird hier zudem eine verkehrserzeugende Ein­richtung errichtet. Im Altstadtbereich ist die Aufwertung verschiedener Straßen, Gassen und Plätze geplant, die zu einem Wegfall von Stellplätzen führen wird. Auch der Hochwasser­schutz an der Werftstraße wird Parkplätze für die Allgemeinheit kosten.

 

Aus diesem Grund ist es von besonderer Dringlichkeit, in geringer Entfernung zur Altstadt eine größere Parkierungsanlage zu errichten und diese mit weiteren Funktionen zu kombi­nieren.

 

Die Mobilitätsdrehscheibe soll im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen:
 

·           Parkierung für bis zu rund 1.500 Kfz

·           Fahrradeinstellmöglichkeiten, integriert in das Gebäude

·           Car-Sharing-Stellplätze

·           Lademöglichkeiten für Elektro-Fahrzeuge (Kfz und Pedelec)

·           Bike-Sharing-Stationen

·           Ausbau der vorhandenen Bushaltestelle Wöhrdstraße und ggf. neue Bushaltestelle auf der Nibelungenbrücke

·           Stellplätze für Wohnmobile

·           Stellplätze für Reisebusse

·           Taxenplätze

·           Toiletten, Gepäckschließcher und ggf. weitere Service-Angebote

·           evtl. Café oder Kiosk
 

2.1 Erschließung

 

Das Parkhaus und die sonstigen Flächen werden von der Wöhrdstraße aus erschlossen. Die vorhandene Einmündung östlich der Jugendherberge soll dazu zu einer Kreuzung ausgebaut werden.
 

2.2 Welterberelevanz

 

Das Vorhaben befindet sich am Rand der Welterbezone. Von der Nibelungenbrücke aus bestehen Sichtbeziehungen zur Altstadt, insbesondere zu den Domtürmen. Bereits am 16.03.2017 wurde daher das Welterbesteuerungskomitee über das geplante Vorhaben infor­miert. Die Vertreter haben die Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und baten, in das weitere Verfahren eng eingebunden zu werden sowie zuerst eine Baumassenstudie mit Überprüfung der Sichtachsen zur Altstadt und zum Dom zu erstellen.
 

2.3 Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung plant, im nächsten Schritt eine Baumassenstudie in Auftrag zu geben. Auf dieser Grundlage könnte dann in 2018/19 ein städtebaulicher Wettbewerb für das gesamte Areal (Parkhaus und angrenzende Flächen der Mobilitätsdrehscheibe) vorbereitet bzw. durchgeführt werden.

 

Im Flächennutzungsplan sind auf der zu überplanenden Fläche als Nutzungsarten „Grünflä­che Sportplatz und Parkanlage“ dargestellt. Die Verwaltung prüft derzeit, ob der Flächennutzungsplan hier geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen.

 

Ziel ist es, unmittelbar nach der Baurechtschaffung und den erforderlichen Genehmigungs­verfahren (u. a. Welterbesteuerungskomitee), mit der Erschließung bzw. dem Bau zu begin­nen.

 

2.4 Wirtschaftlichkeit / Finanzierung

 

Die Verwaltung prüft die wirtschaftliche Darstellung des Vorhabens. Dabei wird auch unter­sucht, ob das Vorhaben durch Dritte verwirklicht werden könnte, d.h. dass Dritte die Mobili­tsdrehscheibe Unterer Wöhrd inklusive des Parkhauses planen, bauen und betreiben.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand sollen für bestimmte Gruppen Sonderregelungen getroffen

werden, z. B.:

 

·         Es wird Bedarf gesehen, für Bewohner der Altstadt und des Unteren Wöhrds Stell­plätze im Sinne einer Quartiersgarage anzubieten.
 

·         Beschäftigte der Altstadt können heute auf der betreffenden Fläche kostenfrei par­ken. Gerade geringfügig und wenig verdienende Beschäftigte (z. B. Teilzeitkräfte im Ein­zelhandel) sind z. T. auf kostengünstige Stellplätze in Altstadtnähe angewiesen. Inso­fern soll über einen Sozialtarif für diese Gruppe beraten werden.

 

Vorstellbar sind außerdem Vergünstigungen für Altstadtkunden (z. B. in Form einer teilwei­sen Parkgebührenerstattung ab einer gewissen Einkaufssumme) oder für Langzeitparker, wie z. B. Touristen, die in einem Altstadthotel übernachten.

 

Um das Parkangebot attraktiv zu gestalten, kann auch angedacht werden, das Parkticket als Busticket im Innenstadtbereich anzuerkennen analog der bereits bestehenden Regelun­gen in verschiedenen Parkhäusern.

3. Park- und Quartiersgarage Gräßlschleife

 

Die Fläche nördlich der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik wird heute bereits zum Teil als Park­platz genutzt. Dort finden bislang rund 30 Autos Platz.

 

Stadtamhof ist auch ein wichtiger Zugang für Kunden und Besucher der Altstadt. Beleg hier­r ist der Parkdruck in Stadtamhof selbst sowie in Steinweg nördlich des Schleusenkanals. Ein Parkhaus könnte für Entlastung in den Wohnquartieren sorgen sowie Kapazitäten für das Kurzzeitparken in Stadtamhof (Einkaufen für den täglichen Bedarf) schaffen.

 

 

3.1 Sachverhalt

Durch die Umgestaltung der Hauptstraße Stadtamhof im Rahmen der Altstadtsanierung hat sich dieser historische Bereich Regensburgs zu einem attraktiven Wohn- und Geschäfts­quartier entwickelt. Stadtamhof stellt darüber hinaus einen immer wichtigeren Zugangspunkt für Besucher, Gäste und Kunden zur zentralen Altstadt dar. Mit diesen Entwicklungen geht ein erhöhter Parkdruck im Quartier einher. Von verschiedenen Seiten (Bewohnern, Einzel­handel, Gastronomie, Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik) wurde der Wunsch nach einer Verbesserung der Parkierungssituation in Stadtamhof geäert.

Mit der Errichtung eines Parkhauses einschließlich Quartiersgarage innerhalb der Gräßl-schleife können gleichzeitig Kapazitäten für Kurzzeitparken als auch für Bewohnerparken geschaffen werden. Durch die Verlagerung von Stellplätzen aus dem öffentlichen Raum wird eine Entlastung der Wohnstraßen in Stadtamhof erreicht und die Möglichkeit zu einer alt­stadtgerechten Neugestaltung des Bereichs eröffnet. Insbesondere die Andreasstraße kann von dieser verkehrlichen Neuordnung profitieren.

 

 

3.2 Rahmenbedingungen

Erste Planungen haben gezeigt, dass innerhalb der Gräßlschleife die Errichtung einer Park­garage für ca. 150 bis 200 Pkw möglich re. Gespräche mit der Denkmalpflege darüber verliefen im Vorfeld positiv. Auch der Eingriff in den Baumbestand kann verträglich gestaltet werden.

Die städtebauliche Qualität des Vorhabens soll über die Einbringung in den Gestaltungsbei­rat gewährleistet werden.

3.3 weiteres Vorgehen/ Finanzierung

Der Standort Gräßlschleife grenzt unmittelbar an das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Stadtamhof an. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in seiner Sitzung am 21.03.2016 beschlossen, eine Erweiterung des Sanierungsgebiets um den öst­lich angrenzenden Bereich Am Gries zu prüfen. Mit der Erweiterung des Sanierungsgebiets würde grundsätzlich die Voraussetzung dafür geschaffen, die Maßnahme anteilig über Städtebauförderungsmittel finanzieren zu können. Es wäre daher in der Folge zu prüfen, inwieweit die Finanzierung mit Städtebaufördermitteln erfolgen kann und ob Mittel aus der Stellplatzablöse eingesetzt werden können.

Die Verwaltung prüft die wirtschaftliche Darstellung des Vorhabens. Dabei wird auch untersucht, ob  das Vorhaben durch Dritte verwirklicht werden könnte.

4. Zusammenfassung

Beide Parkbauten sollten prioritär geplant und gebaut werden. Sie können aber nur dann mittelfristig errichtet werden, wenn Dritte dies übernehmen.

Die Maßnahmen sind nicht im gültigen Investitionsprogramm 2016-2020 enthalten. Um die Planungen vorantreiben zu können, sofern städtische Finanzmittel erforderlich sind, wären im Rahmen der Fortschreibung der Investitions-und Finanzplanung 2017-2021 unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung entsprechende Haushaltsmittel zu berücksichtigen.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die notwendigen Schritte einzuleiten, damit auf der Fläche des ehemaligen Eisstadions an der Wöhrdstraße eine so genannte Mobilitätsdrehscheibe und in der Gräßlschleife eine Park- und Quartiersgarage errichtet werden können.