Vorlage - VO/17/13184/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg;
Erneuerung "Abdeckung der Räumerfahrbahn für die Nachklärbecken"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
11.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Mit der Errichtung der Abwasserreinigungsanlage in den Jahren 1976 bis 1979 wurden in dem ersten Bauabschnitt drei Nachklärbecken errichtet. Das Nachklärbecken Nr. 4 wurde im Zuge des 2. Bauabschnittes im Jahr 1988 in Betrieb genommen. Die Nachklärbecken Nr. 5 und 6 wurden im Rahmen des 3. Bauabschnitts 1990 bis 1991 nachgerüstet.

In den Nachklärbecken wird der biologisch aktive Schlamm vom gereinigten Wasser durch Sedimentationsprozesse getrennt. Der Schlamm wird wieder in die biologische Reinigungsstufe zurückgeführt und das gereinigte Wasser in die Donau eingeleitet.

Auf den Nachklärbecken sind Räumerbrücken installiert, die den abgesetzten Schlamm an der Beckensohle wieder zum Abzugstrichter in der Beckenmitte fördern. Die Räumerbrücken werden kontinuierlich betrieben. Durch das Gewicht der Räumerbrücken und den Antrieben an den Laufrädern entsteht eine enorme mechanische Belastung an der Betonoberfläche der Beckenkronen. Durch die Witterungseinflüsse wie Temperatur, Nässe, Frost ist die Räumerfahrbahn einer extremen Beanspruchung ausgesetzt. Dadurch entstehen entsprechende Schäden an der Räumerfahrbahn, die durch Betonerneuerungsmaßnahmen nicht mehr dauerhaft instandgesetzt werden können.

 

Um einen Schutz der Beckenkrone vor den mechanischen Kräften zu ermöglichen, wurde das Erneuerungsverfahren mit der Abdeckung der Betonoberfläche mittels verzinkter Stahlbleche beim Nachklärbecken Nr. 1 im Jahr 2006 ausgeführt.

Nach einer Einsatzdauer von über 10 Jahren konnte das System hinsichtlich der Funktionalität (Schutz des Betonbauwerkes, Betriebssicherheit des Räumers, Verschleiß der Antriebsräder) alle Anforderungen erfüllen.

 

Aufgrund dieser positiven Erfahrungen sollen entsprechend dieser technischen Ausführung die Beckenkronen der bestehenden Nachklärbecken erneuert werden.

 

2. Zeitplan

 

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingugnen können die Erneuerungsmaßnahmen nur in einer zeitlich gestaffelten Reihenfolge ausgeführt werden.

Der Zeitplan sieht derzeit folgenden Ablauf vor:

 

Nachklärbecken Nr. 2; Ausführung 2018

Nachklärbecken Nr. 3; Ausführung 2019

Nachklärbecken Nr. 4; Ausführung 2020

Nachklärbecken Nr. 5; Ausführung 2021

Nachklärbecken Nr. 6; Ausführung 2022

 

3. Kosten

 

Die Ermittlung der Investitionskosten wurde auf der Grundlage eines Richtpreisangebotes und der Abrechnungssumme für das Nachklärbecken Nr. 1 ermittelt.

Dabei ergibt sich für die Erneuerungsmaßnahme eines Nachklärbeckens eine Investitionssumme von ca. 80.000 €. Die Gesamtinvestition für 5 Nachklärbecken beträgt somit ca. 400.000 €.

4. Haushaltmittel

 

Die erforderlichen Haushaltmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 – 2021 (ab dem Jahr 2018) und im gültigen Investitionsprogramm 2016 – 2020 berücksichtigt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Erneuerungsmaßnahmen für die Räumerfahrbahn der Nachklärbecken 2 bis 6 werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Maßgabe des Sachverhalts ab dem Jahr 2018 durchgeführt.