Sachverhalt:
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend sowie Art. 107 Abs. 3 GO und § 10 Abs. 3 der Betriebssatzung beschließt der Stadtrat nach Prüfung des Jahresabschlusses über die Entlastung.
Die notwendigen Prüfberichte über den Jahresbericht 2015 sowohl der internen als auch der externen Rechnungsprüfung liegen vor. Einwände gegen die Entlastung wurden im Rahmen der Prüfungen nicht erhoben.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der externen und internen Rechnungsprüfung sowie Feststellung des Jahresergebnisses 2015 der „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ wird die Entlastung bezüglich des Geschäftsjahres 2015 beschlossen.
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