Vorlage - VO/17/13266/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
18.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 06.07.2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 30.06 bis 13.07.2015 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 06.07. bis 06.08.2015 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Vorentwurf gehört.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB stattfinden.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

Im Kern wurde gegenüber dem Vorentwurf das städtebauliche Konzept dahingehend überarbeitet, dass entlang des bestehenden Ortsrandes nur noch Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen sind und der Abstand zwischen Alt- und Neubebauung wurde etwas vergrößert. Geschosswohnungen sollen aber weiterhin angeboten werden, um den Bau von förderfähigen Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte zu ermöglichen. Hierzu werden zwei Baufelder für ca. 24 Wohnungen am Ortsrand vorgesehen.


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd ist in seiner Fassung vom 18.07.2017 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


Anlagen:

 

- BP 196 Satzungstext

- BP 196 Begründung mit Umweltbericht

- BP 196 Planzeichnung

- Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2017-07-03 BP 196_Satzung (1872 KB)    
Anlage 1 2 2017-07-03 BP 196_Begründung (2335 KB)    
Anlage 3 3 2017-07-03 BP 196_Planzeichnung_A3 (982 KB)    
Anlage 5 4 2017-06-26 BP 5-2 Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB-Beteiligung (158 KB)