Vorlage - VO/17/13269/66  

 
 
Betreff: Fortschreibung Rahmenkonzept für die Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
18.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Anlass

 

Der Einzelhandel stellt einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige einer Stadt dar, der sich in vielfältiger Weise auf deren städtebauliche Strukturen, das Verkehrsaufkommen und die überregionale Bedeutung auswirkt.

 

Der Handel ist durch einen stetigen Wandel geprägt - die Konkurrenz führt ständig zur Entwicklung neuer Vertriebsformen, Sortimentskombinationen, Handelsgüter usw. Beispielhaft kann in diesem Zusammenhang der seit Jahren boomende Onlinehandel mit seinem Einfluss auf den stationären Handel angeführt werden. Mit einem Einzelhandelskonzept können Kommunen den Wandel im Handel aktiv begleiten. Ein solches Konzept bildet insbesondere die fachliche Grundlage für die Bewertung von Einzelhandelsvorhaben und für eine rechtssichere Steuerung im Wege der Bauleitplanung.

 

Deshalb beschloss der Stadtrat bereits 1997 und 2009 ein „Rahmenkonzept für die weitere Entwicklung des Einzelhandels" als Grundlage und Orientierungsrahmen für die angestrebte Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg. Dabei lagen den Konzepten die folgenden grundlegenden Ziele zu Grunde:

  • In fußufiger Entfernung zu den Wohngebieten soll ein ausreichendes Angebot mit Gütern der Grundversorgung gewährleistet sein, das an einigen gut mit dem ÖPNV erreichbaren zentralen Standorten durch ein spezialisierteres Angebot des kurz- und mittelfristigen Bedarfs ergänzt wird.
  • r großflächige Einzelhandelsbetriebe und Fachmärkte des mittel- und längerfristigen Bedarfs mit in erster Linie zentrenverträglichen Sortimenten wird eine Konzentration auf wenige Standorte mit einem jeweils eigenständigen Angebotsschwerpunkt angestrebt.
  • Die Altstadt ist als der oberzentrale Einkaufsstandort für das gesamte Einzugsgebiet mit einem vielfältigen und attraktiven Einzelhandelsbesatz und einem angenehmen Umfeld für den Erlebniseinkauf zu erhalten und zu stärken.

 

r eine gezielte Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ist ein kommunales Einzelhandelskonzept unabdingbar.

Rechtliche Bedeutung kommt einem Einzelhandelskonzept insbesondere zu,

  • als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben,
  • als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen ist.

 

Die kommunalpolitische Bedeutung eines Einzelhandelskonzepts beruht darauf, dass es

  • eine vorausschauende Gesamtplanung statt spontaner und unabgestimmter Einzelfallplanung sowie das
  • Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven und Spielräumen für einen fairen Wettbewerb ermöglicht und
  • Planungs- und Investitionssicherheit für die privaten Akteure bietet, insbesondere für den Einzelhandel in den Zentren, um sich im Konkurrenzkampf mit dem Einzelhandel außerhalb der Zentren behaupten zu können.

 

Nur bei konsequenter Anwendung der „Ansiedlungsregeln“ kann das Einzelhandelskonzept in vielfacher Weise positiv wirken:

  • Es schafft Klarheit für alle Beteiligten.
  • Es gewährleistet Berechenbarkeit und Verlässlichkeit der städtischen Entscheidungen und damit auch Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhändler, Grundstückseigentümer und Investoren.
  • Es sichert eine lebendige Altstadt/Innenstadt sowie eine wohnungsnahe

Grundversorgung.

  • Es leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

 

Das Einzelhandelsrahmenkonzept der Stadt Regensburg war eine fundierte und akzeptierte Grundlage und Orientierung sowohl für die Bauleitplanung als auch für die Beurteilung von Einzelvorhaben. Für Betreiber/innen, Grundstückseigentümer/innen und Investoren schaffte es Planungs- und Investitionssicherheit. In den letzten Jahren waren allerdings vermehrt Versuche festzustellen, vom Einzelhandelsrahmenkonzept abzuweichen. Eine Neuaufstellung des Konzeptes ist unabdingbar, zumal die Laufzeit des aktuellen Konzeptes nur bis zum Jahr 2020 reicht. Nicht zuletzt verläuft die Einzelhandelsentwicklung seit vielen Jahren ausgesprochen dynamisch. Auch die Einzelhandelslandschaft in Regensburg und seiner Umgebung hat sich dementsprechend verändert, so dass die Fortschreibung und Anpassung des Einzelhandelskonzeptes (Zielhorizont 2030) notwendig ist.

 

 

2. Beteiligungsverfahren

 

Bei der Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für den Einzelhandel soll analog dem Vorgehen von 1997 und 2009 der Arbeitskreis Einzelhandel einbezogen werden. Durch die Beteiligung der fachlich betroffenen Verbände und Interessenvertretungen wird gewährleistet, dass die örtlichen Akteure hinter dem Konzept stehen. Denn die Umsetzung des Rahmenkonzeptes kann nicht ausschließlich durch die Instrumentarien des Bau- und Planungsrechts oder mit städtebaulichen und verkehrsplanerischen Maßnahmen erfolgen. Die Umsetzung muss gleichermaßen durch die Akteure vor Ort, durch die vielfältigen Aktivitäten des Einzelhandels selbst unterstützt werden.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Vor dem Hintergrund der notwendigen umfassenden Bestandserhebungen und Grundlagenuntersuchungen soll die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes an ein externes Unternehmen vergeben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro wurden für 2018 angemeldet.

 

Der städtischen Verwaltung kommt die Rolle der intensiven Betreuung und Moderation des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses zu. So soll der Arbeitskreis Einzelhandel bereits aktiv in das Ausschreibungsverfahren eingebunden werden.

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Einzelhandel sollen u.a. die Ziele, die dem vorliegenden Einzelhandelskonzept zugrunde liegen, auf den Prüfstand gestellt werden und ggf. eine Überarbeitung erfahren.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das geltende „Rahmenkonzept für die weitere Entwicklung des Regensburger Einzelhandels 2020“ fortzuschreiben bzw. neu erstellen zu lassen.