Vorlage - VO/17/13271/31  

 
 
Betreff: Programm zur Förderung der Elektromobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
11.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

rderprogramm Regensburg effizient Programmteil E-Mobilität

 

Im Oktober 2015 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm für Elektro-Taxis.

Trotz einer gut besuchten Informationsveranstaltung für Taxiunternehmer auf dem Dultplatz mit der Möglichkeit zu Probefahrten mit verschiedenen Elektrofahrzeugen und einer weiteren Veranstaltung auf dem Parkplatz DEZ mit Ausstellung und Probefahrten war die Nachfrage sehr gering.

 

Deshalb hat der Stadtrat in der Sitzung vom 26.10.2016 die Einführung des erweiterten Förderprogramms für Elektrofahrzeuge und Lastenpedelecs beschlossen. Die Förderung können derzeit Taxiunternehmen, soziale Dienste, Handwerker und handwerksähnliche Dienstleister in Anspruch nehmen. Für den gewerblichen Bereich und für gemeinnützige Organisationen können Lastenpedelecs gefördert werden.

 

Die bisherige Erfahrung hat seit Oktober 2016 gezeigt, dass das erweiterte Förderprogramm E-Mobilität ebenfalls nur zurückhaltend angenommen wird. Regensburg liegt damit im Bundestrend, auch die Nachfrage bei der Bundesförderung ist nicht wie erwartet.

Aus Gründen des Klimaschutzes, der CO2-Einsparung und der Luftreinhaltung ist es aber nach wie vor dringend erforderlich, dass ein Umstieg auf emissionsarme Verkehre gefördert wird. Gerade für den Verkehr in Regensburg auch speziell in der Altstadt müssen weiter Anreize geschaffen werden, damit auf alternative Antriebsarten umgestiegen wird. Die größten Effekte zur Entlastung des Verkehrs, vor allem in der Altstadt, treten beim Waren- und Personentransport ein. Deswegen sind die Zielgruppen der Förderung Privatpersonen bei der Beförderung von Lasten (Lastenpedelecs, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger), Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen bei der Personen- und Warenbeförderung in ihrem jeweiligen Bereich.

Eine Förderung von Pedelecs für Privatpersonen erfolgt nicht, da die Verkaufszahlen für Pedelecs ohnehin sehr hoch sind und eine zusätzliche Förderung nur einen Mitnahmeeffekt hätte. Für die Förderung von Elektroautos hat der Bund ein Programm aufgelegt, der Entlastungseffekt für den Regensburger Verkehr und speziell für die Altstadt ist bei Privatautos auch wesentlich geringer als bei Autos für den gewerblichen Verkehr.

 

Aus diesem Grund soll das Förderprogramm für noch mehr potentielle Nutzer erweitert werden. Im Einzelnen wird auf folgende Neuerungen im Förderprogramm besonders hingewiesen:

        Pedelecs für Gewerbe („Gewerbe“ enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen)

        Lastenpedelecs für Privatpersonen und Gewerbe

        Lastenfahrräder für Privatpersonen und Gewerbe

        Fahrradanhänger für Privatpersonen und Gewerbe

        EG Fahrzeugklasse L1e bis L4e für Privatpersonen und Gewerbe

        EG Fahrzeugklasse L5e bis L7e für Gewerbe

        auch das Leasing wird gefördert

 

In direkten Kontakt mit Elektromobilität konnten Bürger wieder am 10. Juni 2017 am Neupfarrplatz, Domplatz und der Residenzstraße kommen. Bei „Regensburg mobil“ war Testen und Probieren erwünscht: Aktuelle Fahrradmodelle-Modelle, E-Bikes, Elektro- und Hybridautos und vieles mehr rund um das Thema neue Mobilität wurden von Spezialisten des Fachhandels präsentiert.
In folgender Tabelle sind die Fahrzeugarten, der jeweilige Umfang der Förderung mit Förderhöchstsatz sowie die Antragsberechtigten dargestellt.

 

 

Tabelle: Förderfähige Maßnahmen und Antragsberechtigte

Fahrzeugart

Umfang der Förderung

rder-höchstsatz

Antragsberechtigte

Privat

Gewerbe [1]

Pedelecs

25 % des Netto-Kaufpreises

bzw.

25% der Netto-

Leasingkosten

 

   600,- €  

Nein

Ja

Lastenfahrrad

   400,- €  

Ja

Ja

Fahrradanhänger

   150,- €  

Ja

Ja

Lastenpedelecs

1.000,- €  

Ja

Ja

L1e bis L4e

(2- und 3-rädrige Leichtfahrzeuge)

1.000,- €  

Ja

Ja

L5e bis L7e

(3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge)

3.000,- €  

Nein

Ja

M1

(Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung)

 

6.000,- €[2][/3]

Nein

Ja

N1

(Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung)

 

6.000,- €[2]/[3]

Nein

Ja

 

Leasing von E-Fahrzeugen

Der Fördersatz für das Leasing von E-Fahrzeugen beträgt 25 % der Netto-Leasingkosten über 36 Monate bis zu einer maximalen Fördersumme von 6.000,- Euro. Die Antragsberechtigten sind in der vorstehenden Tabelle genannt.

 

 

 


[1] Der Antragstellerbereich „Gewerbe“ enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

 

[2] Leasing: Werden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 für die Dauer von 36 Monaten geleast, so beträgt die Förderung 25% des Netto-Leasingpreises bis max. 6.000€

 

[/3]3 Kauf: Werden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 gekauft, so beläuft sich die Fördersumme auf einen Festbetrag in Höhe von 6.000,-€

[2] 

[3] 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Änderung des Förderprogramms für Elektromobilität gemäß beiliegendem Entwurf vom 23.06.2017.

 


Anlagen:

 

- Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektromobilität

- Förderantrag Elektromobilität

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie Elektromobilität (77 KB)    
Anlage 2 2 Förderantrag Emobilität (61 KB)