Sachverhalt:
Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung
Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung
Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 angepasst.
Im Zuge der Abwicklung des Immobilienkaufs in der Kumpfmühler Straße werden die zinsgünstigen Förderdarlehen von der Stiftung übernommen. Haushaltsrechtlich liegt damit eine Kreditaufnahme vor, die eine Anpassung des Haushalts notwendig macht. Für diese Darlehensübernahmen werden insgesamt 455.000 EUR eingeplant.
Neben der Kreditaufnahme werden im Nachtragshaushalt die gegen Ende des Jahres fällig werdenden Zins- und Tilgungsleistungen (1.700 EUR bzw. 3.600 EUR) berücksichtigt.
Für die Stiftung ist für die Jahre 2012-2016 die überörtliche Rechnungsprüfung zu beauftragen. Aufgrund des Wirkungskreises der Stiftung über das Stadtgebiet von Regensburg hinaus, führt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Rechnungsprüfung nicht automatisch durch, sodass die Vergabe der Leistung im Nachtragshaushalt vorzusehen ist.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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