Vorlage - VO/17/13287/DB1  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für die
Hildegard Schmalzl Musikstiftung
für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
05.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die

Hildegard Schmalzl Musikstiftung

 

Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die

Hildegard Schmalzl Musikstiftung

 

Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2017

 

 

 

 

 

Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 angepasst.

 

 

Im Zuge der Abwicklung des Immobilienkaufs in der Kumpfmühler Straße werden die zinsgünstigen Förderdarlehen von der Stiftung übernommen. Haushaltsrechtlich liegt damit eine Kreditaufnahme vor, die eine Anpassung des Haushalts notwendig macht. Für diese Darlehensübernahmen werden insgesamt 455.000 EUR eingeplant.

 

Neben der Kreditaufnahme werden im Nachtragshaushalt die gegen Ende des Jahres fällig werdenden Zins- und Tilgungsleistungen (1.700 EUR bzw. 3.600 EUR) berücksichtigt.

 

 

Für die Stiftung ist für die Jahre 2012-2016 die überörtliche Rechnungsprüfung zu beauftragen. Aufgrund des Wirkungskreises der Stiftung über das Stadtgebiet von Regensburg hinaus, führt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Rechnungsprüfung nicht automatisch durch, sodass die Vergabe der Leistung im Nachtragshaushalt vorzusehen ist.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird festgestellt.

 

 

  1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen. Der beigefügte Satzungsentwurf und der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-HSM-1.Nachtrag-2017 - Anlage 1 - Satzung (39 KB)    
Anlage 2 2 BV-HSM-1.Nachtrag-2017 - Anlage 2 - Vorbericht (125 KB)    
Anlage 3 3 BV-HSM-1.Nachtrag-2017 - Anlage 3 - Haushaltsplan (236 KB)