Vorlage - VO/17/13293/31  

 
 
Betreff: Förderprogramm - Regensburg effizient - Programmteil Wohngebäude - Gebäudehülle - Energetische Gebäudesanierung mit nachwachsenden Rohstoffen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
11.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

rderprogramm Regensburg effizient

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 07.10.2015

hat die Verwaltung alle Programmteile des Förderprogramms „Regensburg effizient“ vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das o. g. Förderprogramm schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

Ziel des Förderprogramms „Regensburg effizient“ ist es, mit den zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmitteln möglichst große CO2-Minderungseffekte zu erzielen. Ferner soll das Förderprogramm Anstoß r wesentliche eigene Bemühungen der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz geben. Einzelheiten zum gesamten Förderprogramm sind unter der neuen Website zur Energiewende in Regensburg www.regensburg-effizient.de abrufbar.

 

Die Stadt Regensburg verfügt aktuell über rund 22.000 Wohngebäude mit insgesamt ca. 86.000 Wohnungen. Ungefähr 52% der Wohngebäude wurden zwischen 1919 und 1978 errichtet und weisen aufgrund der zur damaligen Zeit fehlenden Wärmeschutzverordnung erhebliche energetische Defizite auf.

 

rderfähige Maßnahmen sind daher ökologische Wärmedämmung mit nachwachsenden Rohstoffen sowie der Einsatz von Holz(-Alu)-Fenstern und Außentüren. Das Förderprogramm der Stadt Regensburg sattelt auf entsprechende Förderungen der KfW/BAFA auf, um Bürgerinnen und Bürger einen zusätzlichen Anreiz zur Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu geben. Die Stadt Regensburg  legt hierbei ein besonderes Augenmerk auf  die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen, die neben geringerem Energieaufwand in der Herstellung oftmals eine CO2-Speicherwirkung aufweisen. Die KfW/BAFA Förderung berücksichtig diesen zusätzlichen ökologischen Aspekt nicht, so werden beispielsweise auch Dämmungen aus mineralischen Rohstoffen gefördert.

 

Im Rahmen einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes bieten sich besonders nachwachsende Rohstoffe an, da diese neben dem geringen Energieaufwand in der Herstellung der Produkte oftmals zusätzlich eine CO2-Speicherwirkung aufweisen.

 

Gemäß IP 2016 bis 2020 und Entwurf des IPs 2017 bis 2021 stehen für die beiden Programmteile „Wohngebäude Technische Gebäudeausstattung (TGA) Regenerative Heizsysteme, Nahwärme und Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung“ und „Wohngebäude Gebäudehülle Energetische Gebäudesanierung mit nachwachsenden Rohstoffen“ insgesamt zwei Mio. Euro (ab 2017) zur Verfügung.

Die Aufteilung der Förderung soll je nach Förderbedarf von Seiten der Bürgerinnen und Bürger flexibel gestaltet werden.

 

Ablauf der Förderung

  1. Antragstellung mittels Formular beim Umweltamt. Dem Antrag müssen beiliegen:
    1. ein detaillierter Kostenvoranschlag für die Maßnahme aus dem der geplante Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen hervorgeht.
    2. der Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) r die selbe Maßnahme
  2. Das Umweltamt versendet den Bewilligungsbescheid.
  3. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf der/die Antragsteller/in die Maßnahme beginnen. Angebotseinholung und Planungsleistungen gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn.
  4. Der/die Antragstellerin sendet den Verwendungsnachweis mit Kopie der Rechnung über die Maßnahme an das Umweltamt.
  5. Das Umweltamt veranlasst die Auszahlung an den/die Antragstellerin

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Einführung eines Förderprogrammes der Stadt Regensburg „Regensburg effizient – Wohngebäude – Gebäudehülle – Energetische Sanierung mit nachwachsenden Rohstoffen“ beiliegendem Entwurf vom 20.06.2017.


Anlagen:

 

-Förderrichtlinie Regensburg effizient – Programmteil Wohngebäude – Energetische
Gebäudesanierung mit nachwachsenden Rohstoffen vom 27.07.2017

-Förderantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie-Gebäudehülle (76 KB)    
Anlage 2 2 ENTWURF_Antrag Wohngebäude_Gebäudehülle (57 KB)