Vorlage - VO/17/13446/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263, Südlich der Otto-Hahn-Straße
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangssituation

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 23.07.2015 wurde von der Firma Immobilienzentrum Regensburg (IZ) in Abstimmung mit der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung Regensburg (EWR) eine städtebauliche und landschaftsplanerische Studie in Auftrag gegeben. Ziel war, eine Grundlage für die zukünftige Baulandentwicklung im Bereich der Otto-Hahn-Straße und der südlich angrenzenden Flächen östlich der Galgenbergstraße zu entwickeln (Anlage 1).

Hierbei wurden die Genehmigungsgrundlagen unterschieden. Aufgrund des vorhandenen Bestandes wird für die geplante Neubebauung an der Otto-Hahn-Stre eine Genehmigung nach § 34 BauGB angestrebt. Dieser Bereich ist deshalb nicht im Umgriff des Bebauungsplans enthalten. r die südlichen Flächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Als Grundlage für die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens wurden im Rahmen der Mehrfachbeauftragung von fünf Büros Struktur- und Bebauungskonzepte entwickelt. (Anlage 2)

In einer zweiten Phase erfolgte die vertiefte Ausarbeitung durch zwei Büros. Als städtebauliche Grundlage für den geplanten Bebauungsplan wurde der Entwurf des Büros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ausgearbeitet. (Anlage 3)

 

  1. Anlass der Bebauungsplanaufstellung

Der seit 1983 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte geplante Bereich ist sowohl im Regensburg Plan 2005 und im Rahmen der Prioritätenliste zur Wohnbauoffensive als vorrangig zu entwickelndes Wohngebiet enthalten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Grundlagen zur Schaffung eines Wohnquartiers in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeit entstehenden Nibelungenareal geschaffen.

 

  1. Ziel und Zweck / Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

Die aktuell landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sind derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Zur Schaffung von Baurecht und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Über die Festsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplanes wird die Realisierung von dringend notwendigem Wohnraum, aber auch die Entwicklung von notwendigen Grün- und Erholungsflächen sichergestellt.

 

  1. Planungsziele / Nutzungskonzept / Städtebaulicher Entwurf

 

  • Städtebaulicher Entwurf

Aus Schallschutzgründen ist entlang der Galgenbergstraße eine geschlossene Bebauung mit fünf Geschossen vorgesehen. Die beiden Endpunkte im Norden und Süden bis zur zweiten Erschließungsstraße sollen als Hochpunkte mit sechs Geschossen bzw. sieben Geschossen ausgebildet werden. Östlich der zentralen Grünflächen schließen sich, in Richtung Wohnbebauung Humboldtstraße, Stadthäuser mit vier bis fünf Geschossen an. Im südlichen Planungsgebiet ist ein geschlossener Baukörper mit vier bzw. fünf Geschossen und einem Hochpunkt zur Galgenbergstraße mit zehn Geschossen geplant.

  • Erschließung

Im Zuge der Nachverdichtung des Bestandsquartiers wird bereits, ausgelöst durch den Neubau an der Otto-Hahn-Straße, ein Ausbau der bisherigen Privatstraße notwendig. Die Ausbauplanung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Regensburg durch die Bauherren der Neubauten. Anschließend erfolgt eine Übertragung an die Stadt und Widmung als öffentliche Erschließungsstraße. Nach Herstellung und Übertragung der Straße erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Weiterplanung für das neue Baugebiet.

Im südlichen Bebauungsplangebiet ist eine untergeordnete Anbindung (rechts rein/ rechts raus) zur Galgenbergstraße vorgesehen.

Die Entwässerung des neuen Baugebietes kann über die Humboldtstraße erfolgen.

  • Freiflächen / Grünordnung

Durch die vorgesehene zentrale Grünfläche bzw. die Grünfläche im Süden wird die Realisierung des geforderten Anteils von 12m² öffentlicher Grünfläche pro Einwohner sichergestellt.

  • Städtebauliche Vergleichswerte

Die Flächen im aktuellen städtebaulichen Entwurf teilen sich wie folgt auf:

- Bauflächen:ca. 65%

- Verkehrsflächen:ca. 14%

- Öffentliche Grünflächen:ca. 21%

 

r den nördlichen Planungsbereich ist ein Wohnungsmix von 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen vorgesehen. Dies entspricht ca. 250 Wohneinheiten. Für den südlichen Planungsbereich liegen noch keine weitergehenden Überlegungen vor.

  1. Planungsrecht
  • Bebauungsplan

r das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Der geplante Umgriff des Bebauungsplanes schließt im Norden an den Bebauungsplan Nr. 102 Ehemalige Nibelungenkaserne und im Süden an den Bebauungsplan Nr. 199 Florian-Seidl-Straße (heute Johann-Hösl-Straße) an.

  • Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg ist das überwiegende Planungsgebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Im südlichen Planungsbereich ist eine Grünfläche mit Spielplatz dargestellt. Der städtebauliche Entwurf entspricht grundsätzlich der Darstellung im Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, eine Änderung ist nicht notwendig.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Für ein Gebiet westlich der Galgenbergstraße zwischen Otto-Hahn- und Johann-Hösl-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 263, Südlich der Otto-Hahn-Straße, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (M. 1: 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet festgesetzt werden.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele und der städtebauliche Entwurf vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan Baulandentwicklung Otto-Hahn-Straße

Anlage 2: Übersicht der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung

Anlage 3: Städtebaulicher Entwurf

Anlage 4: BP 263 Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Übersichtsplan Baulandentwicklung Otto-Hahn-Str (385 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Studie (355 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Entwurf (628 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_BP 263 (561 KB)