Sachverhalt:
Das Bundesprogramm ist auf eine enge Kooperation der Akteure im Sozialraum ausgelegt, die das Ziel der Integration von Kindern in das Regelsystem der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung befördern.
Im April 2017 ist deshalb das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet, welches diese Zielgruppe in den Blick nimmt.
Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. An rund 200 geförderten Standorten bundesweit werden dazu vielfältige Anregungen, Aktionen und Wege erprobt und umgesetzt. Diese vermitteln erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung und informieren die Familien zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland.
Im Blickpunkt des Bundesprogramms stehen Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden. Dies können Familien sein, die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang – trotz des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz - nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung. Dabei profitieren gerade sie vom Besuch einer Kindertageseinrichtung, denn unter Kindern lernen sie schnell die deutsche Sprache und knüpfen in der Kindergemeinschaft soziale Kontakte.
Struktureller Aufbau und Umsetzung: Die erzieherischen Angebote sind in die Entwicklungen vor Ort eingebunden. Das bedeutet, dass sie auf bestehenden Qualitätsstandards aufbauen und in kommunale Handlungs- strategien eingebettet sind sowie zugleich im Sozialraum weiterentwickelt werden. Die Angebote des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ können direkt in der Kindertageseinrichtung umgesetzt werden. Damit die Angebote in einer Region aufeinander abgestimmt sind und gute Brücken in die reguläre Kindertagesbetreuung bilden, werden sie durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesteuert und koordiniert. Die sogenannten „Koordinierungs- und Netzwerkstellen“ arbeiten dabei eng mit anderen Akteurinnen und Akteuren zusammen. Dies ist maßgeblich für den Erfolg des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“. Die Stadt Regensburg hat für zwei Standorte (Anker-KiTas) einen Antrag für das Bundesprogramm gestellt.
Das Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an alle Migranten- und Flüchtlingskinder, die in diesem Stadtviertel, dem Osten von Regensburg, angekommen sind. Der Start dieser Kinder in die KiTa soll mit diesen bedürfnisorientierten Maßnahmen begleitet werden. Dadurch kann Inklusion, aber auch ein passgenauer Zwischenaufenthalt pädagogisch sinnvoll unterstützt werden.
Im Stadtteil „Regensburger Osten“, befindet sich eine Flüchtlingserstaufnahmestelle sowie Wohnungen mit hoher Sozialbelegung. Der Migrantenanteil in diesem Stadtviertel liegt bei ca. 80 %. Es sind nicht ausreichend Plätze in vorhandenen KiTas für die Kinder aus diesem neu entstehenden Wohngebiet vorhanden. Deshalb hat im Juni 2017 in einem alten Schulgebäude ein Kinderhaus mit vier Gruppen eröffnet. Ab Januar 2018 werden zwei weitere Gruppen dort eröffnen. Für die Familien der Kinder soll im gleichen Gebäudekomplex ein erweitertes Elternangebot entstehen. Am naheliegenden Standort ist ein Neubau einer Kindertageseinrichtung geplant mit intensivem, pädagogischem und sozialraumorientiertem Ansatz. Durch die Teilnahme am Bundesprogramm wird es ermöglicht die Kinder bei Ihrem Start in der KiTa adäquat zu begleiten.
Die Kindertagesstätte Ostpreußenstraße liegt im nördlichen Stadtteil von Regensburg, der Konradsiedlung. Im Umfeld der Einrichtung befinden sich Wohnungen mit äußerst hoher Sozialbelegung. Ungefähr 75 % der Kinder haben einen Migrationshintergrund. Die Kindertagesstätte verfügt über fünf Gruppen und bietet Platz für ca. 118 Kinder. Davon ca. 30 % mit Sonderbedarf.
Durch die Teilnahme am Bundesprogramm soll der Einstieg in das deutsche System und der KiTa-Start angemessen begleitet werden.
Für beide Einrichtungen trifft folgendes zu: 1.) In der lokalen Bedarfsanalyse wurde ein Monitoring und zusätzlich eine Zuordnung der Kinder ohne Migrationshintergrund zu den bestehenden Einrichtungen vorgenommen. 2.) Zugangshindernisse bestehen sowohl im Stadtnorden als auch im Stadtosten. Es stehen nicht ausreichend adäquate Plätze für die Kinder zur Verfügung. Teilweise nehmen Anbieter nur „ausgewählte“ Kinder auf. Daraus resultiert ein Sonderbedarf für diese Kinder mit speziellen Förderangeboten. z.B. Wahrnehmungsförderung, Motorik, Kognition, Musische Erziehung etc. Integrationsfördernde Maßnahmen sollen daher angeboten werden. Weitere Zugangshindernisse bestehen aufgrund von Sprachbarrieren und durch soziale Schwierigkeiten. 3.) Die Familien sollen durch Infoveranstaltungen im Stadtgebiet von dem bayerischen Betreuungssystem der KiTa-Betreuung erfahren. Sie sollen über die Möglichkeiten einer Betreuung in der Kindertagesstätte für Ihr Kind informiert werden und die Anker-Kita des Projekts bei Veranstaltungen kennenlernen. Zusätzliche speziell geschulte Fachkräfte, beraten die Eltern kultursensibel und unterstützen die Familien bei Fragen und Unsicherheiten. Pädagogische Angebote in der Erwachsenenbildung und besondere Angebote für Kinder sollen entstehen. Die aufgenommenen Kinder und deren Familien sollen passgenaue Zusatzangebote erhalten. Es ist geplant Eltern und Geschwister in geeigneten Familienbildungs- maßnahmen einzubeziehen. (z.B. Literacy, Mehrsprachige Hausbibliothek, Sprachkurse für Mütter und Väter, Geschwisterangebote, Eltern-Kind-Gruppen „Vor-Kindergarten“, Kochkurse für Familien, Beteiligung der Eltern an geeigneten anfallenden Tätigkeiten in der KiTa). Kosten:. Jeder geförderte Standort erhält bis zu 150 000,00 Euro im Jahr. Die Kommunen nutzen die Mittel der Finanzierung einer Koordinierungsstelle, Fachkräfte für die Umsetzung der Angebote sowie zusätzliche Projektmittel. In diesem Zusammenhang werden zum Start der zweiten Anker-Kita Ostpreußenstraße zwei weitere Stellen beantragt. Eingruppierung und Arbeitsplatzbeschreibungen folgen den Vorgaben des Bundesprogrammes. Diese werden zum Nachtragshaushalt 2018 gesondert angemeldet.
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die gesamte Programmlaufzeit bis 31.12.2020.
Das Bundesprogramm geht davon aus, dass am Ende der Laufzeit des Programmes eine Weiterführung stattfindet. Die konkrete Ausgestallt und Weiterentwicklung liegt bei den Kommunen. Den zuständigen Gremien wird zu gegebener Zeit ein Vorschlag zur Abwicklung unterbreitet.
Kosten pro Jahr pro Einrichtung
(Beträge sind vorbehaltlich einer Tarifsteigerung.)
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2018 mit Finanzplanung 2019-2021 berücksichtigt.
Gegebenenfalls führt eine zu beantragende Anpassung der Bewertung der Stellen des pädagogischen Personals sowie weitere Sachkosten zu einem höheren Eigenanteil der Stadt Regensburg.
Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:
Das Bundesprogramm „KiTa-Einstieg“ wird von der Stadt Regensburg für beide Standorte bis zum 31.12.2020 genehmigt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt.
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