Sachverhalt:
Anlass – Erweiterung Entwässerungsgebiet des Zweckverbands Regental um Gemeinde Holzheim am Forst
Die wasserrechtliche Genehmigung für die Kläranlage Holzheim am Forst endet zum 28.02.2019; eine dauerhafte Weitergenehmigung dieser Kläranlage ist nach Auskunft des Landratsamtes Regensburg aus fachlichen Gründen (insbesondere Lage im Karst) nicht möglich. Eine Prüfung verschiedener Alternativen für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung der beiden Ortsteile „Holzheim“ und „Hirschhof“ wurde von Seiten der Gemeinde Holzheim a. Forst unter wasserwirtschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Punkten geführt. Die Gemeinde Holzheim a. Forst beabsichtigt auf dieser Grundlage ihr Schmutzwasser nicht mehr selbst zu reinigen, sondern über eine Einleitung in die Abwasseranlagen des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Regental (AZV) mittelbar der Kanalisation und dem Klärwerk der Stadt Regensburg zuzuleiten.
Durch den AZV wurde der Gemeinde Holzheim in 2013 hierfür ein Anschluss als Abwassergast in Aussicht gestellt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Regensburg (als letztendlicher Empfänger des Abwassers am Klärwerk Regensburg) und der Stadt Maxhütte-Haidhof (als Durchleiter des Abwassers über ein kurzes Kanalstück). Ergänzend ist anzumerken, dass bereits seit 2003/2004 ein kleiner Anteil von Holzheim a. Forst (Ortsteile Trischlberg, Bubach, Traidenloh) mit ca. 100 Einwohnern im Entwässerungsgebiet des AZV enthalten ist und der AZV die Beseitigung dieses Abwassers übernommen hat.
Per Stadtratsbeschluss hat die Stadt Neutraubling als weitere Anschlussgemeinde am Klärwerk Regensburg bereits 2015 – als einen vom AZV darüber hinaus geforderten Nachweis - in Aussicht gestellt, der Gemeinde Holzheim die benötigten Einwohnergleichwerte (600 EW) bei der Kläranlage Regensburg abzutreten. Die Stadt Maxhütte-Haidhof hat ebenfalls mit Beschluss vom 23.06.2016 der Gemeinde Holzheim am Forst gestattet, das entsprechende Schmutzwasser durch ein kurzes Teilstück der Kanalisation der Stadt Maxhütte-Haidhof durchzuleiten.
Die Verbandsversammlung des AZV hat mit Beschluss vom 05.04.2017 nun allerdings eine Mitbenutzung der Anlagen des AZV durch die Gemeinde Holzheim am Forst abgelehnt. Die Gemeinde Holzheim am Forst sieht im Anschluss über den AZV jedoch weiterhin die derzeit einzige Möglichkeit zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung. Der AZV lehnt einen freiwilligen Anschluss weiterhin ab und ist zum Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung mit der Gemeinde Holzheim a.F. nicht bereit.
Erlass einer Pflichtvereinbarung durch das Landratsamt Regensburg
Das Landratsamt Regensburg beabsichtigt nun zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung von Holzheim nach Abwägung der Belange eine Pflichtvereinbarung zwischen dem AZV und Holzheim zu erlassen, um das Abwasser von Holzheim über den AZV zu entsorgen (das Entwässerungsgebiet des AZV soll dazu entsprechend vergrößert werden).
Das Landratsamt Regensburg hat hierzu mit Schreiben vom 02.10.2017 die Stadt Regensburg darum gebeten, das Einvernehmen zur Erweiterung des Entwässerungsgebiets des AZV um die Ortsteile von Holzheim a. Forst zu erteilen.
Für eine Änderung des Entwässerungsgebiets des AZV ist nach §1 Abs. 4 der bestehenden Vereinbarung vom 18./21.12.1979 zwischen der Stadt Regensburg als Klärwerksbetreiber und dem AZV als dem städtischen Klärwerk angeschlossener Verband dieses Einvernehmen der Stadt Regensburg erforderlich.
Im Falle der o.g. Pflichtvereinbarung durch das Landratsamt Regensburg würden dann die von der Gemeinde Holzheim am Forst bei der Stadt Neutraubling zu erwerbenden 600 EW auf den Abwasserzweckverband übertragen werden und somit das EW-Kontingent des AZV an der Übergabe zum Kanalnetz der Stadt Regensburg entsprechend erhöht. Die Herstellung sowie die technische Betreuung der Entwässerungseinrichtungen von Holzheim bis zum Übergabepunkt an den Kanal des AZV werden durch die Gemeinde Holzheim am Forst sichergestellt. Weitere Regelungen zwischen diesen beiden Parteien sollen durch Ergänzungsvereinbarungen gestaltet werden. Für den ordnungsgemäßen Betrieb bis zur Übergabe an die Stadt Regensburg übernimmt der AZV die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Gemeinde Holzheim am Forst, das Entwässerungsgebiet des AZV würde sich insoweit vergrößern.
Fachliche Auswirkungen auf die Anlagen der Stadt Regensburg
Aus den Ortsteilen Holzheim am Forst und Hirschhof sollen an den AZV maximal 3,5 l/s übergeben werden; die vereinbarten Höchstzuflüsse (in l/s), die nach § 2 Abs. 1 der o.g. Zweckvereinbarung vom 18./21.12.1979 am Übergabepunkt des AZV in die Kanalisation der Stadt Regensburg übergeben werden, werden wie bisher eingehalten.
Insgesamt ergibt sich jährlich eine - im Vergleich zur gesamten Jahresschmutzwasserwassermenge am Klärwerk von über 20.000.000 m3 - geringe zusätzliche Jahresabwassermenge von ca. 53.000 m³, die von Holzheim über den AZV zusätzlich dem Klärwerk Regensburg zugeleitet werden soll. Die zusätzliche Jahresabwassermenge aus Holzheim a. Forst wird dabei über die vorhandene Abflussmessung am Übergabepunkt des AZV zur Stadt Regensburg mit erfasst und entsprechend dem AZV mit in Rechnung gestellt.
Durch die angegebene Schmutzfrachtbelastung von 600 EW aus dem Bereich von Holzheim sind für das Klärwerk Regensburg (insgesamt 400.000 EW) keine Probleme zu erwarten, da diese 600 EW durch den Übertrag von der Stadt Neutraubling auf den AZV lediglich im Gesamtsystem der Anschlussgemeinden am Klärwerk Regensburg verlagert würden. Eine Abgabe von EW aus dem Klärwerkskontingent der Stadt Regensburg ist dabei nicht erforderlich.
Durch die Erweiterung des Entwässerungsgebiets des AZV um die o.g. Gemeindeteile von Holzheim sind somit aus fachlicher Sicht keine Probleme für die Abwasseranlagen der Stadt Regensburg (Kanalisation, Klärwerk) zu erwarten. Anlässlich der Erweiterung (mit der EW-Verlagerung auf den AZV) ist kein Verstoß gegen die Randbedingungen des § 2 der o.g. Vereinbarung zu befürchten.
Aktualisierung der vorhandenen Zweckvereinbarungen
Für die Erweiterung des Entwässerungsgebiets des AZV sowie die Verlagerung der 600 EW von Neutraubling auf den AZV müssen die bestehenden Zweckvereinbarungen zwischen den beteiligten Anschlussgemeinden und der Stadt Regensburg entsprechend angepasst werden. Ebenso ist aufgrund der teilweisen Durchleitung des Abwassers durch das Gebiet der Stadt Maxhütte die Zweckvereinbarung mit der Stadt Maxhütte anzupassen. Sobald als Grundlage für die zukünftige Abwasserentsorgung der Gemeinde Holzheim a. Forst die Pflichtvereinbarung des Landratsamtes in Kraft ist, wird eine Anpassung dieser Zweckvereinbarungen erfolgen.
Da der AZV die Gemeinde Holzheim a. Forst in sein Entwässerungsgebiets einbezieht, ist eine zusätzliche direkte Vereinbarung der Stadt Regensburg mit der Gemeinde Holzheim a. Forst nicht erforderlich. Vereinbarungspartner der Stadt Regensburg bleibt insoweit auch für den Bereich Holzheim a. Forst der AZV.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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