Sachverhalt:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 11. November 1997 wurde vollständig überarbeitet und mit Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 01.10.2017 (ausgefertigt am 14.08.2017, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 37, 73. Jahrgang vom 11.09.2017) neu erlassen. Die neue Abfallwirtschaftssatzung ist mit Wirkung zum 01.10.2017 in Kraft getreten. Die Regierung der Oberpfalz hat hinsichtlich der aktuellen Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b der Abfallwirtschaftssatzung („Ausschluss von der Abfallentsorgung“) mitgeteilt, dass im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayAbfG die Zustimmung der Regierung der Oberpfalz erforderlich ist.
Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung Aufgrund des Zustimmungserfordernisses durch die Regierung der Oberpfalz kam die Verwaltung, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 11.07.2017 mündlich bekannt gegeben, zu dem Ergebnis, dass eine Novellierung des § 5 Abs. 1 AbfS angezeigt erscheint. Durch die Neufassung des § 5 Abs. 1 ergeben sich in der Praxis keine Änderungen. Der Satzungstext wurde konkretisiert, so dass dem Bürger der Entsorgungsweg besser und transparenter aufgezeigt wird. Die Neufassung entspricht nun dem Text der Mustersatzung und damit ist eine Zustimmung der Regierung der Oberpfalz nicht mehr erforderlich.
Nachdem auf Grund der Regelung in § 5 Abs. 1 ohnehin eine Änderung erforderlich war, werden bei dieser Gelegenheit auch formelle Fehler korrigiert (Datum in der Überschriftzeile und Ausfertigungsvermerk) und die Satzung wird insgesamt neu erlassen.
Zur Darstellung der bisherigen Rechtssituation liegt dieser Sitzungsvorlage die bisherige Abfallwirtschaftssatzung vom 01.10.2017 (ausgefertigt am 14.08.2017) als Anlage 1 bei. Der Entwurf der geplanten Novellierung ist als Anlage 2 beigefügt. In der Anlage 3 sind die Änderungen der entsprechenden Paragraphen 5 und 26 (Einfügungen und Streichungen) des bisherigen Satzungstextes kenntlich gemacht.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. Die bisherige Abfallwirtschaftssatzung vom 01.10.2017 sowie die Abfallwirtschaftssatzung von 1997 treten gleichzeitig außer Kraft.
Beteiligung Im Rahmen des Satzungssverfahrens wurden verschiedene Fachstellen beteiligt.
Ergebnis Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abfallwirtschaftssatzung laut beigefügtem Entwurf (Anlage 2) neu zu erlassen. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt rückwirkend zum 01.10.2017 eine Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS) laut beigefügtem Entwurf vom 23.10.2017, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlagen:
Anlage 1:bisherige Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 01.10.2017 (ausgefertigt am 14.08.2017) Anlage 2:Entwurf Satzungstext der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS), Stand 23.10.2017 Anlage 3:Gegenüberstellung der Änderungen von § 5 und § 26 zum bisherigen Satzungstext mit erkennbaren Einfügungen und Streichungen, Stand 23.10.2017
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