Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne (Flur-Nr. 2843, Gemarkung Regensburg) ist aufgrund der in dem Bereich erwarteten Kinderzahlen ein Kinderhaus eingeplant (MINT Haus).
Durch Verzögerung im Planungs- und Bauablauf des geplanten Kinderhauses können die erforderlichen Kinderbetreuungsplätze im Nibelungenareal nicht angeboten werden (MINT Haus).
Mit Fertigstellung der ersten Wohnanlagen, besteht jedoch bereits konkreter Bedarf. Die notwendigen Plätze sollen daher kurzfristig und temporär durch eine Containeranlage mit 5 Gruppen und einem Mehrzweckraum auf dem Grundstück WA 6 des Nibelungenareals geschaffen werden.
Die Containeranlage soll in Anlehnung die Planung und die des Standard der temporären Containeranlage am Weinweg errichtet werden.
Bei der Beschaffung von Containeranlagen, ist sowohl für die Beschaffenheit (Anforderungen der ENEV) als auch für den Wirtschaftlichkeitsvergleich (Miete zu Kauf), die Nutzungsdauer ausschlaggebend. Für die Containeranlage im Nibelungenareal geht Amt 52 von einer Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren aus. Derzeit ist geplant den Kindergarten auf Mietbasis zu erstellen.
2. Konstruktion und technische Standard
Die Modulkonstruktion für den geplanten Containerkindergarten soll aus neuen bzw. generalüberholten Containern mit Standardabmessungen bestehen. Die Oberflächen von Wänden, Decken und Böden sowie Fenster und Türen sollen nach den allgemeinem Containerstandard ausgeführt werden.
Die technischen Spezifikationen der Mietcontaineranlage orientieren sich ebenso an den Standards der geplanten Containeranlage am Weinweg, und müssen im Rahmen der weiteren Planungen noch präzisiert werden. Erschließung Trinkwasser und Kanal Wegen fehlender Anschlüsse muss für die Mietcontainer sowohl ein neuer Kanalanschluss für die Schmutzwasserentwässerung als auch ein neuer Hausanschluss für Trinkwasser gelegt werden. Die Dachentwässerung soll in vorhandene Sinkkästen des Parkplatzes eingeleitet werden.
Heizungsanlage Die Wärmeversorgung für die vorgesehene Nutzungsdauer von ca. 3 Jahren, soll über raumweise angeordnete elektr. Heizkonvektoren erfolgen.
Sanitäranlagen Es sind Sanitärcontainer für Kinder, welche jeweils in kindgerechter Höhe montiert werden, vorgesehen. Ferner sind in den Sanitärcontainern je zwei Personal WCs und Duschplätze enthalten. Zusätzliche Wasser- und Abwasseranaschlüsse gibt es für Küchen, Putzräume usw. im Gebäude.
Die Warmwasserbereitung soll dezentral über elektrische Durchlauferhitzer bzw. Warmwasserspeicher erfolgen.
Lüftungsanlagen Die Lüftung der Räume erfolgt über Fenster. Lediglich fensterlose, innenliegende Räume werden über Kleinlüfter mechanisch entlüftet. Abluftanschlüsse für Dunstabzüge im Küchenbereich werden ebenfalls bei Bedarf vorgesehen.
Für den temporären Kindergarten ist folgendes Raumprogramm geplant:
5 Gruppenräumejeweils ca. 51 m² 1 Mehrzweckraumca. 51 m² 4 Nebenräumejeweils ca. 16 m²
1 Nebenraum EGca. 16 m² Anschlüsse: - Doppelspüle - Geschirrspüler - Waschmaschine - Trockner
Küche ohne Vorratsraum ca. 33 m² Auslagerungscontainerca. 33 m² Putzraumca. 16 m² Personalraumca. 33 m² Büro Leitungca. 16 m² Abstellraumca. 16 m²
4 Garderobencontainerjeweils ca. 16 m² 4 Sanitärcontainerjeweils ca. 16 m²
jeweils 3 WCs / nicht barrierefrei / gemischt / kindgerecht insgesamt 2 WCs Personal / nicht barrierefrei / gemischt insgesamt 1 Dusche / 1 Klappwickeltisch
Das Raumprogramm muss noch der Regierung zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Erweiterung der laufenden Betriebskostenzuschüsse. Es kann daher zu Abweichungen des Raumprogramms aufgrund von Regierungsauflagen kommen.
Ende November 2017 wurde der geplante Standort noch einmal verändert, auf das Grundstück östlich der Fläche WA 6 (siehe Lageplan).
Ab Vorliegen der Mittelfreigabe und einem durch die Regierung bestätigten Raumprogramm, wird für die Errichtung einer entsprechenden Anlage ein Zeitrahmen von ca. 13 Monaten benötigt. Dies beinhaltet vorbereitende Untersuchungen, Bauantrag mit Baugenehmigung, Ausschreibung, Vergabe Fertigung, Aufbau und Errichtung der Außenanalgen.
Somit kann, wenn zuvor beschriebene Rahmenverbindungen erfüllt sind, von einer Erstellung bis Ende 2018 – Anfang 2019 ausgegangen werden.
5. Kosten und Finanzierung
Für die Errichtung der Anlage belaufen sich die Kosten gemäß Kostenschätzung auf ca.:
(nicht enthalten: Umzugs- und Möblierungskosten)
Büro, Küchen, Nebenräume, Flur 420.000,00 €
Im gültigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 sind für die Maßnahme keine Mittel eingestellt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € müssen deshalb außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Vormerkung allgemeine Rücklage in Höhe von 20 Mio. € für Schulbau- und Kindertagesstättenprogramm.
Bei HHSt. 0.4641.5394 werden Mittel in Höhe von 1.200.000,00 € für Miete und bei HHSt. 0.4641.5494 Mittel in Höhe von 300.000,00 € für Erschließung, Vorarbeiten, Planungsleistungen und Außenanlagen außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HHSt. 1.9101.3100) mittels Zuführung vom Vermögenshaushalt (HHSt. 1.9161.9000) an den Verwaltungshaushalt (HHSt. 0.9161.2800).
Bei HHSt. 1.4641.9350 werden Mittel in Höhe von 420.000,00 € für Möblierung und Zimmerausstattung außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HHSt. 1.9101.3100). Beschlussvorschlag:
Die Errichtung eines temporären Kindergartens, auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne entsprechend dem Bericht der Verwaltung.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € werden gemäß Berichtsvorlage außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Vormerkung allgemeiner Rücklagen in Höhe von 20 Mio. € für Schulbau- und Kindertagesstättenprogramm.
Anlagen: 1x Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||