Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2017 wurde das Förderprogramm Elektromobilität sowohl im Hinblick auf den Personenkreis als auch im Hinblick auf die zu fördernden Maßnahmen erweitert.
Neu gegenüber dem bisherigen Programm war Folgendes:
-Pedelecs für den gewerblichen Bereich - Lastenpedelecs nicht nur für den gewerblichen Bereich sondern auch für Privatpersonen - Lastenfahrräder für Privatpersonen und für den gewerblichen Bereich - Fahrradanhänger für Privatpersonen und für den gewerblichen Bereich - Elektroroller für Privatpersonen und für den gewerblichen Bereich - Elektroautos für den gesamten gewerblichen Bereich - auch das Leasing wird gefördert
Für das ursprüngliche Taxiförderprogramm (in Kraft seit 01.12.2015) wurde ein Antrag, für die erste Erweiterung (in Kraft seit 01.11.2016) wurden 6 Anträge eingereicht und genehmigt. Für die sieben Förderbescheide wurde eine Summe von 16.049,08 € bewilligt. Nach Erweiterung des Förderprogramms gingen vom 15. August bis 15. Januar 153 Anträge ein. Davon konnten bisher 131 Bewilligungsbescheide mit einem Förder- volumen von 161.641,35 € ausgestellt werden. (Stand 15.01.2018). Insgesamt ergibt sich ein Fördervolumen von 177.690,43 €. Damit verbleiben von den ursprünglich bereitgestellten 250.000,- € noch 72.309,57 €. Ausgehend von einer durchschnittlich bewilligten Fördersumme von 35.000,- € pro Monat könnte das Förderprogramm noch bis Ostern fortgeführt werden.
Die Weiterführung des Förderprogramms jedenfalls für das gesamte Jahr 2018 ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
Das Förderprogramm für Wohngebäude wird bisher nur zurückhaltend angenommen (bisher wurde nur 1 Antrag bewilligt). Da gerade im Bereich der Gebäudedämmung ein hohes Energieeinsparungspotential vorhanden ist, muss die Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf dieses Förderprogramm massiv verstärkt werden. Auch vermehrte Anreize durch den Gesetzgeber wären hilfreich. Derzeit ist jedoch weiterhin davon auszugehen, dass die Fördermittel aus dem Förder- programm Wohngebäude im Jahr 2018 bei weitem nicht ausgeschöpft werden, da die Durchführung auch einen entsprechenden Vorlauf (u.a. für Planung, Abklärung der Gesamtfinanzierung…) haben.
Es wird daher vorgeschlagen, die Mittel 2018 für das Förderprogramm ‘Wohngebäude‘ (UA 7916/03 - HhSt. 1.7916.9883) von 500.000 € um 300.000 € auf 200.000 € zu reduzieren und im Gegenzug die Mittel 2018 für das Förderprogramm ‘E-Mobilität‘ (UA 7916/01 - HhSt. 1.7916.9871) von 100.000 € um 300.000 € auf 400.000 € zu erhöhen.
Die haushaltsrechtliche bzw. –technische Abwicklung der Mittelumschichtung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit – DR 1796.
Derzeit ist nicht endgültig abschätzbar, ob das Förderprogramm Elektromobilität auch weiter- hin so gut angenommen wird. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Förderung aber jedenfalls für 2018 gesichert sein, um die jetzt schon eingetretenen positiven Effekte im Hinblick auf Verkehrsbelastung und Schadstoffreduzierung noch weiter zu verstärken. Die weitere Entwicklung im Bereich der Elektromobilität ist jedoch genau zu beobachten. In einem weiteren Schritt ist dann zu beurteilen, ob eine Förderung auch über das Jahr 2018 hinaus sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist um reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Förderproramm Elektromobilität wird für das Haushaltsjahr 2018 um 300.000,- € aus dem Förderprogramm Wohngebäude aufgestockt und im Rahmen der bisherigen Förderrichtlinien fortgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Reaktionen auf die Umweltzone, der Preisentwicklung bei Elektroautos und im Hinblick auf die staatliche Förderung der Elektromobilität einen Vorschlag zur Fortführung des Programms über 2018 hinaus zu erarbeiten.
Anlagen:
Übersicht geförderte Maßnahmen im Förderprojekt Elektromobilität
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