Vorlage - VO/18/13962/67  

 
 
Betreff: Sanierung von drei Mauerabschnitten der Maueranlage Herzogspark mit Errichtung eines Geländers zur Absturzsicherung bei den Stützmauern am Prebrunnturm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
07.02.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
22.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I. Ausgangssituation

 

Der Herzogspark bildet den westlichen Abschluss des von Fürst Carl Anselm von Thurn und Taxis geschaffenen Alleengürtels um die Altstadt. Mit einer Fläche von ca. 1,5 ha zählt er zu den kleineren Parks der Stadt.

Die Ursprünge der Maueranlagen des Parks reichen bis in das Jahr 1293 zurück, als nach Erweiterung der Stadt (sogenannte „Westnerwacht“) eine neue Stadtmauer errichtet wurde. Der dazugehörige Stadtgraben bildet heute einen wesentlichen Teil des Herzogsparks. 1552 ließ Graf von Eberstein zwischen Prebrunntor und Graben einen künstlichen Hügel aufschütten und auf diesem eine Bastei errichten. Die Bastei wurde 1656/58 und 1706 erweitert und prägt nachhaltig die heutige Gestalt des Parks. 1935 erwarb die Stadt Regensburg das Gelände und legte dort 1950 bis 1952 einen öffentlichen Park an.

Aufgrund von Schädigungen, die an mehreren Stellen der Maueranlagen offensichtlich wurden, beauftragte das Amt für Hochbau 2016 einen Statiker zur Untersuchung der historischen Stützwände. Die Voruntersuchungen, in Abstimmung mit der Denkmalpflege und dem Gartenamt, erbrachten das Ergebnis, dass wegen fortschreitenden Schäden an drei Mauerabschnitten unaufschiebbare Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Im Bereich des Prebrunnturms sind seit geraumer Zeit Bereiche aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt - auf der oberen Parkebene, wegen fehlender Absturzsicherung, unterhalb des Turms im hinteren Bereich des Bolzplatzes aufgrund der Gefahr herabstürzender Mauersteine.

 

II. Beschreibung der Maßnahme 

Die geplanten Maßnahmen sind für die Gewährleistung der Sicherheit der Parkbesucher und zur Erhaltung des Bau-, Garten- und Naturdenkmals Herzogpark mit seinen einzigartigen Mauerlandschaften erforderlich. Die dringend zu sanierenden Abschnitte der Maueranlage des Herzogspark sind entsprechend ihrer Lage in drei Bauteile gegliedert.

 

1. Mauerabschnitt / Bauteil 1 - Stützmauer beim Prebrunnturm:

Bei diesem Mauerabschnitt muss aus Sicherheitsgründen dringend eine verbesserte Absturzsicherung angebracht werden, die wie mit der Denkmalpflege abgestimmt, auf der Mauerkrone zu befestigen ist. Die Montage des Geländers ist aber erst nach der Sanierung der schadhaften Stützmauer sinnvoll. Das Geländer soll in Anlehnung an das bestehende Geländer auf dem Prebrunnturm als Schmiedeeisenarbeit ausgeführt werden.

Der Mauerabschnitt / Bauteil  1 am Prebrunnturm ist wiederum in vier Abschnitte aufgeteilt.

1.1 Der Abschnitt eins, die Stützmauer direkt beim Prebrunnturm, besteht aus einem Konglomerat unterschiedlichster Natursteine und Vollziegel. Als Schadensbild sind hier Störungen, Setzungen und Verschiebungen im Mauergefüge sichtbar. Außerdem sind die Mauerwerksfugen stark ausgewaschen. Als Instandsetzungsmaßnahmen sind Entfernung des Bewuchses, Reinigen und Verfüllen der Mauerwerksfugen sowie Ergänzen von stark verwitterten Steinen bzw. kleineren Mauerwerksbereichen an der Mauerkrone vorgesehen. Dieser Mauerwerksbereich soll im Anschluss an die Instandsetzung, in Anlehnung an den sanierten Prebrunnturm, eine Putzschlämme erhalten.

1.2 Zweiter Abschnitt des Bauteils 1 ist die obere Stützmauer zwischen Prebrunnturm und Bastion Eckturm. Dieses Mauerwerk besteht aus Natursteinquadern. Zur Errichtung der Absturzsicherung muss die Betonabdeckung und die oberste Steinreihe rückgebaut und erneuert werden. Da wegen der Böschungslage die Gründung der Mauer nicht durchgehend frostsicher ausgebildet ist, muss hier nach Rückbau des Erdreichs bei der Böschung ein Stahlbetonbalken in L-Form vorgesetzt werden. Die Bepflanzung an der Böschung wird mit Bodendeckern angelegt, die das neuerliche Aufgehen von Baumsämlingen auf der Mauer und in der Steilböschung weitestgehend verhindern sollen.

1.3 Dritter Abschnitt ist die untere Stützmauer zwischen Prebrunnturm und Bastioneckturm bei der Hundsumkehr. Diese Mauer besteht aus einem mehrschichtigen Mauerwerk mit einer Tiefe bis zu 265 cm und aus einer ca. 20 cm starken Vorsatzschale aus Natur- und Betonsteinen. Bei diesem Wandabschnitt ist insgesamt eine Ausbauchung zu beobachten, das Mauerwerksgefüge zeigt Störungen, Setzungen und Verschiebungen. Nach Abstützung der oberen Stützwand, Beseitigung des Bewuchses an der Böschung sowie kartografischer Dokumentation der Wand wird die untere Stützwand zurückgebaut und erneuert.

1.4 Als vierter Abschnitt ist der Bastioneckturm bezeichnet. Die Ostseite des Eckturms weist einen diagonalen Mauerwerksriss auf, das Mauerwerksgefüge ist durch Setzungen und Verschiebungen gestört. Der Riss wird durch Verdübelungen mittels Edel-stahlgewindestangen saniert. Schadhaftes Mauerwerk wird durch Austausch bzw. Ergänzungen von Steinen instandgesetzt. Zum Abschluss erhält auch der Eckturm eine Oberfche aus Putzschlämmen.

 

2. Mauerabschnitt / Bauteil 2 Stützmauer am Bastioneckturm:

Der zweite dringend zu sanierende Wandabschnitt betrifft einen kurzen, stark geschädigten Mauerabschnitt, am Bastioneckturm innerhalb der Parkanlage. Wegen des Erd- und Wurzeldrucks sowie aufgrund von Witterungseinflüssen zeigen sich hier starke Ausbauchungen sowie Verschiebungen und Zerstörungen im Mauergefüge. Auch dieser  Teilabschnitt ist komplett abzutragen und wiederaufzubauen. Zugleich ist geplant, die steile Böschung mit Erdnadeln und ggf. mit einer Stahlbetonvorsatzschale zu sichern, um langfristig durch die Stabilisierung der Böschung neue Schäden von der Wand abzuhalten. Aus Sicherheitsgründen ist es hier erforderlich zwei Spitzahornbäume im oberen Böschungsbereich zu entfernen (nach dem 01.10.2018). In deren Wurzelbereich muss für die Mauersanierung durch Rückschnitt und Beseitigung von Wurzeln eingegriffen werden, wodurch die Standfestigkeit der Bäume soweit vermindert wird, dass die Verkehrssicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

3. Mauerabschnitt / Bauteil 3 -  Stützwand entlang der Straße „Am Prebrunntor:

Bauteil 3 bezeichnet die Maueranlage entlang der Straße „Am Prebrunntor“ beim Naturkundemuseum. An der östlichen Ecke zum Naturkundemuseum ist hier bereits ein Mauerstück eingestürzt. Dieser Mauerabschnitt ist deshalb dringend zu sanieren. Die Natursteinmauer weist bei diesem Mauerabschnitt starke Ausbauchungen und schwere Gefügeschäden auf. Aufgrund des Schadensbildes muss die Wand abschnittsweise rück- und neu aufgebaut werden. Der Metallzaun entlang des Straßenverlaufs ist dazu auch abzubauen und vor dem Wiederaufbau zu restaurieren. Beim Abbau der Mauer sind der Bewuchs bzw. die tiefen Durchwurzelungen zu entfernen. Zusätzlich wird ein Teilstück der Mauer beim Naturkundemuseum, das bereist ausgebrochen ist, neu aufgebaut. Das fehlende Stück Metallzaun in diesem Bereich ist neu zu errichten.

 

III. Naturschutz und Denkmalpflege

Die Sanierungsmaßnahmen und die Maßnahme zur Errichtung der Absturzsicherung auf dem Bauteil 1 werden in enger Abstimmung mit dem Denkmal- und Naturschutz durchgeführt. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) wird die Auflagen zum Schutz des Baumbestandes und des Parks, sowie zum Schutz des Kinderspiel- und Bolzplatzes „An der Hundsumkehr“ (BV 1.2 / Baustelleneinrichtungsfläche) überwachen. In ähnlicher Weise werden die denkmalpflegerischen Belange durch eine denkmalpflegerische Baubegleitung abgedeckt.

 

IV. Zeitlicher Ablauf

Die Sanierungsmaßnahme ist auf zwei Bauabschnitte (BA) aufgeteilt. Mit dem ersten BA  wird im 2./3. Quartal 2018 begonnen, dieser Bauabschnitt soll 2018 fertiggestellt werden. Im ersten BA sind Bauteil 1 „Stützmauer beim Prebrunntor“ mit der aus Sicherheitsgründen notwendigen Errichtung der Absturzsicherung, sowie Bauteil 2 „Mauerabschnitt am Bastion Eckturm“ zusammengefasst. Die dafür notwendigen Baumrodungen erfolgen erst nach dem 1.10.2018. Der zweite BA Bauteil 3 „Stützmauer entlang der Straße „Am Prebrunntor“, wird voraussichtlich von April bis Juni 2019 gebaut.

 

 

 

V. Baustelleneinrichtung

Da die Lagermöglichkeiten für Mauersteine und sonstiges Material, Geräte und Maschinen innerhalb des Parks äerst begrenzt sind, wird unterhalb des Prebrunnturms auf einer Teilfläche des Bolzplatzes die Baustelleneinrichtung erfolgen. Die Zufahrt erfolgt über einen mit Bauzäunen abgesperrten Korridor entlang des Spielplatzes „Hundsumkehr“, der an der Südseite einen zweiten Zugang besitzt. Damit werden Baustellen- und Spielbetrieb sicher voneinander getrennt. Diese Baustelleneinrichtungsfläche wird zeitlich und räumlich auf ein Minimum begrenzt. Ein Sicherheitskoordinator wird diese Bereiche überwachen.

 

VI. Finanzierung

Im Investitionsplan 2017 bis 2021 stehen für das Jahr 2018 unter der HHST 1.3651.94502, 580.000 € (ohne Absturzsicherung) für die beschriebenen Maßnahmen bereit. Aufgrund der Preissteigerung und zusätzlicher Erfordernisse seitens des Natur- und Denkmalschutzes erhöhen sich die Gesamtkosten um 30.000 € von 580.000 € auf 610.000 €. Die Kostensteigerung wird bei der aktuellen IP-Fortschreibung 2018 berücksichtigt. Die Kosten für die Maßnahme zur Errichtung des Absturzgeländers bei der Stützmauer am Prebrunntor belaufen sich auf ca. 38.960 €. Der Haushaltsrest in Höhe von 38.960,19 € bei Hhst. 1.5801.9452 wurde zur Übertragung beantragt. Der Mittelabfluss erfolgt nach erfolgter Sanierung Mauerabschnitt/Bauteil 1 in 2018. Die Gesamtkosten einschließlich Absturzsicherung betragen somit gerundet 649.000 €.

Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme 2019 war bei der IP-Anmeldung 2017 noch nicht bekannt und wird deshalb erstmalig bei der IP-Fortschreibung 2018, entsprechend des zu erwartenden Mittelabflusses, berücksichtigt. Wegen der Verschiebung des Ausführungs- und damit auch Fertigstellungstermins der Sanierungsmaßnahme unter Hhst. 1.3651.94502 sind 456.000 €r 2018 als kassenwirksam zu erwarten. Die restliche Summe in Höhe von 154.000 € wird 2019 kassenwirksam. Außerdem wird für 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 154.000 € benötigt.

 


 

 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Sanierung von drei Mauerabschnitten der Maueranlage des Herzogsparks, mit Errichtung eines Geländers zur Absturzsicherung bei den Stützmauern am Prebrunnturm, wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel,  zugestimmt.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-11-28 Geländer_14 (3556 KB)    
Anlage 2 2 2018-01-08 Bauteil 1 Doku_20 (1802 KB)    
Anlage 3 3 2018-01-08 Lageplan_18 (204 KB)    
Anlage 4 4 2018-01-08 Übersicht der Bauteile_19 (656 KB)    
Anlage 5 5 20180115162958 (820 KB)