Sachverhalt:
Die aktuelle Entwicklung und Neuordnung im Gewerbegebiet Haslbach wurde im und mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 30. März 2017 (VO/17/12937/85) manifestiert. Der heutige Verlauf der Weidener Straße passt nicht in dieses Gesamtkonzept und wird deshalb auf einer Länge von rund 300 m verlegt und an den bestehenden Anschlussstellenast der B 16 neu angebunden. Die straßenrechtlichen Voraussetzungen zur Einziehung der alten Weidener Straße wurden mit dem Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 19. September 2017 (VO/17/13409/65) geschaffen. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 25. Januar 2018 (VO/17/13885/65) müssen auch die in der Weidener Straße (alt) verlegten Sparten und Medien entsprechend dem geplanten Verlauf der Weidener Straße (neu) angepasst werden.
Maßnahmenbeschreibung:
Straßenverlauf:
Die Auflassung der Weidener Straße beginnt ab dem Abzweig von der Kreisstraße RS 6 (Coburger Straße bzw. Pilsen-Allee). Die Einmündung der Weidener Straße entfällt und der provisorisch errichtete Kreisverkehr wird zur abknickenden Vorfahrtsstraße von und zur B 16 umfunktioniert.
Stattdessen mündet die Weidener Straße künftig in den bestehenden Anschlussstellenast auf etwa halbem Wege zur B 16 ein. Mit der Verschiebung der Einmündung erhält auch die Weidener Straße einen neuen Verlauf. Sie knickt nach rund 150 m in die ehemalige Rehauer Straße ab und schwenkt nach rund 300 m wieder in die bestehende Weidener Straße zurück.
Verlegung der Medien und Sparten:
Zeitgleich und in enger Abstimmung mit der Verlegung der Weidener Straße und den damit verbundenen Bauarbeiten (Straße und Kanal) erfolgt die Verlegung der in der Weidener Straße (alt) befindlichen Sparten und Medien.
Die Kostenregelung bzgl. der Spartenverlegung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung, da in den jeweiligen Konzessionsverträgen (KV) bzgl. Gas, Strom und Wasser keine Regelungen für diesen Fall explizit vorgesehen sind. Eine Kostenbeteiligung der REWAG in analoger Anwendung von § 2 Abs. 3 der jeweiligen Konzessionsverträge wird geprüft und ggfs. ausgehandelt.
Zu den oben genannten Sparten gehören auch etwaige nachrichtentechnische Leitungen zur erforderlichen Anlagensteuerung.
Die damit verbundenen Erdarbeiten werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur reibungslosen Bauabwicklung im Rahmen der Tiefbaumaßnahme der Stadt mit ausgeschrieben und umgesetzt. Der Leitungsbau bzw. die Leitungsverlegungen dürfen aus Gewährleistungsgründen nur vom Versorger selbst, in diesem Fall von der REWAG durchgeführt werden. Dazu erhält die REWAG spartenbezogene Aufträge in Form von Kostenübernahmeerklärungen. Die Abrechnungen erfolgen zur Verwaltungsvereinfachung möglichst in pauschalierter Form.
Bei vorhandenen nachrichtentechnischen Leitungen, die unter die Regelungen des Telekommunikationsgesetz fallen, wird den jeweiligen Anbietern die Möglichkeit gegeben, ihre Trassen ebenfalls in den neuen Straßenverlauf umzuverlegen. Die dabei entstehenden Kosten hat der jeweilige Telekommunikationsanbieter selbst zu tragen.
Der im aufzulassenden Teilstück der Weidener Straße befindliche Spartenbestand wird vom jeweiligen Versorger stillgelegt bzw. außer Betrieb genommen. Ein Leitungsrückbau ist nicht erforderlich.
Sonstiges:
Die Maßnahme befindet sich in der Zone III b des ausgewiesenen Wasserschutzgebietes Sallern. Es werden die einschlägigen Regelungen bei der Verlegung der Sparten und Medien eingehalten sowie die Belange des Wasserhaushalts und des Gewässerschutzes beachtet.
Bauabwicklung:
Der Bau der Weidener Straße ist ab Bau-km 0+075 erst nach einer betrieblichen Umstrukturierung, frühestens 2019, möglich. Daher wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitte geteilt. In 2018 kann in einem ersten Schritt der Umbau des Anschlussstellenastes mit dem Bau des neuen Kreisverkehrs erfolgen. Die Fertigstellung der Weidener Straße erfolgt 2019. Die Verlegung der Sparten und Medien erfolgt zeitlich parallel zum Kanal- und Straßenbau. Mit der Gesamtfertigstellung der Straße werden auch die Sparten und Medien in Betrieb genommen.
Kosten:
Nach derzeitigem Sachstand und gemäß der kalkulatorischen Gesamtübersicht der REWAG vom November 2017 wurden folgende Kosten für die Spartenverlegung ermittelt.
Gas und Wasser:
1. Dienstleistungen einschließlich Erdbauca. 181.000 € 2. Material ca. 25.000 € Gesamt:ca. 206.000 € ca. 245.000 € brutto
Strom:
1. Dienstleistungen einschließlich Erdbauca. 82.000 € 2. Material ca. 24.000 € Gesamt:ca. 106.000 € ca. 125.000 € brutto
Nachrichtentechnik:
1. Dienstleistungen einschließlich Erdbauca. 30.000 € 2. Material ca. 11.000 € Gesamt:ca. 41.000 € ca. 50.000 € brutto
Für die weitere Baureifmachung und erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden Kosten i.H. von rund 65.000 Euro brutto erwartet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen somit insgesamt rd. 485.000 €.
Finanzierung:
Im gültigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 sind für das Teil-Vorhaben Spartenverlegung mit weiterer Baureifmachung noch keine Mittel berücksichtigt.
Um dies durchführen zu können wären auf der HhSt. HhSt. 1.7911.9580 „Sonstige Förderung der Wirtschaft Wirtschaftsförderung - Baureifmachung“ entsprechende Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zusätzlich bereitzustellen.
Der Finanzierungsbedarf i.H.v. insgesamt ca. 485.000 € könnte durch eingeplante HhMittel bei den HhSt. 1.7919.9850 „Sonstige Förderung der Wirtschaft ‚Breitband‘ – Kostenbeteiligungen Stadt“ mit 200.000 €, HhSt. 1.7919.9689 „Sonstige Förderung der Wirtschaft ‚Breitband‘ - Konzept“ mit 50.000 €, HhSt. 1.7911.9320 „Sonstige Wirtschaftsförderung Grunderwerb“ mit 65.000 € sowie HhSt. 1.6157.9506 „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ - Straßenbau ‚Wohngebiet III‘“ mit 170.000 € in 2018 und 2019 abgedeckt werden, bei denen entsprechende Minderbedarfe bestehen.
Für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt dies durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung, die im Nachtragshaushaltsplan 2018 abgelöst wird. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- bzw. Finanz- und Investitionsplanung.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verlegung der in der Weidener Straße befindlichen Sparten und Medien sowie die Durchführung der weiteren Baureifmachung sind nach Maßgabe des Sachverhalts im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in 2018 und 2019 durchzuführen.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Auf der HhSt. 1.7911.9580 werden zum einen Haushaltsmittel i.H.v. 315.000,00 € gem. Art. 66 GO sowie zum anderen Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 170.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HhSt. 1.7919.9850 i.H.v. 200.000,00 €, bei HhSt. 1.7919.9689 i.H.v. 50.000,00 €, bei HhSt. 1.7911.9320 i.H.v. 65.000 € sowie durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei HhSt. 1.6157.9506 i.H.v. 170.000,00 €.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||