Vorlage - VO/18/14143/10  

 
 
Betreff: Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der R-Tech GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der R-Tech GmbH beschlossen. Demnach besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet unter anderem als Mitglied den jeweiligen Oberbürgermeister/die jeweilige Oberbürgermeisterin oder einen Bürgermeister/eine Bürgermeisterin der Stadt Regensburg.

 

Nach § 7 Abs. 4 nnen die von der Gesellschafterin entsandten Aufsichtsratsmitglieder durch diese jederzeit abberufen werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer einmonatigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederliegen. Im Übrigen können alle Aufsichtsratsmitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Gesellschafterversammlung mit ¾ Mehrheit abberufen werden.

 

Die Registereintragung des Gesellschaftsvertrages ist mittlerweile erfolgt und die geänderten Regelungen finden Anwendung.

 

Nach Maßgabe des geänderten Gesellschaftsvertrages soll Frau Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer anstelle des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat entsandt werden. Dafür ist eine Abberufung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vonnöten. Diese kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Gesellschafterversammlung mit ¾ Mehrheit erfolgen, da der Oberbürgermeister bislang nicht entsandtes, sondern geborenes Mitglied des Aufsichtsrates war.

 

Ein wichtiger Grund liegt vor, da der Oberbürgermeister die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden aufgrund seiner vorläufigen Amtsenthebung seit mehr als einem Jahr nicht wahrnehmen kann. Bislang ist nicht absehbar, wann die Suspendierung aufgehoben und der Oberbürgermeister wieder dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehen wird. Um die Funktionsfähigkeit der R-Tech GmbH und ihrer Organe sicherzustellen, ist es deshalb erforderlich, die Abberufung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Der Geschäftsführer der R-Tech GmbH soll daher aufgefordert werden, die Gesellschafterversammlung einzuberufen 13 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag), damit diese über die Abberufung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs aus dem Aufsichtsrat entscheiden kann.

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg fordert den Geschäftsführer der R-Tech GmbH auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Abberufung von Herrn Oberbürgermeister Joachim Wolbergs aus dem Aufsichtsrat entschieden wird. Nach erfolgter Abberufung wird Frau Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer in den Aufsichtsrat entsandt.