Vorlage - VO/18/14371/11  

 
 
Betreff: Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
19.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Stellenplans 2018 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

 

1.  Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzenberechnung

 

     Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

     kommission v.  17.05.2018 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

     Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

 

UA

Stkz

Punkt--wert

Von BesGrp / EG

Nach BesGrp / EG

 

0221

11 1500

49

A 11

 

   A 12

0100

12 25

49

A 11

   A 12

0100

12 26

49

A 11

   A 12

0331

21 2002

25

A 8

   A 9 (2.QE) 

4071

51 3102

40

EG S 14

   A 11

6011

60 2400

49

EG 11

  A 12

6002

62 120

49

A 11

   A 12

6002

62 210

49

A 11

   A 12

6141

63 224

17

A 9

   A 7 / A 8

7001

65 35103

25

A 8

   A 9 (2.QE)


2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

        Besoldungsgesetz- 4. QE -

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

 

       28,00

 

5% aus 674,02= 33,70

 

34,00

 

6,00 Anhebungen

glich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 6 Planstellen von A 13 / A 14  nach A 15.

 

Es wird folgende Stellenplanänderung vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

610561 3000A 13 / A 14A 15

 

 

Nach VV zu § 6 KommHV sind Stellen grundsätzlich nach der tatsächlichen Stellenbesetzung im Haushaltsjahr auszuweisen.

 

Im Hinblick auf diese Vorschrift und die Stellenbesetzungssituation wird folgende Stellenplanänderung vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

116133 0001A 15A 13 / A 14

 

 

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

 

 

       8,00

 

 

 

1,5% aus 674,02 =  10,11

 

 

10,00

 

 

 

 

 

2,00 Anhebung möglich

 

 

 

 

Es besteht die Möglichkeit der Anhebung von 2 Planstellen von A 15  nach A 16.

 

 

Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

601160 0001A 15A 16

610561 0001A 15A 16


2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

       oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5  Besoldungsgesetz

 

 

BesGrp

Vollstellen lt.

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16+Z

 

0,0

 

30% aus 4,0 = 1,20

 

1,0

1 Anhebung möglich

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z.

 

Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.


3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

3.1. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

       Lehrkräfte an beruflichen Schulen  (Schl. 40 + 49) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter desheren Dienstes Lehrkräfte an beruflichen Schulen beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

142,08

7,00

149,08

 

   141,08

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 63,62

     64,00

8 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    4,00*)

0,00

    4,00

 

       4,00

 

 

 

 

212,08

 

   212,08

 

 

*) davon 1 Planstelle im Schulaufsichtsdienst (StKz 40 0001)

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 8 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15.

 

Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

3.2. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

       Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter desheren Dienstes Lehrkräfte an Gymnasien beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

2,00

47,00

 

     47,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 21,00

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

70,00

 

     70,00

 

 


3.3. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

       Eingangsamt BesGr A 10 3. QE - (Schlüssel 42) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

23,00

4,00

27,00

 

    27,46

 

A 12

  9,00

0,46

  9,46

25 = 9,11

      9,00

0,46 Überhang

 

 

 

36,46

 

    36,46

 

 

Zum Abbau des Überhangs bei BesGr. A 12 ist bei der Stelle StKz 40 2802 (0,46-Stelle) ein kw-Vermerk vorhanden.

 

 

 

 

3.4. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) Fachlehrkräfte für

       Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für Fachlehrkräfte in der Hauswirtschaft beschlossen.

 

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

  3,00

0

3,00

 

    3,00

 

A 12

  1,00

0

1,00

25 = 1,00

    1,00

 

 

 

 

4,00

 

    4,00

 

 

 

 

 

 

4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

    stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

    schaffen.  Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


 

 

  1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

 

  1. Der Personalausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Nachtragshaushalt 2018 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Nachtragshaushalt 2018 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die am 19.06.2018 vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.