Vorlage - VO/18/14377/51  

 
 
Betreff: Neuschaffung und personelle Besetzung des Stadtteilprojektes West
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I.Stadtteilprojekte im Allgemeinen

 

1997 eröffnete in Burgweinting das erste Stadtteilprojekt (StP) des Amtes für Jugend und Familie. Inzwischen gibt es vier Stadtteilprojekte in Regensburg (StP Nord, StP Ost mit der Außenstelle Hohes Kreuz, StP Burgweinting, StP Humboldtstraße), die in ihrem Auftrag gleich, in ihrer Schwerpunktsetzung unterschiedlich und in ihrer Genese heterogen sind. Die wesentliche Rechtgrundlage des Arbeitsbereiches aller Stadtteilprojekte ist in § 16 SGB VIII[1] (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) beschrieben.

Alle Stadtteilprojekte bieten offene Familienbildungsangebote an, welche den Zugang der Zielgruppe, nämlich Familien in problematischen Lebenslagen, erleichtern soll. Ist der Kon-takt zum Stadtteilprojekt hergestellt, kann sich die Klientel zu folgenden Themenbereichen beraten lassen:

-Hilfe und Unterstützung bei allen persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten

-Beratung in Erziehungsfragen

-Beratung bei Trennung und Scheidung oder bei der Gestaltung des Umgangsrechtes

-Hilfen zur unmittelbaren Problembearbeitung und Krisenintervention (z.B. drohender Wohnraumverlust, persönliche Krisen usw.)

-Informationen über soziale Dienste und Vermittlung an geeignete Fachstellen

-Lebenspraktische Hilfen in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Hilfen bei Antragstellung, Begleitung bei Behördengängen, usw.)

-Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche

(vgl. Stadtteilprojekte im Wandel Konzept 2020, beschlossen im Jugendhilfeausschuss vom 16.04.2015 VO/15/10835/51)

 

Durch Angebote sogenannter „Früher Hilfen“ will man präventiv wirken und bereits eingetretene Schwierigkeiten abmildern oder sogar beheben. In Abgrenzung zum Angebot der Frühen Hilfen durch Familienhebammen liegt der Schwerpunkt der Frühen Hilfen im Stadtteilprojekt nicht auf der Gesundheitsförderung, sondern auf der Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz der Eltern. Hilfreich dabei ist die Zugehörigkeit zum Amt für Jugend und Familie und die optimal vernetzte Arbeit der Stadtteilprojekte, so arbeiten diese insbesondere mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst (SPFD) des Amtes zusammen und kooperieren eng mit weiteren Fachkräften der Jugendhilfe wie Jugendzentren, Hausaufgabenbetreuung, Jugendsozialarbeit an Schulen und Erziehungsbeiständen sowie mit allen stadtteilbezogenen Organisationen und Einrichtungen.

Um das Aufgabenfeld umzusetzen und die Ziele der Prävention von kindeswohlgefährdenden Situationen und der Beratung und Betreuung von Familien erreichen zu können, bedarf es einer differenzierten pädagogischen Methodik. Neben den vorauszusetzenden fachlichen Kompetenzen wie Gesprächsführung und Kenntnisse der Sozialgesetzgebung und anderer einschlägiger Rechtskreise zählt vor allem der aufsuchende Charakter der sozialpädagogischen Stadtteilprojektarbeit zu den Vorteilen der sozialen Arbeit im Sozialraum. Die genaue Kenntnis über die Sozial- und Wohnstruktur im Stadtviertel ermöglicht die Knüpfung engmaschiger sozialer Netze, die das „Durchrutschen“ von Familien mit ihren Kindern in prekärer Lebenslage verhindern. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn man durch zahlreiche Hausbesuche mit der Zeit erfährt, dass Familie A in unmittelbarer Nachbarschaft von Familie B wohnt, und man hier eine gegenseitige Unterstützung aufbauen könnte, z B. in der Betreuung von Kindern.

Neben dem aufsuchenden Aspekt der sozialen Arbeit ermöglicht die ständige Präsenz im Stadtteil auch in der Komm-Struktur einen leichteren Zugang für die Klientel. Die Beratungsleistungen und erfolgreichen Hilfen sprechen sich im Stadtteil herum und der persönliche Aufwand, Beratungshilfen in Anspruch zu nehmen ist relativ gering. Nicht selten suchen Elternteile aufgrund der Empfehlung anderer Familien das Stadtteilprojekt auf.

Gruppenangebote für sozial schwache Familien ermöglichen einen ungezwungenen Zugang für die meist sehr jungen Mütter, weil die Hilfen vorwiegend auf den Umgang mit dem Kind fokussiert sind. In einem oft angebotenen Frauenfrühstück werden diverse Erziehungsthemen besprochen, ohne dass dies oberlehrerhaft wirkt. Hier wird deutlich, dass Wissen aus Peergroups gerne akzeptiert wird. Schließlich ermöglichen niedrigschwellige Angebote der Eltern- und Familienbildung einen leichten unverbindlichen ersten Kontakt zum Fachpersonal der Stadtteilprojekte und anderen Familien aus dem Stadtteil. Während der Angebote der Familienbildung kann man mit Gleichgesinnten in Kontakt kommen. In der Folge zeigt diese wenig aufdringliche Art des Zugangsversuches zu sozial schwachen Familien nicht selten Erfolge.

 

Der Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut vom Dezember 2013 schlug mit sehr hoher Priorisierung die Maßnahme Nr. 112 vor, wonach der Ausbau und die Weiterentwicklung von Stadtteilprojekten/Familienzentren zu verfolgen sind. Durch die Schaffung eines weiteren Stadtteilprojektes wird Nr. 8.2. der Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2014 2020 Rechnung getragen. Darin ist festgelegt: „Ausbau von Stadtteilprojekten. Wir wollen unter Einbeziehung der Erfahrungen von bestehenden Stadtteilprojekten dieses Angebot auf

andere Stadtteile ausweiten.“ Dieser Ausbau erfolgt bedarfsgerecht auf der Grundlage der im Jungendhilfeausschuss vom 16.04.2015 beschlossenen Konzeption „Stadtteilprojekte im Wandel Konzept 2020“ (VO/15/10835/51).

 

II.umliche Zuständigkeit des Stadtteilprojektes West

Das Einzugsgebiet des Stadtteilprojektes West wird im Norden durch das Südufer der Donau, im Süden durch die Bahnlinie, im Westen durch die Autobahn A 93 und im Osten durch die D.-Martin-Luther-Straße begrenzt. Erfasst werden somit die Blockgruppen:

01.01.02Bahnhofsviertel-West

01.02.01Westnerwacht

01.03.01Zentrum-Nordwest

01.03.02Zentrum-Ost

01.03.03Zentrum Süd-West

15.01.01Weinweg-Ost

15.01.02Stadtpark

15.01.03Rilkestraße

15.02.01rnbergpark Hedwigsklinik

15.02.02Margaretenau und

15.02.03Augustenstraße Ladehofstraße

 

Somit umfasst das Stadtteilprojekt nachstehend bildlich dargestellten Einzugsbereich:

 

III.Kenndaten über den Einzugsbereich des Stadtteilprojektes West

In nachfolgenden beiden Tabellen werden zunächst die Fallzahlen des Sozialpädagogischen Fachdienstes bezogen auf die Pflichtaufgaben § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen, §§ 27ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung und § 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten dargestellt.

Tabelle 1:Jugendhilfefallzahlen im Einzugsgebiet des Stadtteilprojektes West  2016

beschränkt auf die §§ 8a, 27ff. und 50 SGB VIII, ohne §§ 17, 18, 35a und umA

 


 

Tabelle 2:Jugendhilfefallzahlen im Einzugsgebiet des Stadtteilprojektes West  2017

beschränkt auf die §§ 8a, 27ff. und 50 SGB VIII, ohne §§ 17, 18, 35a und umA

Nachstehende Tabelle soll eine Vergleichbarkeit mit den bestehenden Stadtteilprojekten

herstellen:

 

Tabelle 3:Vergleich der Jugendhilfezahlen §§ 8a, 27ff. und 50 SGB VIII, ohne §§ 17, 18, 35a und umA in den Einzugsbereichen der Stadtteilprojekte

 

Anhand der Tabellen ist zu ersehen, dass die Bedarfslage, reduziert auf den Teilausschnitt der Fallzahlen des Sozialpädagogischen Fachdienstes in den Bereichen Kindeswohlgefährdungsmeldungen, Hilfen zur Erziehung und familiengerichtliche Beteiligung, durch den Zuständigkeitszuschnitt, erwartbar ähnlich zu den anderen Stadtteilprojekten gelagert ist. Zu berücksichtigen hierbei ist, dass der Bevölkerungsanteil der unter 21 bzw. 18 Jährigen etwas geringer ist, als an den anderen Standorten. Durch Fertigstellung des Wohngebietes „Am Dörnberg“ entstehen 300 weitere Wohneinheiten, ca. 70 davon sind geförderte Mietwohnungen. Durch das Wohngebiet ist folglich eine Steigerung der Bevölkerungszahlen der unter 21- bzw. 18-jährigen zu erwarten.

 

IV.umliche Verortung des Stadtteilprojektes West im Bürgerstift St. Michael

Mit Beschluss vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten sowie der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, am 30.06.2016 die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen zum Umbau und zur Umnutzung des Bürgerstifts St. Michael als „Menschen-in-Not-Schutzhaus“ (MeiNS) beschlossen.

 

Nach derzeitigem Planungstand werden die Bauarbeiten im Bürgerstift St. Michael Ende des Jahres abgeschlossen werden. Somit kann es ab Januar 2019 bezogen und ein Stadtteilprojekt eingerichtet werden. Die konkrete Verortung des Stadtteilprojektes ist aus nachstehendem Planausschnitt des Erdgeschosses des Bürgerstift St. Michael zu ersehen.

 

 

 

V. Persönliche und räumliche Ausstattung des Stadtteilprojektes West

 

Bereits im Konzept 2020 - Stadtteilprojekte im Wandel, beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 16.04.2015 (VO/15/10835/51) wird idealtypisch von einer Mindestbesetzung von zwei Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und einer Erzieherin / einem Erzieher im Umfang einer halben Stelle ausgegangen. Letztere Fachkraft verfügt über die entsprechenden Schlüsselkompetenzen in den Bereichen der Kleinkind- und Elementarpädagogik, sowie Gruppenarbeit mit Kindern und Spielpädagogik. Durch diese interdisziplinäre Zusammensetzung des Stadtteilprojekteteams können Hilfen zunehmend aus einer Hand, d. h. von einer Stelle, oft auch von einer Person geleistet werden. Das ist in diesem Fall sehr bedeutsam, weil die Zielklientel des Stadtteilprojektes meist nur über einen intensiven Beziehungsaufbau, der ein hohes Maß an Kontinuität erfordert, emotional und fachlich zu erreichen ist. Gleichzeitig können bisher notwendige Weitervermittlungen an kostenintensive Einrichtungen der Jugendhilfe (heilpäd. Tagesstätten und Heime) vermieden werden.

 

Im Bürgerstift St. Michael werden dem Stadtteilprojekt West erdgeschossig und somit leicht erreichbar hinreichend eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin können die Gemeinschaftsräume (Beratungs- und Veranstaltungsräume) des Gebäudes mitgenutzt werden.

 

 

VI. Haushaltsrechtliche Hinweise

 

Zur Realisierung des Stadtteilprojektes wurden entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 beantragt, konkret handelt es sich um:

 

1.Personalausgaben lt. Verwaltungsanordnung VA 11.21 für eine Vollzeitstelle SozialpädagogIn als Leitung i. H. v. 80.450,00 €, eine Vollzeitstelle SozialpädagogIn  i. H. v. 80.450,00 € und eine Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) ErzieherIn i. H. v. 39.775,00 €. Die entsprechenden zugrundeliegenden Stellenplananträge für den Haushalt 2019 wurden gestellt.

2.Miete für die Räumlichkeiten im Michlstift (HSt. 0.4530.5310) i. H. v. 18.800 € (Einnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 0.4681.1410)

3.Reinigungskosten im Michlstift (HSt. 0.4530.6794) i. H. v. 2.100,00 €

4.Anpassungen im Vermögenshaushalt (HSt. 1.4530.9351) i. H. v. insgesamt 15.500,00 €r die ausstattungsbezogenen Sachkosten (3 Arbeitsplätze plus Besprechung: 7.500,00 €, Küche: 5.000,00 €, Aufenthaltsraum inkl. Esstisch und zehn Stühle: 3.000,00 €)

5.Fortschreibung der Ansätze im UA 4530 in geringfügigem Umfang für die anfallenden laufenden Sachkosten bezüglich des Betriebs des Stadtteilprojektes.

 


[1]  § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, daßtter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere

1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungsein-richtungen und in Formen der Selbst und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,

2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,

3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.

(3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht. 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt das Stadtteilprojekt West - wie dargestellt – im Bürgerstift St. Michael neu zu schaffen.

 

 

 


Anlagen: