Sachverhalt: Nachstehend wird die Jahresrechnung 2017 wiedergegeben sowie der in der Anlage nach Art. 102 GO i. V. m. § 77 KommHV – Kameralistik - zu erstellende Rechenschaftsbericht zur Haushaltsrechnung vorgelegt. Die Jahresrechnung besteht aus der Haushaltsrechnung (Sollabschluss; s. Anlage 1), die bereits mit dem vorläufigen Rechnungsabschluss am 30.03.2017 dem Stadtrat vorgelegt worden ist, und dem kassenmäßigen Abschluss (Istabschluss; s. Anlage 2).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 und der als Anlage beiliegende Rechenschaftsbericht für das gleiche Haushaltsjahr werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
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