Vorlage - VO/18/14415/51  

 
 
Betreff: Inobhutnahmestelle für Jugendliche und vorläufige Inobhutnahmen von umA im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 42 und § 42a SGB VIII sind Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie unbegleitet (d.h. ohne Eltern oder andere erwachsene Person) in Regensburg aufgegriffen werden oder in Situationen geraten, in denen sie bei den leiblichen Eltern nicht mehr Schutz und Sicherheit haben. Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

In Regensburg ist der städtischen Kinder- Jugendschutzstelle die Aufgabe übertragen, diese Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Seit vielen Jahren ist hierfür die Aufnahme in Bereitschaftspflegefamilien vorgesehen. Allerdings gestaltet sich seit einigen Jahren die Unterbringung von Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien schwierig. Dafür sind folgende Gründe maßgeblich:

 

  1. Die Zahlen der Inobhutnahmen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Während 2013 noch 70 Kinder und 77 Jugendliche  in Obhut genommen wurden, waren es 2017 81 Kinder und 79 Jugendliche.
  2. Immer weniger Familien sind bereit für diese schwierige und verantwortungsvolle  Tätigkeit einer Bereitschaftspflegefamilie Verantwortung zu übernehmen.
  3. Die Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien wird zunehmend länger. Während im Jahr 2013 die durchschnittliche Verweildauer rund 22 Tage betrug, waren die Kinder und Jugendlichen im Jahr 2017 durchschnittlich 26 Tage untergebracht (die Zahl der „Belegtage insgesamt“ stieg von 3291 im Jahr 2013 auf 4140 im Jahr 2017).

Die Ursache hierfür liegt häufig in sehr lang dauernden familiengerichtlichen Verfahren. Ausstehende familienpsychologische Gutachten oder Beschwerdeverfahren am Oberlandesgericht verzögern den Hilfeplanungsprozess. Oftmals ist es auch schwierig, die geeignete Unterbringungsform für Kinder und Jugendliche zu finden, weil es an passenden Unterbringungsplätzen mangelt.

  1. Aufgrund der langen Verweildauer in den Bereitschaftspflegefamilien entstehen enge Bindungen zu den Pflegeeltern, die bei einer notwendigen Weitervermittlung in statiore Einrichtungen der Jugendhilfe bei allen Beteiligten zu Frustrationen führen und den Hilfeprozess gefährden.
  2. Oftmals sind die jungen Menschen psychiatrisch auffällig, ohne stationär behandelt zu werden. Aufgrund dessen sind Träger stationärer Einrichtungen der Jugendhilfe häufig, aufgrund der fachlichen Überforderung, nicht bereit, die jungen Menschen aufzunehmen. Man spricht hier auch immer wieder, mit Blick auf die Jugendlichen, von sogen. „Systemsprengern“.

 

r eine fachgerechte Lösung sind, neben dem Konzept der Bereitschaftspflegefamilien, Schutzräume und Fachpersonal für diesen Personenkreis sicherzustellen. Im Michlstift werden deshalb 6 Betreuungsplätze (zum Teil Zweibettzimmer) geschaffen (inkl. Büro, Küche/Aufenthaltsraum, Duschen/WC), damit während der Zeit der Inobhutnahme mit den Jugendlichen sowie den Sorgeberechtigten eine individuelle Perspektive erarbeitet werden kann. Die Betreuung der Jugendlichen ist in einem 24-Stunden-Dienst an sieben Tagen der Woche sicherzustellen.

 

Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) wurden junge Menschen (unbegleitete minderjährige Ausländer) seit 01.11.2015 im „Regensburger Hof“ untergebracht. Die Einrichtung der Inobhutnahmestelle im Bürgerstift St. Michael soll den Betrieb des „Regensburger Hofs“ ersetzen. Die Inanspruchnahme des „Regensburger Hofes“ wird daher voraussichtlich zum 31.12.2018 zu beenden sein.

 

Haushaltsrechtliche Hinweise:

 

Zur Darstellung der Ausgaben für die Inobhutnahmestelle/vorläufige Inobhutnahmen wird der bisherige Unterabschnitt 4680 Sonst. Einrichtungen der Jugendhilfe Regensburger Hof ab 2019 im Haushalt in Sonst, Einrichtungen der Jugendhilfe Inobhutnahmestelle/vorläufige Inobhutnahmen umbenannt. Mit der Eröffnung der Inobhutnahmestelle 2019 sind folgende Ansätze kalkuliert:

 

  1. Ausgaben: 89.850 € (ohne Personalkosten und ohne Innere Verrechnung Verwaltungskostenerstattung). Die größte Ausgabenposition stellt hier die Mietzahlung an die Verwaltung des Michlstifts (30.200 €) dar. Diese Ausgaben werden auf der HHSt. 0.4681.1410 in gleicher Höhe vereinnahmt.
  2. Mit folgende Personalausgaben ist lt. Verwaltungsanordnung VA 11.21 zu rechnen:

 

  1. Zum NHH 2018 (3,75 VZÄ) und zum HH 2019 (1,0 VZÄ) wurden insgesamt 4,75 Vollstellenr SozialpädagogInnen in S12 beantragt. Lt. VA 11.21 ist von Personaldurchschnittskosten in Höhe von 382.137,5 auszugehen. Die Stellenplananträge zum NHH 2018 wurden zurückgestellt.

 

  1. r Anschaffungen im Vermögenshaushalt sind für 2019 Mittel i.H.v. 20.000 € eingeplant. Der geringe Betrag ergibt sich, da nicht verbrauchte Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt des UA 4680 aus 2018 für die Vervollständigung der Ausstattung verwendet werden sollen.
  2. Einnahmen: Die Inobhutnahmestelle erzielt aufgrund der gültigen Gebührensatzung der Kinder- und Jugendschutzstelle Jugendschutzstelle-GS der Stadt Regensburg (vgl. Stadtrecht 9.3.1 bzw. 9.3.2) Einnahmen. Aktuell beträgt die Gebühr täglich 224€. Eine Anpassung der Satzung ist nach dem Umzug ins Bürgerstift St. Michael auf der Grundlage der anfallenden Ausgaben notwendig. Obliegt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Stadt Regensburg, fallen entsprechende Ausgaben im städtischen Haushalt bei Amt 51 im Rahmen der sonstige Leistungen der Jugendhilfe (4565 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) an. Sind Klienten aus der Zuständigkeit auswärtiger Jugendämter untergebracht, werden die Ausgaben entsprechend durch diese refinanziert. Als Kalkulationsgrundlage im Haushalt wurde der derzeit gültige Tagessatz von 224 € verwendet.

r 2019 wird mit Einnahmen i.H.v. 294.300€ wie folgt kalkuliert:

6 Plätze x 224 € Tagessatz  x 365 Tage x Auslastung von 60 %: 294.336,00. Die Auslastungsquote dürfte in den Folgejahren steigen. Ab 2020 wird mit 80 % Auslastung kalkuliert.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus) eine Inobhutnahmestelle gem. § 42 und § 42a SGB VIII einzurichten.

 

 


Anlagen: