Sachverhalt: Die Stadt Regensburg bietet seit 1988 in eigener Trägerschaft Betreutes Jugendwohnen an. Dazu betreibt sie aktuell eine Wohngemeinschaft in der Richard-Wagner-Str. 20 und stellt dezentrale Wohngelegenheiten zur Verfügung. Das Betreute Jugendwohnen ist im Amt für Jugend und Familie der Abteilung Spezialisierte Soziale Dienste zugeordnet. Betreutes Wohnen ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, in der Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gewährt wird. Die Maßnahmen begründen sich auf § 27 i. V. m. § 34 und § 41 in der Ausgestaltung nach § 41 Abs. 2 SGB VIII. Sie sind nach § 34 SGB VIII Hilfen in einer betreuten Wohnform, in der die Hilfeempfängerinnen sozialpädagogische Betreuung erfahren. Betreutes Jugendwohnen ist eine aus praktischen Erfahrungen der Jugendhilfe entstandene Betreuungsform. Sie hat sich vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entwickelt und gilt seit dem 01.01.1991 als betreute Wohnform im Sinne des SGB VIII. Ziel der Maßnahme ist es, Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr und jungen Erwachsenen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung zu verhelfen. Dementsprechend besteht die Betreuung in der Wohngemeinschaft darin, nicht permanent präsent zu sein. Die Betreuung versteht sich vorrangig als Hilfe zur Selbsthilfe. Insofern ist die pädagogische Begleitung zeitlich und inhaltlich begrenzt. Sie setzt voraus, dass die Bewohnerinnen hinsichtlich der alltäglichen Anforderungen des Lebens schon eine relative Selbständigkeit erlangt haben. Aufnahme im Betreuten Jugendwohnen der Stadt Regensburg finden weibliche Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und junge Volljährige, bei denen •die Notwendigkeit für eine regelmäßige sozialpädagogisch ausgerichtete Hilfe besteht und diese Hilfe von den Erziehungsberechtigten nicht geleistet werden kann, •die Voraussetzungen für eine selbständige Lebensführung noch nicht gegeben sind, die dieses Ziel aber mit zeitlich begrenzter sozialpädagogischer Unterstützung voraussichtlich erreichen können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Personensorgeberechtigten Voraussetzung einer Aufnahme in die Einrichtung. In der Richard-Wagner-Str. stehen derzeit vier Plätze plus zwei Plätze im Außenwohnbereich zur Verfügung. Mit Beschluss vom 30.09.2015 (VO/15/11342/51) hat der Stadtrat der Stadt Regensburg entschieden, dass diese betreute Wohneinheit künftig ins Bürgerstift St. Michael verlegt werden soll. Dort sollen künftig jedoch fünf Plätze im betreuten Wohnen und nur noch ein Platz im Außenwohnen vorgehalten werden. Aus Erfahrung geht man davon aus, dass dieser eine Platz für das außenbetreute Wohnen ausreichend ist. Nach dem Umzug werden die Plätze in der Richard-Wagner-Str. nicht mehr benötigt und in Büroraum umgewandelt.
Haushaltsrechtliche Hinweise:
Ausgaben: Durch den Umzug des Betreuten Jugendwohnens fallen neu auf dem UA 4662 Mietzahlungen (30.900 €) an die Verwaltung des Menschen-in-Not-Schutzhauses (Bürgerstift St. Michael) an. Entsprechende Einnahmen sind auf der HHSt. 0.4681.1410 eingeplant. Im Gegenzug entfallen ab Bezug der neuen Räumlichkeiten Ausgaben wie kalkulatorische Mieten sowie sonstige Nebenkosten i.H.v. 21.900 €. Die Reinigungskosten verringern sich um 3.900 € auf 1.500 €. Im Vermögenshaushalt sind seit 2017 folgende Mittel für die Ausstattung der neuen Räume eingeplant:
Einnahmen: Durch die größeren Zimmer und den zusätzlichen Platz erhöhen sich die Einnahmen um 11.200 € auf 20.100 €. Eine Anpassung der Gebührensatzung „Betreutes Jugendwohnen“ – BeJuWo-GS (9.4.2) im Stadtrecht ist in diesem Zusammenhang erforderlich und wird zeitnah vorgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus) die Anzahl der stationären Betreuungsplätze des Betreuten Wohnens für junge Frauen um 1 Platz zu erhöhen.
Anlagen:
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