Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis genommen und die Entlastung der Jahresrechnung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||