Vorlage - VO/18/14596/65  

 
 
Betreff: Neubau des Holzgartenstegs zwischen Grieser Spitz und Maria-Beer-Platz,
Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
18.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anlass

 

1. Ausgangslage

Die Stadt Regensburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr und die Nahmobilität nachhaltig zu fördern. Hierbei soll u.a. der Anteil des Radverkehrs erheblich unterstützt werden.

 

Aufgrund der besonderen siedlungsstrukturellen Gegebenheit der Stadt, die insbesondere im Zentrum durch ein hohes Maß an Barrieren (Flüsse, Hauptverkehrsstraßen, Bahntrassen)  geprägt ist, erfordert die o.g. Zielsetzung eine nachhaltig funktionierende und attraktive Infrastruktur insbesondere in Form von Lückenschlüssen mit neuen Brücken.

 

In diesem Sinne hat das Projekt Holzgartensteg einen besonders hohen Stellenwert im Zuge der Förderung des Umweltverbunds. Mit einem Brückenschlag vom Neubaugebiet Holzgartenstraße (Holzgartensiedlung) zum Grieser Spitz kann der Lückenschluss im städtischen Radwegenetz auf der hoch frequentierten Nord-Süd-Relation gelingen. Die Route verläuft von der Donaustaufer Straße entlang der Naabstraße und mittels des zu planenden Holzgartenstegs über die Regenmündung/ Donaukanal, dann auf den Grieser Spitz und von dort über den Grieser Steg und die Eiserne Brücke bis zur Galgenbergbrücke. Die Maßnahme ermöglicht folglich einen optimal verlaufenden Radweg vom Stadtnorden (Werner-von-Siemensgymnasium, Maschinenfabrik Reinhausen, DEZ, Alex-Center, etc.) in die Altstadt (Rathaus, Hauptbahnhof, etc.) und den Stadtsüden (Universität, OTH, Universitätskliniken, etc.) und macht damit das Fahrradfahren in Regensburg deutlich attraktiver.

 

Weiterhin können die an die Regenmündung angrenzenden Erholungsräume miteinander verbunden werden, womit Anwohnern bzw. allgemein den Regensburger/innen eine attraktive und sichere Route zum Verweilen und Spazieren angeboten wird. Die fußläufige Entfernung zwischen der Paarstraße in der Holzgartensiedlung und der Hauptstraße in Stadtamhof würde nur noch ca. 1 km betragen. Der Einzelhandels- und Gastronomiestandort Altstadt mit Stadtamhof kann entsprechend gestärkt werden.

 

Da Radverkehrsplanung, in Abgrenzung zum motorisierten Individualverkehr, eine Angebotsplanung darstellt, ist der Bedarf für Neubauprojekte in erster Linie qualitativ aufzuzeigen. Aus verkehrlicher Sicht ergibt sich insbesondere aus den folgend dargelegten Vorteilen der geplanten (neuen) Route ein nachweislicher Bedarf:

 

  • Verkürzung der Fahr- und Gehzeiten durch eine direkte Verbindung bisher getrennter Stadträume und den Wegfall von Wartezeiten durch Lichtsignalanlagen
  • Vermeidung von Unfallhäufungsstellen und Gefahrenstellen, z.B. Einmündungen Wöhrdstraße/Nibelungenbrücke
  • Reduzierung sogenannter „Geisterradler“, welche häufig aufgrund fehlender Querungsmöglichkeiten an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen auftreten
  • Angebot einer gefahren- und reizreduzierten Wegstrecke für schutzbedürftige Gruppen (z.B. ältere Menschen, Kinder) im Sinne einer „stressfreien Route“

 

Stadt- und Landschaftsraum

Der Stadt- und Landschaftsraum, in welchem der Holzgartensteg realisiert werden soll, wird durch den Grieser Spitz, die nördlich angrenzende Regenmündung/ den Donaukanal und die Donaunebenläufe geprägt. Er ist eine hochfrequentierte und wichtige lärmimmissionsarme Naherholungsfläche und wird in diesem Sinne als Bolz- und Spielplatz oder Liegefläche genutzt. Temporär dient der Grieser Spitz als Veranstaltungsfläche, zum Beispiel beim „Fest im Fluss“. Der Stadt- und Landschaftsraum ist Retentionsraum und liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

 

Es bestehen Blick- und Wegebeziehungen zwischen der Holzgartensiedlung und der angrenzenden Protzenweiherbrücke/ Schleuse Regensburg (Westen), der Frankenbrücke (Norden) sowie von der Nibelungenbrücke (Osten) zur Regensburger Altstadt mit Stadtamhof und den Wöhrden. Die Grenze der Welterbe-Kernzone verläuft entlang der nordöstlichen Bebauung des Grieser Spitzes in südlicher Richtung über den Unteren Wöhrd (Anlage 1).

 

Am nördlichen Ufer der Regenmündung erstreckt sich entlang der Holzgartensiedlung der Reinhausener Damm – ein Hochufer mit landschaftlich geprägter flussbegleitender Böschung und einem Rad- und Fußweg. Am Südufer befindet sich eine Schifffahrtsanlegestelle. Am Südufer des Donaunordarms (Unterer Wöhrd) erstreckt sich ein landschaftlich geprägter Retentionsraum.

 

Bebauungsplan Nr. 111 – Holzgartenstraße

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 - Holgartenstraße umfasst einen Korridor über die Regenmündung hinweg zum südöstlichsten Endpunkt des Grieser Spitzes, in welchem eine Trasse für einen Steg/eine Brücke vorgesehen ist. Die Lage ist unbestimmt und damit innerhalb des Geltungsbereiches variabel. Für die Unterkante der Brückenkonstruktion ist auf der gesamten Länge über die Donau eine Mindesthöhe von 336,80 m ü. NN festgesetzt.

 

Die im Plan dargestellte Rampensituation ist auf den zentralen Quartiersplatz (Maria-Beer-Platz) ausgerichtet, bildet aber die erforderliche Abwicklungslänge nicht ab.

 

Verkehrsentwicklungsplan, Verkehrsbedeutung

Im Radverkehrsplan der Stadt Regensburg (R+T, 02.11.2009) wurde eine neue Radwegtrasse entlang der Naabstraße, über den Maria-Beer-Platz und weiter über die Regenmündung/ den Donaukanal zum Grieser Spitz mit Anschluss an den Grieser Steg (s.o.) untersucht und auch in einem Verkehrsmodell modelliert. Die Untersuchung prognostizierte für das Jahr 2025 1.900 Radfahrer/24 h. Dies stellt eine sehr hohe prognostizierte Verkehrsnachfrage dar.

Um diese Verkehrsnachfrage erreichen zu können, ist eine qualitativ hochwertige und regelkonforme Radwegeverbindung auf dem gesamten Streckenbereich von der Donaustaufer Straße bis zum Grieser Steg zu planen. Das Vorhaben ist im Radverkehrsplan als Schlüsselprojekt herausgehoben und nur hierdurch kann die Wegeverbindung vom Stadtnorden in die Altstadt und den Stadtsüden qualifiziert hergestellt werden. Der Holzgartensteg soll als gemeinsamer Geh- und Radweg geplant werden.

 

Beschlossene Planwerke

Das Projekt Holzgartensteg wird seit vielen Jahren verfolgt und ist Bestandteil diverser beschlossener Planwerke.

 

Städtebaulicher Rahmenplan „Solar Quarter Unterer Wöhrd“, 1998

Bebauungsplan 111 Holzgartenstraße, Rechtskraft seit 2000

RegensburgPlan, 2005

Radverkehrsplan, 2009

 

Das Projekt ist auch im Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans enthalten.

 

 

 

 

 

2. Bestandteile des Projekts

- Holzgartensteg

 

Die Brücke verbindet als Geh- und Radweg den Maria-Beer-Platz mit dem Grieser Spitz. Die nutzbare Breite auf der Brücke soll 5,00 m betragen. Der Höhenunterscheid zwischen Brückenfahrbahn und bestehenden Wegen (insbesondere am Grieser Spitz) wird mittels Rampen überwunden. Der Weg auf der Brücke wird beleuchtet.

 

- Wegeverbindung zwischen Holzgartensteg und Grieser Steg

 

Um der Verkehrsbedeutung der neuen Geh- und Radwegverbindung gerecht zu werden, muss der Weg zwischen Holzgartensteg und Grieser Steg ausgebaut werden. Die genaue Ausführung und die erforderliche Breite sind im Laufe der weiteren Planung abzustimmen.

 

Derzeit sind für diesen Weg keine Finanzmittel angemeldet. Diese werden im Rahmen der weiteren Planungen der beiden Stege entsprechend berücksichtigt.

 

3. Machbarkeitsuntersuchung

Im Bebauungsplan Nr. 111- Holzgartenstraße ist bereits eine Trasse für eine Brücke festgesetzt (s.o.). Wegen des langen Zeitraums zwischen Inkrafttreten (im Jahr 2000) und der sich heute darstellenden Situation wurde nochmals überprüft, ob diese Lage des Stegs (Brücke) weiterhin die Vorzugsvariante darstellt.

 

Die Machbarkeitsuntersuchung wurde federführend durch das Tiefbauamt  durchgeführt. Im Ergebnis ist die technische Machbarkeit gegeben. Es wurden mögliche Trassenvarianten und die Einbindung in den Flussraum untersucht. Die Untersuchung wurde im Zusammenspiel der städtischen Ämter und unter Beachtung der Stellungnahmen der einschlägigen staatlichen Dienststellen erarbeitet.

 

Der Rad- und Fußweg quert die Bundeswasserstraße, insofern sind besondere Anforderungen an die Lage und die lichte Höhe zu stellen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wurde daher bereits in die Vorüberlegungen einbezogen.

 

3.1 Lage (Trassenvarianten)

Es wurden fünf grundsätzlich verschiedene Varianten für die Lage des geplanten Holzgartenstegs (Brückenbauwerk) untersucht (siehe Anlage 2).

 

Variante 0

Bei einer Nicht-Realisierung des Bauwerks bleiben die Defizite im Radverkehrsnetz der Gesamtstadt bestehen. Für die angestrebte Stärkung des Umweltverbundes ist ein fehlender Lückenschluss des Radwegenetzes, gerade an dieser Schlüsselstelle der bedeutenden Nord-Süd-Relation, ein tiefgreifender Rückschritt.

Insbesondere kann keine Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen, der Altstadt und dem Stadtsüden erfolgen.

 

Auch gelingt die geplante Anbindung des neu entwickelten Quartiers Holzgartensiedlung, wie im Bebauungsplan Nr. 111 „Holzgartenstraße“ vorgesehen, nicht. Ein Abschluss der angedachten städtebaulichen Entwicklung bleibt aus.

 

Variante 1: westlicher Reinhausener Damm/ westlich der Schiffanlegestelle Grieser Spitz

Variante 1 zeigt die Entwicklung eines Stegs nordwestlich der Schiffsanlegestelle am Grieser Spitz, im Schleusenein- und Ausfahrtsbereich. Ein Steg in der Nähe zu den bestehenden Brückenbauwerken (Protzenweiherbrücke/ Schleuse, Frankenbrücke) ist aus stadträumlicher Sicht und im Hinblick auf das Welterbe kritisch zu bewerten. Es ist zu erwarten, dass der Stadt- und Landschaftsraum durch den damit entstehenden „Brücken-Dreiklang“ dominiert wird.

 

Die erforderlichen Rampen sind in unmittelbarer Nähe der erst kürzlich fertiggestellten Wohnbebauung am Reinhausener Damm (Holzgartensiedlung) sowie in räumlicher Nähe zur Wohnbebauung „Am Gries“ zu führen. Sichtbeziehungen würden durch das heranrückende Brückenbauwerk eingeschränkt. Es sind Konflikte mit der angrenzenden Bebauung zu befürchten, auch hinsichtlich der zu erwartenden Lärmemissionen.

 

Eingriffe in den nördlichen Uferbereich (Reinhausener Damm) und in den Grünraum entlang der Gräßlstraße (Grieser Spitz) sind aufgrund der erforderlichen Rampendimensionierungen notwendig.

 

Ein Steg im Schleusenein- und Ausfahrtsbereich wird durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) abgelehnt. Eine Überbauung des Liegestellenbereichs ist aus Sicherheitsaspekten nicht möglich.

 

Die Trassenlage ist im Hinblick auf die Hauptfahrtrelation im Radverkehr Naabstraße – Eiserne Brücke deutlich umwegig.

 

Variante 2: Reinhausener Damm/ Schiffsanlegestelle Grieser Spitz

Die Variante 2 ist weitestgehend analog zur Variante 1 zu bewerten, da die Lage des Stegs lediglich um ca. 35 Meter in östliche Richtung versetzt wäre.

 

Es sind Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung, aufgrund gestörter Sichtbeziehungen und Lärmemissionen, anzunehmen. Eingriffe in den nördlichen Uferbereich und den Grünraum am Grieser Spitz sind aufgrund der erforderlichen Rampendimensionierungen notwendig.

 

Die Variante (Lage) wird aus o.g. Gründen durch das WSA abgelehnt.

 

Die Trassenlage ist im Hinblick auf die Hauptfahrtrelation im Radverkehr Naabstraße – Eiserne Brücke umwegig.

 

Variante 3: Maria-Beer-Platz/ östlicher Grieser Spitz

Variante 3 liegt in der im Bebauungsplan Nr. 111 – Holzgartenstraße festgesetzten und mit dem WSA abgestimmten Trasse für einen Steg (Brücke). Der Steg ist auf den zentral gelegenen Maria-Beer-Platz ausgerichtet. Die angedachte städtebauliche Entwicklung der Holzgartensiedlung wird abgeschlossen.

 

Aufgrund der Höhenlage des geplanten Steges sind von der nachrichtlichen Planeintragung im Bebauungsplan abweichende Rampen erforderlich.

 

Es sind Eingriffe in den nördlichen Uferbereich (Reinhausener Damm) aufgrund der erforderlichen Rampendimensionierung notwendig. Eingriffe in den Grünraum am nordöstlichen Ende des Grieser Spitz sind aus selbigen Grund anzunehmen.

 

Die Trasse folgt idealtypisch der wichtigen Fahrtrelation im Radverkehr.

 

Variante 4: Maria-Beer-Platz/ östlicher Grieser Spitz/ Maffeistraße

Variante 4 liegt wie Variante 3 in der im Bebauungsplan Nr. 111 festgesetzten und mit dem WSA abgestimmten Trasse für einen Steg (Brücke). Die städtebauliche Entwicklung der Holzgartensiedlung wird abgeschlossen.

 

Anders als in Variante 3 wurde untersucht, den Steg über den Grieser Spitz hinweg auf den Unteren Wöhrd und von dort über die Maffeistraße zu führen. Aufgrund der damit einhergehenden Spannweite (in Summe) entsteht ein stark dominierendes Brückenbauwerk.

 

Die südliche Rampe ist in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung an der Maffeistraße zu führen, womit Sichtbeziehungen durch das heranrückende Brückenbauwerk eingeschränkt werden und Lärmemissionen zu erwarten sind. Konflikte mit der angrenzenden Bebauung sind zu befürchten. Anwohner könnten ggf. einen Vertrauensschaden geltend machen.

 

Aufgrund der erforderlichen Rampendimensionierungen sind Eingriffe in den nördlichen Uferbereich (Reinhausener Damm) und weiter umfangreiche Eingriffe in den südlichen Uferbereich am Donaunordarm notwendig. Derart starke Eingriffe in Fluss- und Grünräume müssen entsprechend begründet sein.

 

Diese Trassenvariante bedingt die Führung des Radverkehrs zwischen Maffeistraße und Eiserner Brücke und über die Wöhrdstraße. Auf Grund der unterdimensionierten Radverkehrsanlagen in der Wöhrdstraße sind Konflikte an der Bushaltestelle (Eiserne Brücke) und Gefährdungen durch das Queren der Fahrbahn zu erwarten. Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung sind auf Grund des geringen Straßenquerschnitts ohne Eingriffe in Grünräume (Baumbestand) im Bereich des ehem. Jacobi-Geländes nicht möglich. Eine Führung des Radverkehrs auf dem Südufer des Donau-Nordarms bis zur Proskestraße ist aufgrund der damit einhergehenden weiteren Eingriffe in den Fluss- und Grünraum abzulehnen.

 

Variante 5: östlicher Reinhausener Damm/ Unterer Wöhrd

Variante 5 zeigt einen Steg östlich des Grieser Spitzes, vom Reinhausener Damm direkt auf den Unteren Wöhrd. Es ist eine große Spannweite und damit ein stark dominierendes Brückenbauwerk notwendig. Die südliche Anbindung erfolgt über den öffentlichen Fuß- und Radweg zwischen den Gebäuden Wöhrdstraße Nr. 37 und 41, welcher durch eine eingetragene Dienstbarkeit gesichert ist. Die Fuß- und Radwegbreite von ca. 3,50 Meter ist für den hier verfolgten Zweck – eine hochfrequentierte Fuß- und Radwegverbindung – nicht ausreichend dimensioniert.

 

Die erforderlichen Rampen sind in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung am Reinhausener Damm (Holzgartensiedlung) als auch an der Wöhrdstraße zu führen. Sichtbeziehungen werden durch das heranrückende Brückenbauwerk wesentlich eingeschränkt und auch sind Lärmemissionen anzunehmen. Konflikte mit der angrenzenden Bebauung sind zu befürchten.

 

Aufgrund der erforderlichen Rampendimensionierungen sind umfangreiche Eingriffe in den nördlichen Uferbereich (Reinhausener Damm) sowie im Bereich des südlichen unbebauten Ufers am Donaunordarm notwendig. Derart Eingriffe in Fluss- und Grünräume müssen entsprechend begründet sein.

 

Schlussfolgerung

Ausgehend von der dargelegten Variantengegenüberstellung ist Variante 3 – Maria-Beer-Platz/östlicher Grieser Spitz – weiterzuverfolgen. Diese liegt in der im Bebauungsplan Nr. 111 – Holzgartenstraße festgesetzten und mit dem WSA abgestimmten Trasse für einen Steg (Brücke). Durch die Ausrichtung des Stegs auf den zentral gelegenen Maria-Beer-Platz kann die angedachte städtebauliche Entwicklung der Holzgartensiedlung abgeschlossen werden.

 

Im Vergleich mit den Varianten 4 und 5 kann ein weniger dominantes Bauwerk, in räumlicher Entfernung zu den bestehenden Brückenbauwerken, umgesetzt werden. Zudem folgt diese Trasse (Variante 3) idealtypisch der wichtigen Fahrtrelation im Radverkehr, wonach keine Umwege entstehen. Auch sind im Vergleich die geringsten Eingriffe in den nördlichen Uferbereich (Reinhausener Damm) und am nordöstlichen Ende des Grieser Spitzes zu erwarten.

 

Die Varianten 1 und  2 werden durch das WSA aus betrieblichen Gründen und aus Sicherheitsaspekten abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

3.2 Technische Untersuchung

 

- Abmessungen, Tragwerk

Zwischen den beiden Ufern ist eine Strecke von ca. 110 Metern frei tragend zu überwinden. Ein Pfeiler im Flussraum ist wegen des Schiffsverkehrs auf der Bundeswasserstraße nicht möglich.

 

Wegen der Anforderungen an eine Bundeswasserstraße ist eine Durchfahrtshöhe für Schiffe von 6,40 m über dem höchsten Schiffswasserstand (HSW = 330,40 müNN) einzuhalten. Die Brückenunterkante muss daher über 336,80 müNN liegen und wird somit eine mit der Nibelungenbrücke vergleichbare Höhe erhalten.

 

Auf der Nordseite bedeutet dies, dass eine Höhendifferenz von bis zu zwei Metern zum Weg auf dem Reinhausener Damm überwunden werden muss. Ein Teil der Differenz kann über dem Flussraum (außerhalb der definierten Schifffahrtsrinne) gewonnen werden. Der Rest – abhängig von der gewählten Längsneigung auf der Brücke – muss entweder durch Anhebung des Reinhausener Damms oder durch ein Rampenbauwerk überwunden werden.

 

Auf der Seite des Grieser Spitzes ist eine Höhendifferenz von ca. sechs Metern zu überwinden. Eine geradlinige Rampe, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, hätte hier eine Länge von ca. 100 Metern. Anzuraten ist daher eine gewendelte Führung der Rampe, um die Grünanlage nicht mehr als unbedingt nötig zu beeinträchtigen.

 

Um die Oberkante der Brückenfahrbahn nicht noch weiter nach oben zu drücken, ist ein statisches Tragwerk zu wählen, das unter dem Weg nur eine geringe Bauteilstärke erfordert. Denkbar sind eine Trog-Lösung (z. B. als Fachwerk) oder eine Hängebrücke, bei der die Fahrbahn mittels Pylonen und Tragseilen abgehängt wird. Prinzip-Zeichnungen dieser Bauweisen sind in Anlage 3 dargestellt.

 

Die Brücke muss für kommunale Einsatzfahrzeuge befahrbar sein, da sonst wegen der großen Brückenfläche Straßenreinigung und Winterdienst nicht geleistet werden können. Die Verkehrssicherheit wäre dann nicht gewährleistet. Außerdem müssen für den Brückenunterhalt und die Brückenprüfungen Kraftfahrzeuge (z. B. Brückenuntersichtgeräte) auf die Brücke fahren können.

 

Eine weitere Forderung der Bundeswasserstraßenverwaltung (WSV) ist, dass die Brücke statisch auf einen Schiffsanprall bemessen werden muss. Dies ist grundsätzlich technisch lösbar. Ähnliche Bauwerke mit dieser Anforderung wurden von der WSV benannnt. Auf den Nachweis des Schiffsanpralls könnte verzichtet werden, wenn der Überbau der Brücke um weitere ca. 1,50 m nach oben verschoben wird (7,88 m über Höchstem Schifffahrtswasserstand). Diese Höhe hätte allerdings gravierende Folgen für die beidseitigen Rampenlängen und soll deswegen nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Anlagen 3 und 4 zeigen einen Amtsentwurf zur Darstellung der verkehrlichen und technischen Machbarkeit. Im Rahmen eines Planungswettbewerbs (s. unten) und der anschließenden Planungsphase sind die genaue Lage und Brückenarchitektur (Brückentyp, Rampenausführung, etc.) zu definieren.

 

- HW100

Beim hundertjährlichen Hochwasser an Regen und Donau stellt sich eine Wasserspiegelhöhe zwischen 333,30 müNN und 333,20 müNN ein. Diese Höhe liegt unter der Höhe, die sich ohnehin aus der Schifffahrt bedingt. Der Reinhausener Damm liegt bereits heute mit 334,40 über dem HW100. Für den Brückenüberbau und die Nordseite stellt das HW100 daher keine Einschränkung dar.

 

Die Abfahrt auf den Grieser Spitz taucht bei HW100 natürlich in das Überschwemmungsgebiet ein. Auch nach Umsetzung des Hochwasserschutzes Regensburg wird der Grieser Spitz überflutet sein. Das hat zur Folge, dass die Brücke bei starken Hochwassern gesperrt werden muss. Für die umzusetzende Planung muss durch ein hydraulisches Gutachten nachgewiesen werden, dass die Brücke keine nachteilige Veränderung der Wasserstands- und Abflussverhältnisse zur Folge hat.

 

- Barrierefreiheit

Der Holzgartensteg muss als wichtige Brückenverbindung den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Die Planung ist mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abzustimmen.

 

- Grundstücksverfügbarkeit

Die durch das geplante Bauvorhaben beanspruchten Flächen im Bereich des Grieser Spitzes befinden sich im Eigentum des Bundes und des Freistaats Bayern und müssen dinglich gesichert werden.

 

3.3 Natur- und Denkmalschutz, Naherholungsraum

 

- Naturschutz

Soweit der Holzgartensteg innerhalb der festgelegten Grenzen des Bebauungsplans Nr. 111 liegt, ergibt sich kein Eingriffstatbestand und folglich auch keine Ausgleichspflicht. Überschreitet das Bauwerk die Grenzen des vorhandenen Bebauungsplans, ist für die überplanten Flächen der Eingriff zu ermitteln und im räumlichen Zusammenhang auszugleichen. Für den Wegeausbau und die erforderliche Oberflächenversiegelung wird ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich, dafür soll ein landschaftspflegerischer Begleitplan angefertigt werden. Falls das Bauwerk gesetzlich geschützte Biotope (z. B. Nordufer des Regens, Teilbereiche Am Gries) beeinträchtigt oder sogar zerstört, müssen diese 1:1 ausgeglichen werden.

 

Der gesamte Bereich mit Ausnahme der dem Fluss zugehörigen Flächen liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung. Sollte eine Fällung geschützter Bäume nicht zu vermeiden sein, sind diese entsprechend zu ersetzen.

Sobald der Standort des Bauwerks feststeht, ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange betroffen sind und ggf. Maßnahmen erforderlich sind.

Der Holzgartensteg überbrückt das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Regen, das sich bis zur Mündung in die Donau erstreckt. Für das Bauwerk ist eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung durchzuführen.

 

- Auswirkungen auf den Naherholungsraum Am Gries

Das Naherholungsgebiet am Grieser Spitz dient derzeit vornehmlich der stillen Erholung sowie als Spiel- und Bewegungsfläche. Durch die räumliche Lage zur Altstadt und die derzeitigen Erschließungswege ist die Fläche einer der wenigen qualifizierten Naherholungsräume für die zentrale und östliche Altstadt. Mit der geplanten Brückenbaumaßnahme und den vorgesehenen Veränderungen im Wegesystem wird sich der derzeit ruhige Charakter der Grünanlage deutlich ändern. Erholungssuchende, die die Stille und Abgeschiedenheit des Landschafts- und Naturraums suchen, werden Radfahrern begegnen, die die Grünfläche als Transitraum auf dem Weg von A nach B nutzen. Um in diesem Zusammenhang Konflikte zu vermeiden, bedarf es eines Planungsansatzes, der nicht nur die eigentliche Wegetrasse zwischen neuer Brücke und Grieser Steg behandelt.

 

- Welterbe

Die Machbarkeitsuntersuchung wurde dem Landesamt für Denkmalpflege und am 25.04.2018 dem Welterbe-Steuerungskomitee vorgestellt. Das Komitee beurteilte die Lage-Variante 3 aus denkmalpflegerischer Sicht als möglich, aber nicht als optimal. Es erging die Bitte an die Verwaltung nochmal beim WSA anzufragen, ob nicht die Lage-Variante 2 – also näher an der vorhandenen Bebauung Am Gries – realisiert werden könne.

 

In einer diesbezüglichen Stellungnahme das WSA heißt es, im fraglichen Bereich befinde sich am Südufer eine planfestgestellte Liegestelle. Die Brücke in Lage-Variante 2 würde diese Liegestelle unterbrechen, da unter und im Abstand von beidseits 20 m neben Brücken keine Schiffe anliegen dürfen. Es bestünde hier dann keine Möglichkeit mehr, dass ein langer Schubverband anlegt. Zwingende Folge wäre dann eine Forderung des WSA nach einer Ersatzliegestelle mit einer Länge von 190 m.

 

Hierfür wäre aber im Stadtgebiet Regensburg kaum eine geeignete Stelle zu finden. Zudem würden allein für die Liegestelle zusätzliche Kosten mindestens in Höhe von 3 Mio. Euro anfallen. Kosten für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz, Hochwasser-Retentionsraum) und Erschließung (Sparten und Wegeerschließung) sind dabei noch nicht enthalten. Unter diesen Vorgaben kann die Lagevariante 2 nicht verwirklicht werden.

 

4. Genehmigungsverfahren

Als bauliche Anlage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Brücke nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig.

 

Nach Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung ist eine strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung einzuholen.

 

Ein Planfeststellungsverfahren nach Straßen- oder Wasserstraßenrecht ist nicht erforderlich.

 

5. Städtebauliches Untersuchungsgebiet „Am Gries“

Zur Überprüfung, ob das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Stadtamhof zu erweitern ist, hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 21.03.2018 beschlossen, die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für den östlich daran anschließenden Bereich „Am Gries“ durchzuführen. Einer der Gründe für die Ausweisung des Untersuchungsgebiets ist seine mangelhafte fußläufige Anbindung in die umliegenden Stadtbereiche.

 

Durch den Bau des Holzgartenstegs kann die Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an die nördlich gelegenen Stadtteile maßgeblich verbessert werden. Damit liegen die Voraussetzungen vor, bereits vor der möglichen Erweiterung des Sanierungsgebiets Stadtamhof Städtebauförderungsmittel für den Neubau des Holzgartenstegs zu beantragen. In ersten Gesprächen hat die Regierung der Oberpfalz positive Signale für eine Förderung der Baumaßnahme wie auch eventuell vorgeschalteter wettbewerblicher Verfahren gegeben.

 

6. Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Der Neubau des Holgartenstegs ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 – 2022 im UA 6368/02 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9512 entsprechend mit Planungs- und teilweise mit Baumittel berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 ist die Maßnahme ebenfalls veranschlagt.

 

7. Weiteres Vorgehen

 

7.1 Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb

Zur Findung einer besonderen architektonischen und städtebaulichen Lösung für das Vorhaben Holzgartensteg wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem zweiphasigen Planungswettbewerb vorgeschlagen.

 

Dies begründet sich durch die anspruchsvolle Aufgabe, in einem sensiblen Stadt- und Naturraum sowie in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Welterbe ein prägendes Brückenbauwerk zu entwickeln. Um diese Aufgabe zu lösen, bedarf es eines fachlichen Leistungsvergleichs, welcher ein bestmögliches Spektrum an Entwürfen aufzeigt. Es ist anhand transparenter, planerisch prüfbarer und objektiver Kriterien – auch bezüglich des Preis-/ Leistungsverhältnisses – die beste Planung zu finden. Ein Realisierungswettbewerb, der eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Planungsgegenstand einem unbeschränkten qualifizierten Teilnehmerkreis ermöglicht, hat sich bei vergleichbaren Verfahren bewährt.

 

Im Anschluss an den Planungswettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren an, dessen Gegenstand Gespräche über die weitere Beauftragung mit Planungsleistungen sind. Zur Teilnahme werden die Preisträger – wie vom Preisgericht vorgeschlagen – aufgefordert.

 

7.2 Öffentlichkeitsbeteiligung

Es wird angeraten, die Öffentlichkeit in die Erarbeitung der Auslobungsunterlagen – Eckpunkte des Wettbewerbs – einzubeziehen. Hierfür ist eine Informationsveranstaltung abzuhalten, um über die städtischen Ziele und Planungen zu informieren und zugleich einen Rahmen für Anregungen zu ermöglichen.

 

Nach Abschluss des Wettbewerbs wird über das Wettbewerbsergebnis informiert. Die Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

8. Planungsablauf, Zeitplan

2018/2019Bürgerinformationsveranstaltung zur Einbindung der Öffentlichkeit

2019/2020Wettbewerb, Vergabeverfahren

2020/2021Objektplanung, Fachgutachten, Wasserrechtsverfahren

2021/2023Bauzeit

 


Das Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs für den Neubau eines Holzgartenstegs auf Grundlage des im Sachverhalt dargestellten weiteren Vorgehens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beauftragt.

 

  1. Der Öffentlichkeit sind die im Sachverhalt dargestellten Planungen in einer Informationsveranstaltung zu erörtern. Ein Rahmen für Anregungen ist zu ermöglichen.

 

  1. Dem Ausschuss sind die Eckpunkte des Planungswettbewerbs vor Veröffentlichung der Auslobung zum Beschluss vorzulegen.

 


Anlagen:

1. Lageplan Welterbe Altstadt Regensburg mit Stadtamhof - Abgrenzung

2. Lageplan Varianten 1 bis 5

3. Ansichten möglicher Brückenkonstruktionen

4. Lageplan Machbarkeitsuntersuchung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14596_65_20190803 Planungsbeschluss Holzgartensteg Anlagen (947 KB)