Sachverhalt:
Das Begegnungszentrum Guerickestraße (VO/17/13203/55) wurde vom Jugendhilfe- ausschuss am 13.7.17 befürwortet und vom Stadtrat am 27.07.2017 in seiner jetzigen Gestaltung und mit den unterschiedlichen sozialen Einrichtungen grundsätzlich beschlossen.
Im Begegnungszentrum soll neben umfangreichen Angeboten eines Kinder-, Jugend- und Familienzentrums, der Spielbus, ein Stadtteilprojekt und ein Quartiersmanagement integriert werden. Des Weiteren sollen Flüchtlings- und Integrationsberatung durch das Amt für Integration und Migration und Kurse der Volkshochschule vor Ort durchgeführt werden.
Durch die verschiedenen Angebote soll das Begegnungszentrum unterschiedlichste Zielgruppen ansprechen, mit dem Ziel der Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Stadtteil. Das Haus soll neben der einheimischen Bevölkerung auch die Menschen mit Migrationshintergrund erreichen, hierzu gehört auch die Zielgruppe der Geflüchteten und sonstigen Migrantinnen und Migranten. Verschiedene Zielgruppen sollen gleichwertig die Einrichtung nutzen können, jedoch zu unterschiedlichen Zeiten.
Durch die Bevölkerungszusammensetzung im Stadtteil ist eine Förderung der Bildung, der Sprache, der Integration auf dem Arbeitsmarkt bzw. Armutsprävention und des sozialen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements und damit zusammenhängende Demokratieförderung notwendig. Damit dies koordiniert und abgestimmt geschehen kann, soll das Begegnungszentrum verschiedene Zielgruppen ansprechen, dazu gehören neben den Erwachsenen und Familien auch Kinder und Jugendliche. Dabei soll es unerheblich sein, welche Herkunft die Besuchergruppen haben. Zudem wird die Möglichkeit geboten, dass Akteure eigene Ideen einbringen und externe Gruppen dort Angebote machen können.
Das Begegnungszentrum Guerickestraße wird mit seinen Aktivitäten für alle Bevölkerungs- gruppen vor Ort voraussichtlich nicht die Folgen bzw. den Bedarf, die durch das seit
Das Begegnungszentrum soll Ende 2019 eröffnet werden. Aus diesem Grund müssen rechtzeitig die Planstellen für den Kinder- und Jugendbereich eingeplant werden. Stellen- plananträge zur Schaffung der notwendigen Personalstellen wurden für den Haushalt 2019 eingereicht.
Im Kurzkonzept, das dem Beschluss als Anlage beigefügt ist, sind die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben. Der Spielbus wird in das Kinder- und Jugendzentrum mit eigenem Schwerpunkt und Aufgabengebiet integriert. Das Kinder- und Jugendzentrum ist Teil des Begegnungszentrums Guerickestraße. Das konkrete Konzept für das Kinder- und Jugendzentrum und des Spielbusses wird mit dem neuen Team im Detail ausgearbeitet werden. Im Besonderen abzustimmen sind die Öffnungszeiten, die mit den anderen Einrichtungen im Detail geklärt werden müssen.
Der Spielbus ist hauptsächlich in den Monaten April bis November unterwegs. Die übrige Zeit ist das Personal für die Vorbereitung, Planung und mit der Mitarbeit für die Angebote im Begegnungszentrum Guerickestraße beschäftigt.
Da im Begegnungszentrum unterschiedlichste Einrichtungen untergebracht sind, wird das Amt für kommunale Jugendarbeit als hausverwaltende Dienststelle auch für die Aufteilung und Organisation der Nutzungszeiten in Absprache mit den anderen Nutzern zuständig sein. Insgesamt ist der Verwaltungsaufwand wesentlich größer als in den anderen Jugendzentren. Aus diesem Grund wurde eine halbe Verwaltungsstelle zur Schaffung im Haushalt 2019 beantragt, die die Arbeit des Hauses insgesamt unterstützen soll.
Die beantragte Stelle der Leitung des Teams der Kinder- und Jugendarbeit wird die Koordinierung der Aktivitäten mit den anderen Einrichtungen im Haus übernehmen. Die Dienst- oder Fachaufsicht obliegt in ihren Arbeitsbereichen den jeweiligen Einrichtungen.
Gleichwohl bedarf es für die Abstimmungsprozesse Arbeitszeit der jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei der Stellenschaffung zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wurde beantragt, die wöchentliche Arbeitszeit des Bereiches für den Spielbus etwas zu erhöhen, da die Mitarbeiterinnen zeitweise im Kinder- und Jugendzentrum mitarbeiten sollen. Bei größeren Aktionen sollen die Mitarbeiter/innen, die vorrangig für das Jugendzentrum zuständig sind, die mobile Kinderarbeit des Spielbusses unterstützen. Beide Arbeitsschwerpunkte sind in der Einheit des Kinder- und Jugendzentrums Guerickestraße zusammengefasst.
Folgende Stellen wurden für den Haushalt 2019 zur Schaffung bzw. Änderung beantragt:
Personaldurchschnittskosten für drei Personalstellen: 171.150 €
(inkl. Mitarbeit im Kinder- und Jugendzentrum) Personaldurchschnittskosten: 112.100 € (bisher Personaldurchschnittskosten 94.854 € bei 66 Wochenstunden)
Der jährliche Personalkostenaufwand liegt bei 353.000 Euro. Der jährliche Betriebskostenaufwand (wie Grundabgaben, Strom, Heizung, Wasser, Versicherung, Veranstaltungen, Honorar u.a.) liegt bei ca. 23.000 Euro.
Im Jahr 2019 werden voraussichtlich Personal- und Sachkosten von insgesamt 97.000 Euro anfallen. Geplant ist, dass das Begegnungszentrum Guerickestraße seinen Betrieb Ende 2019 aufnimmt. Das Personal soll bereits im Oktober 2019 seine Arbeit aufnehmen. Die Leitung der Einrichtung soll die Arbeit für die Einrichtung bereits im 2. Quartal 2019 beginnen können, um das Kinder- und Jugendzentrum einzurichten. Gleichzeitig wird das Personal des Spielbusses vor Ort tätig sein.
Die Verwaltung schlägt vor, im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 auf dem Unterabschnitt 4605 Mittel für den Personalkostenaufwand i.H.v. 90.000 Euro sowie für den Sachaufwand i.H.v. 7.000 Euro einzuplanen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen: Kurzkonzept „Kinder- und Jugendzentrum Guerickestraße“
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