Sachverhalt:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen hat am 30.06.2016 beschlossen, eine Aufzugsanlage an der Westseite des Reichssaalgebäudes (Fechthof) sowie eine behindertengerechte Toilettenanlage zu errichten. Damit wird eine teilweise Barrierefreiheit im Alten Rathaus geschaffen. Die Kostenberechnung belief sich auf insgesamt 451.000 €. Im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens hat sich gezeigt, dass es erforderlich ist, zusammen mit dem Aufzug auch eine Treppenanlage zu errichten, um die Fluchtwegsituation aus den sog. Fürstlichen Nebenzimmern zu verbessern.
Hinsichtlich der Ausführungen zur Aufzugs- und zur Toilettenanlage wird ebenfalls auf die Beschlussvorlage vom 30.06.2016 verwiesen. Anstelle der ursprünglichen Planung, die eine festeingebaute Rampe zur Überwindung des Niveauunterschieds zwischen Vorhalle und Reichssaal vorsah, soll nunmehr in Abstimmung mit dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Regensburg und der Denkmalpflege ein Hebelift eingebaut werden.
Die Aufzugsanlage, mit einer Gesamthöhe von ca. 7,62 m und einer Grundfläche von ca. 2,25 x 2,25 m², wird im Fechthof auf die Decke der Tiefgarage Baumhackergasse gestellt. Zur Überwindung der Höhendifferenz der Aufzugsunterfahrt von ca. 60 cm wird eine Rampe aus Betonfertigteilen mit Metallgeländer und Radabweiser errichtet. Da es sich um Maßnahmen in einem historischen Gebäudekomplex handelt, können nicht alle Forderungen der DIN 18040 für barrierefreies Bauen erfüllt werden. So einigte man sich z.B. bei der Rampe auf eine Steigung von 7,5 %. Die Errichtung der Zugangsrampe vereinfacht den ursprünglich geplanten Bauablauf, da dadurch die Durchdringung der Betondecke der Mehrzweckanlage Baumhackergasse entfällt.
Die Forderung, zusätzlich zum Aufzug auch eine Fluchttreppe zu errichten, führte dazu, dass sich die Voraussetzungen der Planung grundlegend änderten. Die Umsetzung der ursprünglichen Planung konnte nicht weiter verfolgt werden. Um für den sensiblen historischen Altstadtbereich eine optimale Lösung zu finden, wurde entschieden, drei mit der Denkmalpflege und der Stadtplanung abgestimmte Architekturbüros mit der Vorplanung zu beauftragen. Die nunmehr zusätzlich vorgesehene Treppenanlage verbessert die Entfluchtung der Räumlichkeiten wesentlich, insbesondere bei Veranstaltungen mit anschließender Bewirtung der Gäste in den Fürstlichen Nebenzimmern. Sie wird, wie die Plattform des Aufzugs, in Stahlbauweise ausgeführt und führt von den Fürstlichen Nebenzimmern über die Plattform im 1. Obergeschoss auf das Niveau des Fechthofs.
Für die Aufzugsanlage ist eine geschlossene Fassadengestaltung mit einer vorgehängten Verkleidung aus Cortenstahlplatten geplant. Die Brüstungselemente der Fluchttreppe werden ebenfalls mit Cortenstahl ausgebildet. Die unterste Stufe der Treppenanlage ist als Podest aus einem Betonfertigteil geplant.
Im Maßnahmenbeschluss vom 30.06.2016 wurden 451.000 € als Gesamtkosten prognostiziert. Zur IP-Fortschreibung 2018 musste der Kostenansatz auf 551.000 € erhöht werden. Die aktuelle Kostenberechnung liegt bei 631.000 €.
Der Kostenerhöhung ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen:
Allgemeine Preissteigerungen im Bausektor wegen der anhaltend angespannten konjunkturellen Lage. Insbesondere sind die Stahlpreise aufgrund der weltweit hohen Nachfrage in den letzten beiden Jahren um mehr als 60 % gestiegen.
Bei der ursprünglichen Planung 2016 war eine Rampe anstelle des Hebelifts vor dem Zugang zum Reichssaal vorgesehen. Aus sicherheitstechnischen und gestalterischen, bzw. denkmalpflegerischen Gründen wird nun ein Hebelift bevorzugt, da dieser platzsparender und weniger unfallgefährdet ist.
Die Aufzugsanlage im Fechthof war zunächst ohne Fluchttreppe geplant. Nachdem der erste Bauantrag 2016 beim Bauordnungsamt eingereicht war, stellte sich während des Genehmigungsverfahrens heraus, dass mit dem Aufzug auch eine Fluchttreppe errichtet werden muss.
Aufgrund der erhöhten Baukosten erhöhen sich auch die Baunebenkosten entsprechend.
Der aktualisierte Bauantrag wurde im Juli 2018 beim Bauordnungsamt eingereicht. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird frühestens im September 2018 gerechnet. Sobald diese vorliegt, kann mit der Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden. Als Ausführungszeitraum für die Baumaßnahme ist April bis November 2019 vorgesehen.
Bei der HHSt. 1.3102.96309 wurden zur IP-Fortschreibung 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 489.000 € zur Errichtung der Aufzugsanlage mit Fluchttreppe und Hebelift im Inneren des Gebäudes angemeldet. Für den Umbau der Toilettenanlage wurden 62.000 € bei der HHSt. 1.3102.94509 veranschlagt. Nach aktueller Kostenberechnung werden insgesamt 631.000 € benötigt, davon entfallen 85.313,11 € auf die Toilettenanlage und 545.686,89 € auf den Aufzug mit Fluchttreppe. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € sind im Entwurf des Investitionsprogrammes 2018-2022 im Jahr 2019 bereits berücksichtigt. Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, gestellt (die Maßnahme ist im IRE-Konzept der Stadt Regensburg aufgeführt). Ein entsprechender Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz liegt vor. Für die Maßnahme wurden Zuwendungen aus dem EFRE in Höhe von 324.000 € bewilligt; das sind 60 % Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Anlagen: Genehmigungsplanung
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
In Ergänzung des Maßnahmenbeschlusses vom 30.06.2016 wird der Errichtung einer Aufzugs- und Treppenanlage an der Westseite des Reichssaalgebäudes (Fechthof), dem Einbau eines Hebelifts beim Zugang zum Reichssaal sowie dem Einbau einer behindertengerechten Toilettenanlage nach Maßgabe der Berichtsvorlage im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen:
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