Sachverhalt:
Der seit 40 Jahren von der Kath. Kirchenstiftung St. Anton betriebene Kindergarten befindet sich in einem schlechten Bauzustand. Insbesondere sind die Brandschutzmaßnahmen unzureichend. Die Kirchengemeinde St. Anton hat deshalb entschieden, aus Wirtschaftlichkeitsgründen den bestehenden Kindergarten abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Kath. Kirchenverwaltung St. Anton errichtet auf dem Antonius-Areal, einen 4-gruppigen, zweigeschossigen Kindergartenneubau mit Teilunterkellerung, für 100 Kinder. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 777 m². Der Kindergartenneubau wird den bisherigen Kindergarten auf dem Grundstück ersetzen.
Nach Fertigstellung des Neubaus wird der alte Kindergarten abgerissen und auf der frei werdenden Fläche werden die Außenanlagen errichtet.
Die Planung wurde mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenschätzung gem. DIN 276 auf 2.472.900,46 €. Der städtische Baukostenzuschuss beträgt rd. 1.825.000,--€ (455 m² x 4455 €/m² x 90%). Hierzu ist nach dem FAG ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 43% zu erwarten, das sind rd. 785.000,--€. Der städtische Zuschuss in Höhe von 1.825.000,--€ ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2022 im UA 4648/06 in den Jahren 2019/2020 eingeplant.
Aktuell ist eine Änderung des Summenraumprogramms vom Finanzministerium und dem STMAS angekündigt. Die bezuschussbare Fläche kann daher von den bestehenden Planungen zu Gunsten von mehr Raumquadratmetern abweichen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- Die Stadt Regensburg befürwortet den Abriss und Neubau des 4-gruppigen Kindergartens St. Anton
- Die Kath. Kirchenstiftung St. Anton erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt Finanzmittel gemäß den Bestimmungen nach FAG.
- Die Kath. Kirchenstiftung St. Anton erhält ab Inbetriebnahme der neuen Einrichtung kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
- Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben. Anlagen: - 1 Lageplan - 1 Grundrissplan
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