Vorlage - VO/18/14637/10  

 
 
Betreff: Änderung bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg SeniorenStift gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Regensburg SeniorenStift gGmbH beschlossen. Demnach besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet unter anderem als Mitglied den/die jeweilige/n Oberbürgermeister/in, eine/n weitere/n Bürgermeister/in oder eine/n weitere/n Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeisters/in der Stadt Regensburg.

 

Nach § 10 Abs. 3 nnen die von der Gesellschafterin entsandten Aufsichtsratsmitglieder durch diese jederzeit abberufen werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer einmonatigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederliegen. Im Übrigen können alle Aufsichtsratsmitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Gesellschafterversammlung mit ¾ Mehrheit abberufen werden.

 

Die Registereintragung des Gesellschaftsvertrages ist mittlerweile erfolgt und die geänderten Regelungen finden Anwendung.

 

Nach Maßgabe des geänderten Gesellschaftsvertrages soll Herr Dr. Thomas Burger anstelle des Oberrgermeisters in den Aufsichtsrat entsandt werden. Dar ist eine Abberufung von Oberrgermeister Joachim Wolbergs vonnöten. Diese kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Gesellschafterversammlung mit ¾ Mehrheit erfolgen, da der Oberrgermeister bislang nicht entsandtes, sondern geborenes Mitglied des Aufsichtsrates war.

 

Ein wichtiger Grund liegt vor, da der Oberbürgermeister die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden aufgrund seiner vorläufigen Amtsenthebung seit mehr als einem Jahr nicht wahrnehmen kann. Bislang ist nicht absehbar, wann die Suspendierung aufgehoben und der Oberbürgermeister wieder dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehen wird. Um die Funktionsfähigkeit der Regensburg SeniorenStift gGmbH und ihrer Organe sicherzustellen, ist es deshalb erforderlich, die Abberufung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Der Geschäftsführer der Regensburg SeniorenStift gGmbH soll daher aufgefordert werden, die Gesellschafterversammlung einzuberufen 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag), damit diese über die Abberufung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs aus dem Aufsichtsrat entscheiden kann.

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg fordert den Geschäftsführer der Regensburg SeniorenStift gGmbH auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Abberufung von Herrn Oberbürgermeister Joachim Wolbergs aus dem Aufsichtsrat entschieden wird. Nach erfolgter Abberufung wird Herr Dr. Thomas Burger in den Aufsichtsrat entsandt.