Vorlage - VO/18/14665/20  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der
Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Rechts- und Regionalreferent Dr. Schörnig
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

I. Allgemeines

 

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte durch Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014 für die Jahre 2015 bis 2018. Der Ablauf des Kalkulationszeitraums macht eine Gebührenneukalkulation notwendig.

 

Das städtische Angebot im Bestattungswesen teilt sich in den wirtschaftlichen Bereich (UA 7501; Sdtische Bestattung und Krematorium), mit einem Leistungsspektrum, das grundsätzlich auch von privaten Unternehmen offeriert werden kann, und den hoheitlichen Bereich (UA 7500; Grabnutzungen, Dienstleistungen und sonstige Bestattungseinrichtungen) auf. Das Gebührenaufkommen soll grundsätzlich die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 KAG).

 

Im Gegensatz zu Entwässerung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung gibt es grundsätzlich auch keine Gebührenausgleichsrücklage in der Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren mit den Gebühren der folgenden Jahre ausgeglichen werden müssen (Art. 8 Abs. 6 Satz 3 KAG).

 

 

II. Ergebnisse des vorhergehenden Kalkulationszeitraums 2015 bis 2018

 

In den letzten Jahren haben sich die Betriebsergebnisse wie folgt entwickelt:

 

Hoheitlicher Bereich (UA 7500):

 

 

2015

2016

2017

2018*)

Erlöse

1.541.622

1.444.161 €

1.399.783 €

1.471.850 €

Kosten

1.485.200

1.510.197 €

1.603.887

1.761.700 €

Ergebnis

56.422

-66.036 €

-204.104

-289.850 €

Kostendeckungsgrad

103,8 %

95,6 %

87,3 %

83,5 %

 

*) Annahme auf Basis der kameralen Ansätze

 

Per Saldo ergibt sich aus den Jahren 2015 bis 2018 eine Gesamtunterdeckung von voraussichtlich 500.000 und ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von rund 92 %. Der in der Kalkulationsperiode angestrebte durchschnittliche Kostendeckungsgrad von 90 % (10 % werden dem öffentlichen Interesse zugerechnet) wurde somit erreicht. Seit 2017 ist aber erkennbar, dass mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen ein solcher Deckungsgrad nicht mehr erreicht werden kann.

 

Die Fehlbeträge beruhen im Wesentlichen darauf, dass die Nachfrage bei Erdbestattungen weiter zurückgeht und es in Regensburg mit den zehn Ortsteilfriedhöfen - zusätzlich zum Friedhof am Dreifaltigkeitsberg - eine Vielzahl städtischer Kleinfriedhöfe gibt, auf denen teilweise nur noch sehr wenige Beisetzungen stattfinden, sodass die kleinen Friedhöfe nur mit Verlust (Kostendeckungsgrad zwischen 60 % und 70 %) betrieben werden können.

 

Zum Vergleich: Die deutlich größeren Städte Augsburg und Nürnberg haben neun bzw. zehn kommunale Friedhöfe.

 

Darüber hinaus gibt es in Regensburg drei große kirchliche Friedhöfe in zentraler Lage.

 

 

Wirtschaftlicher Bereich (UA 7501):

 

 

2015

2016

2017

2018*)

Erlöse

1.836.191 €

1.703.122 €

1.634.266 €

1.600.000 €

Kosten

1.426.252 €

1.532.485 €

1.525.535 €

1.707.000 €

Ergebnis

409.939 €

170.637 €

108.731

-107.000 €

Kostendeckungsgrad

128,8 %

111,1 %

107,1 %

93,7 %


*) Hochrechnung

 

Im wirtschaftlichen Bereich ergibt sich für den vergangenen Kalkulationszeitraum eine voraussichtliche Gesamtüberdeckung von rund 580.000 €. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad r diesen Zeitraum wird bei etwa 110 % liegen. Dies ist zu großen Teilen auf die Einnahmen aus dem Verkauf von Edelmetallen zurückzuführen, die höher als erwartet ausfielen.

 

r das Jahr 2018 zeichnet sich jedoch eine deutliche Unterdeckung von gut 110.000 ab. Überwiegend beruht dies auf ckläufigen Fallzahlen durch die starke Konkurrenz privater Kremationsbetreiber und die steigenden Ausgaben für Gebäudeunterhalt und Betriebstechnik.

 

 

 

III. Neuer Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021

 

Hoheitlicher Bereich (UA 7500):

 

r den hoheitlichen Bereich wird von einem öffentlichen Interesse (z.B. Gliederung und Auflockerung des Stadtraums, Wegenetz, versiegelungsfreie Flächen und Friedhofskultur) i.H.v. 10 % ausgegangen und ein Kostendeckungsgrad von 90 % angestrebt.

 

r die Jahre 2019 bis 2021 ist nach Anpassung der Gebührensätze mit einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 90,1 % zu rechnen:

 

 

2019

2020

2021

Erlöse

1.618.000 €

1.618.000 €

1.618.000 €

Kosten

1.758.000 €

1.796.000 €

1.830.000 €

Ergebnis

-140.000 €

-178.000 €

-212.000 €

Kostendeckungsgrad

92,0 %

90,1 %

88,4 %

 

 

Wirtschaftlicher Bereich (UA 7501):

 

Im wirtschaftlichen Bereich ist ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 100 % anzustreben.

 

Nach Einführung der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung im wirtschaftlichen Bereich ist für die Jahre 2019 bis 2021 mit einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 100,6 % zu rechnen.

 

 

2019

2020

2021

Erlöse

1.831.000 €

1.831.000 €

1.831.000 €

Kosten

1.847.000 €

1.745.000 €

1.872.000 €

Ergebnis

-16.000

86.000 €

-41.000 €

Kostendeckungsgrad

99,2 %

105,0 %

97,8 %

 

Der 2019 im Vergleich zu 2020 niedrigere Kostendeckungsgrad beruht auf Mehrkosten in Folge der Krematoriumsmodernisierung.

 

 

 

IV. Notwendige Anpassung der Gebührensatzung und der Gebührensätze

 

Wegen rückläufiger Fallzahlen aufgrund der großen Konkurrenz privater Kremationsbetreiber und steigenden Personalkosten z.B. durch die Nachbesetzung offener Stellen sowie Tarifanpassungen ist eine Gebührenanpassung notwendig. Darüber hinaus wirken sich natürlich auch Investitionen wie z.B. die Modernisierung des Krematoriums und Fahrzeugbeschaffungen aus.

 

Das Gebührenverzeichnis wurde grundlegend überarbeitet und gestrafft um aktuelle Gegebenheiten besser abzubilden sowie die Lesbarkeit zu erhöhen. Entsprechend hat sich auch die Nummerierung verändert. Zum besseren Verständnis wurde ein „Wegweiser“ in Bezug auf die alten und neuen Gebührennummerierungen beigefügt (Anlage 3).

 

In der als Anlage 2 beigefügten Synopse wurden die Änderungen des neuen Gebührenverzeichnisses dem alten direkt gegenübergestellt. Bei den Nrn. 2, 3 und 7 des neuen Gebührenverzeichnisses war dies aufgrund von Zusammenfassungen bzw. einer neuen Reihenfolge nur bedingtglich. Änderungen im Vergleich zum bestehenden Satzungstext sind in rot gedruckt und Textstreichungen - soweit die Lesbarkeit nicht zu stark darunter leidet - als durchgestrichener Text dargestellt.

 

Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gebührenarten, die sowohl durch die Häufigkeit ihrer Inanspruchnahme als auch durch ihre Kosten für den Bürger bedeutsam sind bzw. die neu in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden.

 

 

Bei den Gebühren für Erdgrabstätten wird künftig nicht mehr nach Lage unterschieden, da diese Differenzierung im Gebührenrecht als nicht mehr zeitgemäß gilt.

 

alt: 1.1

40 €

neu: 1.1

57 €

+42,5 %

alt: 1.2

50 €

neu: 1.1

57 €

+14,0 %

 

Bei den Urnengrabstätten wird dies gleichermaßen vereinheitlicht.

 

alt: 1.3

40 €

neu: 1.2

55 €

+37,5 %

alt: 1.4

48 €

neu: 1.2

55 €

+14,6 %

 

Die Gebührensteigerungen beruhen vor allem auf steigenden Kosten für die Erhaltung von Mauerwerk, Wegen, Toranlagen etc. Gleichzeitig verteilen sich die Kosten auf immer weniger Gebührenpflichtige.

 

 

Die Unterscheidung für die Urnengrabplätze in der naturnahen Abteilung des Dreifaltigkeitsbergfriedhofs wurde aufgegeben und die Nrn. 1.9 bis 1.13 (alt) in der neuen Nr. 1.7 vereint. Die Gebühren für die einzelnen Varianten lagen vorher im Bereich von 61 € bis 67  und werden nun auf 61 € festgesetzt (Senkung von bis zu 9,0 %).

 

 

alt: 1.9

61 €

neu: 1.7

61 €

0,0 %

alt: 1.10

67 €

neu: 1.7

61 €

- 9,0 %

alt: 1.11

64 €

neu: 1.7

61 €

- 4,7 %

alt: 1.12

67 €

neu: 1.7

61 €

- 9,0 %

alt: 1.13

65

neu: 1.7

61 €

- 6,2 %

 

Die Bestattungsformen der naturnahen Abteilung wurden im Rahmen der letzten Gebührenkalkulation neu aufgenommen. Auf Basis der seitdem gewonnenen Erfahrungen zeigte sich, dass eine gebührenmäßige Aufgliederung nach einzelnen Varianten nicht notwendig ist. Die Gebühren sinken, da die notwendigen Pflegekosten r diesen Bereich geringer als erwartet ausfielen.

 

 

Bei den Urnennischen wurde als Unterscheidungsmerkmal die Größe der Urnennische gewählt und nicht mehr auf die Örtlichkeit abgestellt. Es gibt Urnennischen mit Platz für eine, zwei oder vier Urnen.

 

Die alte Nr. 2.4 wurde in die neue Nr. 1.9 integriert, da es sich bei den Urnennischen im Urnenkreuzhof am Friedhof Dreifaltigkeitsberg um Nischen für zwei Urnen wie bei Nr. 1.9 handelt.

 

alt: 2.2 bzw. 2.4

54 €

neu: 1.9

80 €

+48,1 %

 

Der Anstieg bei den Gebühren ist vor allem auf kürzlich errichtete bzw. im Kalkulationszeitraum geplante neue Urnenwände und stelen zurückzuführen. Darüber hinaus sind die bestehenden Urnenwände zu großen Teilen älteren Baujahrs und erfordern aufwändige Erhaltungsmaßnahmen.

 

 

Die Gebühr für die Sargbestattung in Einfachgräber wurde von zwei Einzelgebühren in eine gemeinsame Gebühr zusammengefasst und bleibt nahezu unverändert.

 

alt: 5.6 + 5.4

491 € + 297 €

neu: 3.1

804 €

+2,0 %

Unter 10 Jahren bzw. 80 cm Sarglänge:

alt: 5.6 + 5.4

275 € + 160 €

neu: 3.1

432 €

-0,7 %

 

 

Die Urnenbeisetzung in eine Erdgrabstätte bzw. Urnennische wird u.a. aufgrund einer veränderten Bestattungskultur teurer. Im Gegensatz zu früher ist der zeitliche Aufwand deutlich her, da der Ablauf nun sehr dem von Erdbestattungen ähnelt (inkl. Trauerfeier, Blumenschmuck etc.).

 

alt: 5.9

195 €

neu: 3.5

278 €

+42,6 %

 

 

Bei den Gebühren für die Einäscherung von Verstorbenen wirken sich erstmals die Investitionen in das Krematorium aus und erhöhen entsprechend die Gebühren. Bei den unter 10-jährigen (bzw. bis 80 cm Sarglänge) sinken die Gebühren aufgrund einer Umstellung in der Kalkulationsstruktur, da die der Kalkulation zugrunde liegenden Äquivalenzziffer geändert wurde.

 

alt: 8.1

302 €

neu: 6.1

387 €

+28,1 %

Unter 10 Jahren bzw. 80 cm Sarglänge:

alt: 8.1

197 €

neu: 6.1

193 €

-2,0 %

 

 

Neu aufgenommen in das Gebührenverzeichnis wurden folgende Positionen:

 

Bei der Nutzung der Trauerhallen wurde eine heute übliche, stärker auf die Nutzungszeit ausgelegte Gebührenberechnung vorgenommen (Nr. 2.3 und 2.4).

 

Mit Aufnahme der Nrn. 5.6 und 7.8 wird eine bessere Abrechnungsmöglichkeit für Leistungen der Friedhofsverwaltung geschaffen, die im Vorfeld nicht genau definiert werden können.

 

Die neue Nr. 6.4 Urnentransport in Regensburg wurde über die bisherige Nr. 8.4 abgerechnet und jetzt als eigene Position in das Verzeichnis aufgenommen.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die Stadt Regensburg erlässt eine neue, ab 01.01.2019 gültige Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) laut beigefügtem Entwurf vom 20.11.2018 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Bestattungsgebührensatzung vom 04.12.2006 tritt ab 01.01.2019 außer Kraft.

 

  1. Für die Erhebung der Bestattungsgebühren wird ein neuer Kalkulationszeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 festgesetzt.

 

Anlagen:

 

  1. Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung BGS)

 

  1. Synopse zur aktuell gültigen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung BGS)

 

  1. Gegenüberstellung der Nummerierung des neuen und alten Gebührenverzeichnisses
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bestattungsgebührensatzung - BGS (311 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse Bestattungsgebührensatzung Text (436 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Gebührenwegweiser (19 KB)