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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2018 Entscheidungskompetenz Stadtrat
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 11.09.2018 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf überplanmäßige Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 1).
Der Ausschuss beschließt:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 750.000 € (als Verpflichtungsermächtigung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlage:
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