Vorlage - VO/18/14671/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2018
Entscheidungskompetenz Stadtrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 11.09.2018 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf überplanmäßige Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 1).

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 750.000
(als Verpflichtungsermächtigung)

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen. 

 

 

Anlage:

Anlage: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 1_6406-9510_Anlage-1 (35 KB)