Vorlage - VO/18/14792/11  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2017 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostenstei­gerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2017, Drucksachennummer VO/17/13474/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und minderungen) in die Budgets eingearbeitet. Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2017 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-

budgets 2017

Direktorium 1

9.572.811,14 €

Direktorium 2

15.174.909,03 €

Direktorium 3

13.844.295,29 €

Personal- und Verwaltungsreferat

5.466.293,45 €

Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen

11.911.720,73 €

Rechts- und Regionalreferat

8.684.668,82 €

Kulturreferat

7.019.289,15 €

Referat für Bildung, Sport und Freizeit

21.717.123,97 €

Planungs- und Baureferat

24.537.740,13 €

Insgesamt

117.928.851,71 €

 

 

Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 11.23 vom 01.02.2012) sind vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

r das Jahr 2018 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung, die Einmalzahlung im Tarifbereich sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.

 

  1. r den Beamtenbereich wurde zum 01.01.2018 eine Besoldungserhöhung von 2,35 % beschlossen. Durch die prozentuale Besoldungserhöhung ergibt sich ein Mehrbedarf von gut 700.000 Euro.

 

  1. r den Tarifbereich wurde ab 01.03.2018 eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 3,19 % dies entspricht zeitanteilig 2,66 % sowie eine Einmalzahlung von 250 €r die EG 1 bis 6 und EG S 2 bis 4 vereinbart. Durch die prozentuale Entgelterhöhung ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 2.150.000 Euro, durch die Einmalzahlung entstehen zusätzliche Kosten von gut 200.000 Euro. Insgesamt ergibt dies gut 2.350.000 Euro.

 

  1. r sogenannte strukturelle Kostenänderungen sieht der Leitfaden zur Personalkosten­budgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostenänderungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudge­tierung insbesondere verstanden

-Änderung der Stufenzuordnung,

-Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-Beförderungen,

-Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien),

-leistungsbezogene Stufenaufstiege,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-Änderung der Stellenbewertung.

 

Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Im Tarifbereich ist ein derartiger Ausgleich seit Einführung des TVöD nicht mehr notwendig, da hier kaum noch entsprechende Sachverhalte auftreten können.

Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2018 würde dies knapp 150.000 Euro in Anspruch nehmen.

 

r die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Einmalzahlung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt gut 3,2 Millionen Euro.

 

Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2018 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
-minderungen) angepasst. Diese einzelfallbezogenen Budgetveränderungen erfolgen erst, wenn die Stellen tatsächlich besetzt sind.

 

Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.

 

Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2018 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung, die tarifliche Einmalzahlung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.