Sachverhalt:
Laut dem Gesundheitsbericht der Regierung der Oberpfalz betrug die Anzahl der Hebammen und Entbindungspfleger in der Oberpfalz im Jahr 2017 83 je 100.000 Einwohnerinnen zwischen 15 und 44 Jahren. Im Regierungsbezirk Schwaben und Oberbayern waren es 120 Hebammen und in Unterfranken 151. Dieser Indikator gilt als Gradmesser der geburtshilflichen Versorgung im ambulanten Bereich. Im Vergleich mit den übrigen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Oberpfalz damit an letzter Stelle und es besteht Handlungsbedarf.
Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14. September 2018 trat die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) in Kraft und ermöglicht die notwendige regionale Förderung der Hebammen.
Kooperation mit dem Landkreis Regensburg Nach der GebHilfR sind Kooperationen zwischen Landkreisen und zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Konzeption und der Durchführung der Maßnahmen ausdrücklich erwünscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie im Fall der Region Regensburg – ein benachbarter Landkreis nicht über eine Geburtshilfestation verfügt oder wenn anzunehmen ist, dass ein erheblicher Teil der im Landkreis gemeldeten Neugeborenen in einer benachbarten Kommune geboren werden.
Im Landkreis Regensburg befindet sich kein Krankenhaus mit einer Geburtshilfestation. Im Jahr 2017 lag die Geburtenzahl in den Krankenhäusern des Stadtgebiets mit Geburtshilfestation (Caritas-Krankenhaus St. Josef und Klinik für Frauenheilkunde und Gynäkologie St. Hedwig) bei 4.626 Geburten. Davon sind ca. 1.500 Geburten mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg, ca. 1.700 Geburten mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg und der Rest in anderen Landkreisen zu verorten. Deshalb wird es für sinnvoll erachtet, dem Beispiel der Gesundheitsregionplus folgend, für das Förderprogramm eine Kooperation mit dem Landkreis Regensburg einzugehen und gemeinsam einen Antrag für das Förderprogramm einzureichen. Das Gesundheitsamt, welches für die Stadt und den Landkreis Regensburg zuständig ist, soll – im Falle einer Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken – mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden.
Konzeptgrundlagen Das beilegende Konzept (Anlage 1) wurde von der Stadt Regensburg und dem Landkreis Regensburg in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband e.V. und der Kreisgruppe Regensburg erarbeitet, um Maßnahmen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Hebammen und Geburtshelfer gerecht werden. Das Pilotprojekt soll vorerst auf den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 begrenzt werden, um dann auf Grundlage der Erfahrungen der Projektzeit über eine Fortführung und ggfs. dauerhafte Einrichtung entscheiden zu können. Für den Projektzeitraum können Fördermittel auf der Grundlage der GebHilfR beantragt werden. Zum Ende des Projektzeitraums ist dem Stadtrat ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.
Geplante Maßnahmen Um die Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung zu unterstützen, stärken und sichern ist ein Konzept angedacht, dass auf mehrere Maßnahmen aufbaut:
•Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Regensburg am Gesundheitsamt des Landkreises und der Stadt Regensburg •Vermittlung von Bereitschaftspauschalen für Hebammen zur Verbesserung der Wochenbettversorgung •Förderung von Seminaren zum Wiedereinstieg für Hebammen •Förderung des Externats/des Praktikums bei freiberuflichen Hebammen für die Berufsausbildung •Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit Hilfe der bewilligten Fördermittel durch den Landkreis Regensburg, da dort das Gesundheitsamt des Landkreises und der Stadt Regensburg angesiedelt ist und das Pilotprojekt hier verankert sein soll.
Finanzierung Fördermittel können hierzu auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern, (GebHilfR) beantragt werden. Die maximale Höhe der Zuweisung bemisst sich nach der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im relevanten Gebiet im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum, multipliziert mit dem Faktor 40. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen. Explizit ausgenommen und damit nicht zuwendungsfähig sind Gemeinkosten sowie Investitionen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
Ausgehend von der Geburtenzahl des Jahres 2017 mit 4.626 Geburten, multipliziert um den Förderfaktor 40, würde sich auf der Grundlage der GebHilfR ein maximaler Förderbetrag von 185.040 Euro für das Jahr 2018 ergeben. Dies dient zunächst als Richtwert für die Planungen für die relevanten Projektjahre.
Die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg bringen gemeinsam die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 %, d.h. jährlich 18.504 Euro auf. Die Stadt und der Landkreis Regensburg übernehmen zudem je zur Hälfte die Arbeitsplatzkosten für die Koordinierungsstelle in Höhe von 20.592,96 Euro. Somit entsteht für die Stadt Regensburg ein jährlicher Eigenanteil von ca. 19.548,48 Euro. Die Erstattung an den Landkreis Regensburg erfolgt jeweils im auf das Projektjahr folgenden Kalenderjahr, da sodann alle Beträge (z. B. Personalkosten) vorliegen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung 2018-2022 in den Jahren 2020-2022 berücksichtigt.
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheit empfiehlt/Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Anlagen:Konzept zum Förderprogramm Geburtshilfe in Regensburg
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