Vorlage - VO/18/14841/DB1  

 
 
Betreff: Fokus-Aktionsplan Inklusion für die Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
08.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 22. September 2016 (VO/16/12436/DB1) wurde der Abschlussbericht zum Projekt „Regensburg inklusiv“ zur Kenntnis genommen. Zudem wurde die Verwaltung „beauftragt, im Rahmen eines Aktionsplans einen Vorschlag zur künftigen Organisationsstruktur im Bereich Inklusion vorzulegen und aufzuzeigen, wie die Schaffung inklusiver Lebensbedingungen in Regensburg aktiv unterstützt werden kann“. Der erste Teil dieser Aufgabe wurde bereits abgearbeitet und führte zur Überarbeitung der Geschäftsordnung für den nunmehrigen Inklusionsbeirat bei der Stadt Regensburg, die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2018 (VO/18/14357/DB1) beschlossen wurde.

 

 

I. Fokus-Aktionsplan Inklusion

Zur Erledigung des zweiten Auftragsteils aus dem vorgenannten Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 22. September 2016 wurde die übergebene Forderungsliste aus dem Abschlussbericht des Projekts „Regensburg inklusiv“ zunächst im Hinblick auf die Zuständigkeit durch die Stadt Regensburg geprüft. Anschließend wurde zu einer ersten Veranstaltung am 24. April 2018 eingeladen, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Veranstaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, sozialer Raum, Bildung, Freizeit/Sport/Kunst/Kultur/Gesundheit sowie unter Sonstiges die Maßnahmen vorzustellen, die durch den Abschlussbericht des Projekts „Regensburg inklusiv“ an die Stadt Regensburg herangetragen worden waren. Eingeladen wurden hierzu die Inklusionszirkel des Projekts „Regensburg inklusiv“ und deren Mitglieder als Fachleute und Experten in eigener Sache, die Mitglieder des Inklusionsbeirats bei der Stadt Regensburg, das Landratsamt Regensburg, die Industrie- und Handelskammer für Oberpfalz/Kelheim, die Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, das Jobcenter Regensburg, sämtliche Stadträtinnen und Stadträte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung. Ergänzend zu den vorgestellten Maßnahmen, wurden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, eigene Ideen für Maßnahmen in den vorgenannten Bereichen einzubringen, damit sie Eingang in einen Fokus-Aktionsplan Inklusion für die Stadt Regensburg finden können. Insgesamt beteiligten 76 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Veranstaltung.

 

Zusammenfassend ergab sich so eine Maßnahmenliste von 30 Einzelmaßnahmen in den vorgenannten Fokus-Bereichen. Diese Liste wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach der Auftaktveranstaltung mit der Bitte um Rückmeldung und Stellungnahme übersandt. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden daraufhin geprüft, ob die vorgeschlagenen Änderungen immer noch dazu führen, dass die angesprochene Maßnahme im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg liegt und von dieser auch umgesetzt werden kann. Des Weiteren wurde zu einer Veranstaltung an der Ostbayerischen Technischen Hochschule am 25. Juli 2018 eingeladen, in der die eingegangenen Rückmeldungen diskutiert und damit einhergehend die Maßnahmen verfeinert werden sollten. Bei der Diskussionsveranstaltung wurden sämtliche Rückmeldungen und Anregungen im Plenum vorgestellt und diskutiert. Dies führte zu dem Ergebnis, dass eine Maßnahme die Verwaltung der Stadt Regensburg betreffend auf zwei Maßnahmen aufgeteilt wurden, sodass letztendlich 31 Maßnahmen in den überarbeiteten Entwurf des Fokus-Aktionsplans Inklusion Eingang fanden.

 

Auch diese überarbeitete Maßnahmenliste wurde an alle Beteiligten mit der Bitte um weitere Rückmeldung und Stellungnahme übersandt. Die hierzu eingegangenen Rückmeldungen führten zu keinen wesentlichen Überarbeitungen des Maßnahmenkatalogs.

 

Am 9. Oktober 2018 wurde die finale Entwurfsfassung der Maßnahmenliste für einen Fokus-Aktionsplan Inklusion für die Stadt Regensburg dem Teilnehmerkreis vorgestellt. Er fand dort breite Zustimmung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei der Erarbeitung der Maßnahmenliste mitgewirkt haben. Zugleich wurde festgestellt, dass auch wenn einzelne Maßnahmen nicht so umsetzbar sind, wie in der Maßnahmenliste formuliert, diese Maßnahmen nichtsdestotrotz so stehen bleiben sollen, um sich als Stadtgemeinschaft womöglich herausfordernden Zielen zu stellen.

 

 

II. Inhalt des Fokus-Aktionsplans Inklusion

Der Fokus-Aktionsplan ist untergliedert in die Fokus-Bereiche Arbeit, Sozialraum, Bildung, Freizeit/Sport/Kunst/Kultur/Gesundheit sowie den sonstigen Maßnahmen.

 

Ziel im Fokusbereich Arbeit ist es, in der Stadt Regensburg einen inklusiven Arbeitsmarkt zu forcieren, auf dem auch Menschen mit Behinderung, die derzeit (Stand: September 2018) noch eine Arbeitslosigkeit von 9,6 % im Agenturbezirk Regensburg aufweist, eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Demgegenüber herrscht auf dem ersten Arbeitsmarkt für Beschäftigte ohne Behinderung faktisch Vollbeschäftigung. Ansatzpunkt der Einzelmaßnahmen ist daher die Rahmenbedingungen der Gestalt zu verbessern, dass auch Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgreich Fuß fassen können.

 

Im Fokusbereich Sozialraum bezieht sich die Zielsetzung darauf, dass alle Menschen egal ob mit oder ohne Behinderung barrierefrei und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Außerdem sollen durch Einzelmaßnahmen die Begegnungsmöglichkeiten auf Augenhöhe zwischen Menschen mit und ohne Behinderung gestärkt werden, damit Vorurteile schon im Ansatz am Entstehen gehindert werden. Außerdem soll durch die modernen Möglichkeiten der Digitalisierung die Barrierefreiheit in der Stadt Regensburg auch im historischen Kontext und unter Beachtung des Denkmalschutzes sowie des Status als Weltkulturerbe weiter vorangetrieben werden.

 

Im weiteren Fokusbereich Bildung geht es darum, dem Menschenrecht auf lebenslanges Lernen aus Art. 24 der UN Behindertenrechtskonvention Geltung zu verschaffen. Hierfür sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit nicht nur das Lernen in der Schule für alle gleichberechtigt möglich ist, sondern auch Möglichkeiten geschaffen werden, an allen Bildungsangeboten der Stadt Regensburg barrierefrei teilzuhaben.

 

Im Fokusbereich Freizeit/Sport/Kunst/Kultur/Gesundheit sollen ebenfalls Möglichkeiten geschaffen werden, damit sich Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe begegnen können und auch hierdurch schon dem Entstehen von Barrieren in den Köpfen im Anfangsbereich entgegengewirkt werden kann. Der gemeinsam ausgeübte Sport bildet dabei ein Kernelement gelingender Inklusion. Daher liegt ein Schwerpunkt der Maßnahmen auf der Förderung der Inklusion durch Sport.

 

Unter den sonstigen Maßnahmen sind schlussendlich noch solche zu finden, die keinem der vorgenannten Fokus-Bereiche zuzuordnen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf die weitere Sensibilisierung der Stadtverwaltung für das Thema Inklusion und die Ausweitung der Serviceleistungen in diesem Bereich.

 

 

III. Weiteres Vorgehen

Der anliegende Fokus-Aktionsplan Inklusion wird nach seiner Beschlussfassung graphisch aufbereitet, anschließend auch in Leichte Sprache übersetzt und sodann in beiden Versionen veröffentlicht. Im Inklusionsbeirat bei der Stadt Regensburg ist jährlich Bericht zum Umsetzungsstand zu erstatten. Dem Stadtrat ist zu gegebener Zeit über die Umsetzung des Fokus-Aktionsplans Inklusion zu berichten.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Der Fokus-Aktionsplan Inklusion wird als Leitbild für die weitere Entwicklung der Stadt Regensburg auf dem Weg zu einer inklusiven Kommune beschlossen.

 

  1. Die im Fokus-Aktionsplan Inklusion genannten Ziele sollen zukünftig bei allen städtischen Aktivitäten eine hohe Priorität genießen.

 

  1. Die im Fokus-Aktionsplan Inklusion vorgeschlagenen Maßnahmen sind auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Für Maßnahmen, die Auswirkungen auf Haushalt und Stellenplan haben, ist ein gesonderter Beschluss des Stadtrats herbeizuführen. Bei der Umsetzung sollen nach Möglichkeit die privaten Akteure und sonstige staatliche Stellen in geeigneter Form mit einbezogen werden.

 


Anlagen:Entwurf Fokus-Aktionsplan Inklusion für die Stadt Regensburg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-10-05_Entwurf Fokus-Aktionsplan II (466 KB)