Sachverhalt:
I. Ausgangssituation
Der Stadtrat hat am 30.06.2016 beschlossen, eine Aufzugsanlage an der Westseite des Reichssaalgebäudes (Fechthof) sowie eine behindertengerechte Toilettenanlage zu errichten. Damit wird eine teilweise Barrierefreiheit im Alten Rathaus geschaffen. Am 27.09.2018 wurde der Maßnahmenbeschluss wegen der zusätzlichen Forderung, mit dem Aufzug auch eine Fluchttreppe zur Entfluchtung des Reichssaals mit Nebenräumen zu errichten und wegen Kostenerhöhung der Maßnahme ergänzt.
II. Bauliche Maßnahmen
Nachdem zur barrierefreien Erschließung des Reichssaals vier Standortvarianten zur Errichtung eines Aufzugs am Alten Rathaus untersucht wurden, einigte man sich in Abstimmung mit dem Denkmalschutz und der Stadtplanung auf die Aufstellung einer Aufzuganlage im Fechthof, an der Westfassade des Reichssaalgebäudes. Der Aufzug wird im Abstand zum mittelalterlichen Reichssaalgebäude errichtet. Aus wirtschaftlichen Gründen ist für die Aufzugsanlage nur jeweils eine Haltestelle, auf Höhe Erdgeschoss und auf Höhe 1. Obergeschoss, vorgesehen. Der erdgeschossige Zugang des Aufzugs ist über eine Rampe im Fechthof, die Anbindung von der Haltestelle im 1. Obergeschoss an das Reichssaalgebäude erfolgt über eine offene Plattform in Stahlbauweise. Für den Zugang von der Plattform zum Nebenraum des Reichssaals wird an einem Fenster die Fensterbrüstung ausgebrochen und eine geschlossene Zugangstür aus Holz eingebaut. Vom vorbeugenden Brandschutz wurde die Forderung gestellt, mit dem Aufzug auch eine Fluchttreppe für den Reichssaal mit Nebenräumen zu errichten. Die Fluchttreppe wird ebenfalls in Stahlbauweise durchgeführt und führt von den Nebenräumen über die Plattform im Obergeschoss auf das Niveau des Fechthofs.
Den Reichsaal erreicht man von der Aufzugsplattform im 1. Obergeschoss aus über die neue Zugangstüre, den Nebenraum des Reichssaals mit anschließendem Flur und über die Vorhalle. Der Niveauunterschied von ca. 60 cm zwischen Vorhalle und Reichssaal, wird mittels eines Hebelifts überwunden. Die beiden Niveauunterschiede von ca. einer Stufenhöhe, beim Übergang vom Nebenraum zum Flur und vom Flur zur Vorhalle, werden durch mobile Rampen überbrückt. Da es sich um Maßnahmen in einem historischen Gebäude handelt, können nicht alle Forderungen der DIN 18040 für Barrierefreies Bauen erfüllt werden. In Abstimmung mit dem Inklusionsbeauftragten der Stadt und der Denkmalpflege einigte man sich z. B. bei der Rampe vor dem Aufzug im Fechthof auf eine Steigung von 7,5 %.
Die Aufzugsanlage, mit einer Gesamthöhe von ca. 7,62 m und einer Grundfläche von ca. 2,25 x 2,25 m², wird im Fechthof auf die Decke der Tiefgarage Baumhackergasse gestellt. Zur Überwindung der Höhendifferenz der Aufzugsunterfahrt von ca. 60 cm wird eine Rampe aus Betonfertigteilen mit Metallgeländer und Radabweiser errichtet. Für die Aufzugsanlage ist eine geschlossene Fassadengestaltung mit einer vorgehängten Verkleidung aus Cortenstahlplatten geplant. Die Brüstungselemente der Fluchttreppe, die mit der Aufzugsanlage errichtet wird, werden ebenfalls mit Cortenstahl ausgebildet. Die unterste Stufe der Treppenanlage ist als Podest aus einem Betonfertigteil geplant.
Zusätzlich werden die Besuchertoiletten des Reichsaals zu einer Behindertentoilette umgebaut. Dazu sind zuerst die bestehenden Toilettenanlagen mit Fliesenbekleidungen, Bodenaufbau, Sanitärgegenständen und Trennwänden vollständig zu demontieren. Die neuen Trennwände und die Vorwandinstallation werden als Trockenbauwände erstellt. Neben der neuen Behindertentoilette verbleibt noch ausreichend Fläche zum Einbau einer weiteren neuen Toilette. Dazu muss eine bestehende Türe versetzt werden. Die neuen Toiletten werden neu gefliest, gestrichen und erhalten entsprechende Toiletteneinrichtungen.
Gebäudetechnik
Die behinderten-/rollstuhlgerechte Aufzugsanlage mit einer Tragfähigkeit von ca. 630 kg, zwei Haltestellen mit Durchladung, Kabine für max. 8 Personen wird maschinenraumlos ausgeführt. Der Lift wird an die bestehende Brandmeldeanlage sowie an die Notrufzentrale für Aufzüge bei der Hauptfeuerwache aufgeschaltet. Die Aufzugsanlage muss aufgrund von zeitweise herrschenden extremeren Temperaturen insbesondere in den Wintermonaten in Teilbereichen beheizt und in den Sommermonaten klimatisiert werden.
Innerhalb der zu sanierenden Sanitäranlagen werden behindertengerechte Einrichtungs-gegenstände mit Notrufanlagen eingebaut. Die gesamte Elektroinstallation sowie die Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsleitungen innerhalb der Räume werden erneuert. Zudem werden die Heizkörper ausgetauscht.
III. Kosten
Im Maßnahmenbeschluss vom 30.06.2016 wurden 451.000 € als Gesamtkosten prognostiziert. Zur IP-Fortschreibung 2018 musste der Kostenansatz, gemäß aktueller Kostenberechnung, auf 631.000 € erhöht werden.
Die Kostenerhöhung ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen:
konjunkturellen Lage. Insbesondere sind die Stahlpreise aufgrund der weltweit hohen Nachfrage in den letzten beiden Jahren um mehr als 60 % gestiegen.
dem Zugang zum Reichssaal vorgesehen. Aus sicherheitstechnischen und gestalterischen bzw. denkmalpflegerischen Gründen wird nun ein Hebelift bevorzugt, da dieser platzsparender und weniger unfallgefährdet ist.
Nachdem der erste Bauantrag 2016 beim Bauordnungsamt eingereicht war, stellte sich während des Genehmigungsverfahrens heraus, dass mit dem Aufzug auch eine Fluchttreppe errichtet werden muss.
entsprechend.
Die Kostenberechnung gliedert sich wie folgt auf:
KG 100 Grundstück - KG 200 Herrichten und Erschließen - KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion264.727,24 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen172.404,64 € KG 500 Außenanlagen - KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 697,34 € KG 700 Baunebenkosten192.974,99 €
Summe 630.804,21 € Gesamtkosten der Maßnahme631.000.00 €
IV. Zeitlicher Ablauf
Der aktualisierte Bauantrag wurde im Juli 2018 beim Bauordnungsamt eingereicht.
Sobald die Baugenehmigung vorliegt, kann mit der Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden. Als Ausführungszeitraum für die Baumaßnahme ist April bis November 2019 vorgesehen.
V. Finanzierung
Bei der HHSt. 1.3102.96309 wurden zur IP-Fortschreibung 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 489.000 € zur Errichtung der Aufzugsanlage mit Fluchttreppe und Hebelift im Inneren des Gebäudes angemeldet. Für den Umbau der Toilettenanlage wurden 62.000 € bei der HHSt. 1.3102.94509 veranschlagt. Nach aktueller Kostenberechnung werden insgesamt 631.000 € benötigt, davon entfallen 85.313,11 € auf die Toilettenanlage und 545.686,89 € auf den Aufzug mit Fluchttreppe. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € sind im Entwurf des Investitionsprogrammes 2018-2022 im Jahr 2019 bereits berücksichtigt. Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, gestellt (die Maßnahme ist im IRE-Konzept der Stadt Regensburg aufgeführt). Ein entsprechender Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz liegt vor. Für die Maßnahme wurden Zuwendungen aus dem EFRE in Höhe von 324.000 € bewilligt, das sind 60 % Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Aufzugs- und Treppenanlage ist gemäß dem Bericht der Verwaltung zu errichten.
Anlagen:
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