Sachverhalt:
Anbindung Glashüttenstraße an die Grünthaler Straße
Die bestehende Anbindung der Glashüttenstraße an die Grünthaler Straße hat bereits im Bestand Defizite, ein Umbau ist deshalb erforderlich: Auf der Westseite fehlt ein Gehweg, die Fahrspuren sind überbreit und es sind Fahrbahnschäden vorhanden.
Durch das neue Gebiet mit der Wohnbebauung, der Sportanlage, der Kindertagesstätte und dem Einzelhandel werden zusätzliche Verkehre generiert, die am Verkehrsknoten abgewickelt werden müssen. Die werktägliche Verkehrsbelastung im Bereich der Glashüttenstraße wird von heute 1.000 Kfz/24 h dann auf bis zu 4.900 Kfz/24 h ansteigen. Zeitgleich wird sich die Verkehrsbelastung an der Grünthaler Straße durch die allgemeine Verkehrszunahme ebenfalls leicht erhöhen. Um die vorhandene Verkehrsqualität am bestehenden Verkehrsknoten auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist der Bau einer zusätzlichen Ausfahrtspur aus dem Gebiet erforderlich. Der stärkste Verkehrsstrom im Bestand ist der Rechtsabbieger von der Glashüttenstraße in die Grünthaler Straße in Fahrtrichtung nach Westen (stadteinwärts). Es ist deshalb vorgesehen, eine zusätzliche Rechtsabbiegespur anzulegen. Die Zufahrten im Bereich des Einmündungsbereichs zur Grüngutsammelstelle, zum Rewag-Gelände und zum Vogelschutzbund werden entsprechend dem BP 247 verlegt.
Anbindung Haidhofweg an die Glashüttenstraße
Die bisher geplante Anbindung des neuen Baugebietes an den bestehenden Haidhofweg in Form einer Einmündung wurde durch die Bürgerschaft und die Politik wiederholt kritisch hinterfragt. Die Verwaltung hat deshalb geprüft, ob der Bau eines Kreisverkehrs an Stelle einer Einmündung hier Vorteile hätte. Der zukünftig dominierende Verkehrsstrom wird über Eck in das neue Gebiet hineingeführt und sich auf 3.900 Kfz/24 h belaufen. Dem gegenüber steht ein deutlich untergeordneter Verkehrsstrom von 1.000 Kfz/24 h von und zum „Alt-Brandlberg“. Das Gebiet liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone, an der Einmündung wäre eine Rechts vor Links-Regelung vorgesehen. Diese Regelung hätte den einfahrenden Verkehr wartepflichtig gegenüber dem ausfahrenden Verkehr aus „Alt-Brandlberg“ gemacht. Der aus dem „Alt-Brandlberg“ ausfahrende Verkehr wäre aber wartepflichtig gegenüber dem aus dem Neubaugebiet ausfahrenden starken Verkehrsstrom. Lange Wartezeiten wären die Folge.
Der Verkehrsknoten liegt ca. 65 m von der stark belasteten Grünthaler Straße entfernt. Durch die Anlage eines Kreisverkehrs werden Rückstauungen in Richtung der Grünthaler Straße minimiert und die Wartezeiten für den ausfahrenden Verkehr aus dem „Alt-Brandlberg“ reduziert. Den Belangen der Fußgänger kann zudem besser entsprochen werden, da am Kreisverkehr Querungshilfen mit angelegt werden können. Somit verbindet ein Kreisverkehr an dieser Stelle eine höhere Leistungsfähigkeit mit einer höheren Verkehrssicherheit. Der Kreisverkehr stellt die insgesamt vorteilhaftere Verkehrsknotenpunktform dar.
Neue Erschließung der Entsorgungsfläche, der Rewag und des Vogelschutzbundes
Nach dem BP 247 Brandlberg soll eine erweiterte Grüngut- und Recyclingfläche der Stadt Regensburg entstehen, welche entsprechend festgesetzt wurde. Für den Neubau dieser Fläche gibt es eine gesonderte Maßnahmenverfügung von D 1. Sie soll zukünftig besser erreichbar sein als die vorhandene Anlage, die derzeit aus dem Kreuzungsbereich bzw. dem Einmündungsbereich der Glashüttenstraße aus der Grünthaler Straße angefahren wird. Die zukünftige Zufahrt ist daher über die Erschließungsstraße von der Nordseite her vorgesehen. Über diese Zufahrt wird zudem die Rewag-Pumpstation und das Grundstück des Vogelschutzbundes erschlossen, die derzeit nur im Einmündungsbereich befahrbar sind.
Baudurchführung
Die Baudurchführung erfolgt in zwei Bauabschnitten und ist für 2019 vorgesehen. Das Tiefbauamt beabsichtigt, den Knotenpunkt Grünthaler Straße / Glashüttenstraße mit dem zusätzlichen Rechtsabbieger und der Grüngutsammelstelle ab dem Frühjahr 2019 herzustellen. In einem zweiten Bauabschnitt soll der Kreisverkehr mit den Anschlüssen vom Investor „Brandlberg“ ausgeführt werden. Entsprechende Regelungen werden in einem Nachtrag zum abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag getroffen. Dieser Nachtrag wird dem zuständigen Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen voraussichtlich am 20.11.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als Belastungsklasse der Glashüttenstraße im Einmündungsbereich wurde gemäß RStO 12 die Belastungsklasse Bk 1,8 festgesetzt. Der angefügte Rechtsabbiegestreifen wird 3,0 m breit. Die Fahrbahn wird mit Einseitneigung hergestellt und über eine Entwässerungsrinne und Straßenabläufe entwässert. Der Gehweg wird mit Betonplatten gepflastert.
Zwei Mittelinseln werden mit 6 cm Hochborden vom Fahrbahnraum abgetrennt. Die Fußgängerquerungen werden mit 3 cm Tiefborden abgesenkt. Zusätzliche Großsteinpflasterungen sollen den Fahrverlauf verdeutlichen und überfahrbar ausgeführt werden. Bestehende und ergänzte Gehwegbereiche werden mit Betonplatten (25 x 25 cm) ausgeführt. Baulich getrennte Radwege werden in Asphaltbauweise hergestellt. Radfahrschutzstreifen werden mittels entsprechender Markierung kenntlich gemacht. Anfallendes Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe in den bestehenden Mischwasserkanal abgeführt. Die Straßenentwässerung wird an die neuen Fahrbahnränder angeglichen. Zudem werden die Lichtsignalanlage, die Straßenbeleuchtung, die Verkehrszeichen und die Markierung an die neuen Begebenheiten angepasst.
Für den Umbau der beiden Knotenpunkte wird es erforderlich, die bestehenden Grünstreifen anzupassen. Hierfür wird die Fällung von Bestandsbäumen im Bereich der zusätzlichen Abbiegespur in der Glashüttenstraße und im Bereich der neuen Entsorgungsfläche erforderlich.
Der Kreisverkehr wird als Minikreisel mit einem Außendurchmesser von 18 m, einem Innendurchmesser von 8 m und Fahrspuren von 5 m Breite ausgeführt. Der Innenring wird baulich deutlich mit einem Bord von 4 cm Höhe von der Kreisfahrbahn abgesetzt und mit Granitgroßsteinpflaster befestigt, so dass ein Befahren durch Pkw verhindert wird.
Die Erschließungsverpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag für den Haidhofweg / die Glashüttenstraße wird für den Investor um den Kreisverkehr, mit den jeweiligen Anschlüssen nach Westen an die neu errichtete Verlängerung der Glashüttenstraße, nach Osten an den Bestand und nach Süden an den von der Stadt herzustellenden Einmündungsbereich, erweitert.
Durch den größeren Platzbedarf aufgrund des Kreisels wird eine 160 m² große Fläche des ökologischen Ausgleichs überbaut. Diese muss an anderer Stelle nachgewiesen werden. Als Ersatz für die entfallende Ausgleichsfläche wird vom Investor eine Teilfläche einer bereits hergestellten Streuobstwiese mit 160 m² an die Stadt abgetreten. Regelungen hierzu werden ebenfalls im Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag behandelt.
Kosten und Grunderwerb:
Die ermittelten Straßenausbaukosten für den Umbau des Knotenpunktes Glashüttenstraße – Grünthaler Straße mit dem Bau des Rechtsabbiegestreifens belaufen sich auf insgesamt 375.000 EUR.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Baumaßnahme werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 – 2022 im UA 6310/04 auf der Haushaltsstelle 1.6310.9504 entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.
Der Investor „Brandlberg“ stellt den Kreisverkehr mit den jeweiligen Anschlüssen und Pflasterungen nach den Vorgaben der Stadt und wie in diesem Beschluss aufgezeigt auf eigene Kosten her und beteiligt sich außerdem an der Finanzierung der städtischen Erschließungsmaßnahme. Die Regelungen hierzu erfolgen im Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag.
Für die Maßnahme ist ein Grunderwerb erforderlich. Für die Errichtung der Abbiegespur, den Radweg, den Gehweg im Bereich der Glashüttenstraße und die Grüngutsammelstelle wird dieser durch das Liegenschaftsamt vollzogen bzw. über den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Ausschuss beschließt: Dem Umbau der beiden Knotenpunkte Glashüttenstraße / Grünthaler Straße und Haidhofweg / Glashüttenstraße wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan Umbau der Knotenpunkte im Bereich Grünthaler Straße / Glashüttenstraße / Haidhofweg Anlage 2 Schnitt A-A Anlage 3 Schnitt B-B
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